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Thema: Vermieter und Kaninchen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    pantex
    Gast

    Standard Nicht fragen, wozu???

    Ich hab meinen damaligen Vermietern auch nicht gesagt, dass ich Kaninchen habe (muss man ja nicht).
    In der ersten Mietswohnung hab ich beim Besichtigungstermin verlauten lassen, dass ich mir evtl. Kaninchen zulegen möchte. Die Antwort war: "Machen Sie das nicht, das will ich nicht!" Hab dann ein halbes Jahr gewartet
    In der Zweiten (ich hatte schon Nins) hat er nicht gefragt, sondern nur allgemein gesagt, er möchte keine Haustiere, vorallem keine Hunde. Hab sie dann nicht erwähnt und im Mietvertrag "keine Haustiere" angegeben. Er war zuerst ziemlich stinkig, als er im Sommer die Kaninchen im Garten gesehen hat, aber machen konnt er nix.
    Würde es auf jeden Fall wieder so handhaben!

  2. #2
    addicted to pole Avatar von Mona K.
    Registriert seit: 23.07.2011
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3.371

    Standard

    Kaninchen können nicht verboten werden, daher würde ich sie bei Wohnungssuche einfach nicht erwähnen. Sollte es doch irgendwann rauskommen, würde ich nicht erwähnen, dass sie im Gehege leben oder vielleicht sogar frei in der Wohnung (da kriegen Vermieter Schnappatmung wegen Zerstörung der Wohnung), sondern natürlich artig im Käfig.
    Letzten Endes steht der Vermieter ja idR. nicht ständig bei dir auf der Matte, so dass er das eh nicht mitkriegt.
    be a flamingo in a flock of pidgeons.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.312

    Standard

    Kaninchen muss man nicht absprechen mit dem Vermieter. Bisher habe ich immer gesagt, dass ich Kaninchen habe (waren ja auch immer "handelsübliche" Mengen von 2-4), aber wenn Probleme vorherzusehen sind (angespannter Wohnungsmarkt, Vermieter, der dagegen ist) würde ich sie wohl auch verschweigen. Und die Vorkehrungen, die du dir überlegt hast, um die Wohnung zu schonen sind wirklich super (überdurchschnittlich würde ich sagen).
    Was allerdings ganz sicher nicht schaden würde, wäre eine Rechtschutzversicherung. Die kann man immer gebrauchen...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
    Registriert seit: 23.02.2010
    Ort: Frankfurt a. M.
    Beiträge: 7.938

    Standard

    Ich hatte/ habe ja eine tierliebe Vermieterin, sie hatte selbst Vögel und zeitweise waren im 8-Parteien-Haus vier Vögel, 1 Hund, 2 Kaninchen, 2 Meeris und 8 Katzen. Sie hat mich sogar mal bei schlechtem Wetter zum TA mtgenommen per Auto. Aber das scheint ja bei euch anders zu sein...

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.527

    Standard

    Zitat Zitat von Mona K. Beitrag anzeigen
    Kaninchen können nicht verboten werden, daher würde ich sie bei Wohnungssuche einfach nicht erwähnen. Sollte es doch irgendwann rauskommen, würde ich nicht erwähnen, dass sie im Gehege leben oder vielleicht sogar frei in der Wohnung (da kriegen Vermieter Schnappatmung wegen Zerstörung der Wohnung), sondern natürlich artig im Käfig.
    Letzten Endes steht der Vermieter ja idR. nicht ständig bei dir auf der Matte, so dass er das eh nicht mitkriegt.
    und wie man "käfig" definiert ist ja jedem selbst überlassen. manche sind eben 6 qm gross.....

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