Zitat Zitat von Asti Beitrag anzeigen
Ich würde den Vermieter nicht fragen, da Kleintierhaltung erlaubt ist. Und kommt der wirklich so oft in die Wohnung? Unserer Vermieter war seit dem Einzug 2003 nicht mehr bei uns. Ist allerdings Baugenossenschaft. Da ist man ja quasi Miteigentümer.
Der war vor 5 Jahren oder so in der Wohnung als es bei uns mal einen partiellen Stromausfall gab. Und da auch nur in der Küche und so und nicht im Zimmer, wo die Kaninchen reinkommen. Sonst kam der Vermieter noch nie unangekündigt in die Wohnung.


Zitat Zitat von Kuragari Beitrag anzeigen
Hi,

ein "nein" vom Vermieter würde ich so bewerten, dass ihr keine freie Wohnungshaltung machen könnt. Aber Gehegehaltung käme dann dennoch in Frage, weil das Gehege als Käfig umgedeutet wiederum erlaubt wäre. Wie groß der Käfig ist, ist dann egal, er könnte rein theoretisch das gesamte Zimmer einnehmen. Müssten nur Gehegeteile und ein pipisicherer Bodenbelag genutzt werden.

LG
Genau das hatte ich vor. :3 Ich kann die nächsten Tage mal eine Konzeptzeichnung, wie ich das vorhatte und so.