Ich versteh gerade nicht, ob die neue Regelung für TA praxen gilt, die abwechselnd Notdienst haben oder auch füt TKs die schon immer eine 24 std Dienst haben. und ja eh schon das doppelte berechnen.
Ich versteh gerade nicht, ob die neue Regelung für TA praxen gilt, die abwechselnd Notdienst haben oder auch füt TKs die schon immer eine 24 std Dienst haben. und ja eh schon das doppelte berechnen.
Das soll wohl für alle Notdienste gelten...
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Der Tierarzt muss in der Klinik nicht zwingend ständig vor Ort sein - um eine Zulassung als Klinik zu bekommen, muss er aber "sofort verfügbar" sein. Das wird noch ergänzt, dass die Erreichbarkeit am Klinikeingang ausgehängt werden muss, also z.b. eine Handynummer.
In der Praxis heißt das, er kann z.b. im Nebenhaus wohnen oder schlafen, dann wäre er ja sofort verfügbar. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Einsatzbereitschaft mit 10 Minuten angegeben ist, es kann aber auch wirklich sofort sein. Außerdem muss zusätzliches Klinikpersonal in telefonischer Bereitschaft sein.
Vermutlich ist das der Unterschied, was viele handhaben, mit den Nachbargebäuden und Wohnung des z.B. Klinikinhabers (= TA vor Ort).
Bei den großen Kliniken, wie wir sie hier haben, ist allerdings wirklich einer ständig in der Klinik vor Ort.
Liebe Grüße, Anja
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