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Thema: Vermieter und Kaninchen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Han Holo
    Registriert seit: 05.09.2018
    Ort: Bremen
    Beiträge: 235

    Standard

    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Ich stimme Deinem Freund da durchaus zu.

    Es kann nicht verboten werden wenn die Tiere in Käfigen leben, denn das ist das was das Gesetz vorsieht.
    Laufen die Tiere frei in einem Zimmer oder in der Wohnung und sieht das der Vermieter, der ja das Recht hat seine Wohnung regelmäßig zu begehen, dann ist Ärger vorprogrammiert.
    Du solltest also für den Fall wenigstens so tun können als seien sie im Käfig.
    Ich würde ein 3x2 m Gehege bauen und dann zusätzlich noch Auslauf für die Ninchen anbieten. Der Auslauf wäre aber nur unter Aufsicht. Das Gehege konstruiere ich so, dass da auch kein Pipi ablaufen kann (Standfüße, um den Parkettboden zu schützen und notfalls da auch wischen zu können) und alles mit Silikon abdichten.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Asti
    Registriert seit: 04.06.2018
    Ort: Leipzig
    Beiträge: 2.021

    Standard

    Ich würde den Vermieter nicht fragen, da Kleintierhaltung erlaubt ist. Und kommt der wirklich so oft in die Wohnung? Unserer Vermieter war seit dem Einzug 2003 nicht mehr bei uns. Ist allerdings Baugenossenschaft. Da ist man ja quasi Miteigentümer.
    LG von Astrid mit den Ninis Fritzl und Fleur Flöckchen, Nana und Brownie im Herzen
    Patin von

  3. #3
    foreninkompatibel Avatar von Kuragari
    Registriert seit: 27.01.2011
    Ort: 15344 Strausberg :)
    Beiträge: 2.750

    Standard

    Hi,

    ein "nein" vom Vermieter würde ich so bewerten, dass ihr keine freie Wohnungshaltung machen könnt. Aber Gehegehaltung käme dann dennoch in Frage, weil das Gehege als Käfig umgedeutet wiederum erlaubt wäre. Wie groß der Käfig ist, ist dann egal, er könnte rein theoretisch das gesamte Zimmer einnehmen. Müssten nur Gehegeteile und ein pipisicherer Bodenbelag genutzt werden.

    LG

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Han Holo
    Registriert seit: 05.09.2018
    Ort: Bremen
    Beiträge: 235

    Standard

    Zitat Zitat von Asti Beitrag anzeigen
    Ich würde den Vermieter nicht fragen, da Kleintierhaltung erlaubt ist. Und kommt der wirklich so oft in die Wohnung? Unserer Vermieter war seit dem Einzug 2003 nicht mehr bei uns. Ist allerdings Baugenossenschaft. Da ist man ja quasi Miteigentümer.
    Der war vor 5 Jahren oder so in der Wohnung als es bei uns mal einen partiellen Stromausfall gab. Und da auch nur in der Küche und so und nicht im Zimmer, wo die Kaninchen reinkommen. Sonst kam der Vermieter noch nie unangekündigt in die Wohnung.


    Zitat Zitat von Kuragari Beitrag anzeigen
    Hi,

    ein "nein" vom Vermieter würde ich so bewerten, dass ihr keine freie Wohnungshaltung machen könnt. Aber Gehegehaltung käme dann dennoch in Frage, weil das Gehege als Käfig umgedeutet wiederum erlaubt wäre. Wie groß der Käfig ist, ist dann egal, er könnte rein theoretisch das gesamte Zimmer einnehmen. Müssten nur Gehegeteile und ein pipisicherer Bodenbelag genutzt werden.

    LG
    Genau das hatte ich vor. :3 Ich kann die nächsten Tage mal eine Konzeptzeichnung, wie ich das vorhatte und so.

  5. #5
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.216

    Standard

    Los einfach mal das BGH-Urteil von 2013 dazu (hab ich hier im Forum schon mehrfach verlinkt), danach kann der Vermieter auch gegen freie Wohnungahaltung nichts tun....

    Evtl. entstandene Schäden an der Wohnung muss man natürlich bezahlen...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  6. #6
    Amber.
    Gast

    Standard

    Hallo,

    ich war bis vor kurzem auf Wohnungssuche und war dazu auch einmal auf einer Maklerseite, die angeboten haben einem Bescheid zu geben, wenn für einem die passende Wohnung auftaucht.
    Neben gewünschter Qm und wie viele Zimmer u.s.w. sollte man auch angeben ob man Tiere hat, in Klammern stand dort aber, dass Kleintiere ausgenommen sind.

    Gerade wenn dein Vermieter bei der damaligen Frage schon die Haltung verneinte, würde ich lieber nochmal mit deinem Freund reden. Ich befürchte nämlich, wenn man fragt, dass sie dann auch nein sagen, weil sie keine Schäden in ihrer Wohnung haben möchten (was verständlich ist).

    Persönlich habe ich meine Tiere nicht angegeben. Man erntete so schon genug absagen, weil die suchenden sich sprichwörtlich die Klinge in die Hand geben bei den Besichtigungen, da braucht man sich nicht noch schwerer machen als es so schon ist und so sehe ich es auch bei dir... warum Stress verursachen, wenn das doch gar nicht nötig ist und euer Vermieter auch zuletzt vor 5 Jahren bei euch war? (Und selbst wenn er öfters auftaucht, so kann er euch wegen Kaninchen nicht kündigen oder verlangen, dass die Tiere weg sollen.)

    Bau ein Gehege, hol dir die Kaninchen und erfreue dich an ihnen. Den Vermieter braucht das nicht zu interessieren und ihn darüber zu informieren ist sowas von überflüssig.
    Du hast genaus ein recht in deiner Wohnung Kaninchen zu halten wie dir eine Küche in die Küche zu stellen.


    Liebe Grüße
    Susan
    Geändert von Amber. (28.10.2018 um 01:07 Uhr)

  7. #7
    pantex
    Gast

    Standard Nicht fragen, wozu???

    Ich hab meinen damaligen Vermietern auch nicht gesagt, dass ich Kaninchen habe (muss man ja nicht).
    In der ersten Mietswohnung hab ich beim Besichtigungstermin verlauten lassen, dass ich mir evtl. Kaninchen zulegen möchte. Die Antwort war: "Machen Sie das nicht, das will ich nicht!" Hab dann ein halbes Jahr gewartet
    In der Zweiten (ich hatte schon Nins) hat er nicht gefragt, sondern nur allgemein gesagt, er möchte keine Haustiere, vorallem keine Hunde. Hab sie dann nicht erwähnt und im Mietvertrag "keine Haustiere" angegeben. Er war zuerst ziemlich stinkig, als er im Sommer die Kaninchen im Garten gesehen hat, aber machen konnt er nix.
    Würde es auf jeden Fall wieder so handhaben!

  8. #8
    addicted to pole Avatar von Mona K.
    Registriert seit: 23.07.2011
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3.371

    Standard

    Kaninchen können nicht verboten werden, daher würde ich sie bei Wohnungssuche einfach nicht erwähnen. Sollte es doch irgendwann rauskommen, würde ich nicht erwähnen, dass sie im Gehege leben oder vielleicht sogar frei in der Wohnung (da kriegen Vermieter Schnappatmung wegen Zerstörung der Wohnung), sondern natürlich artig im Käfig.
    Letzten Endes steht der Vermieter ja idR. nicht ständig bei dir auf der Matte, so dass er das eh nicht mitkriegt.
    be a flamingo in a flock of pidgeons.

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