Hallo ihr,
ich habe nochmal ein paar Fragen und hoffe dann eine endgültige Entscheidung treffen zu können.
Ich habe nach mittlerweile 4 Monaten eine Rückmeldung hinsichtlich des möglichen Geheges erhalten.
Auszüge Rückmeldung (gilt für Bayern):
positiv:
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung sind verfahrensfrei
negativ:
Genehmigungsfreiheit nach Art. 57 BayBO entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.
Einhaltung der gemäß Art. 6 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstandsflächen. Demnach sind vor den Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Dies gilt auch für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstückgrenzen. Die Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe (Art. 6 Abs. 4 BayBO). Sie beträgt jedoch immer mindestens 3 m (Art. 6 Abs. 5 BayBO).
Von der Erforderlichkeit der Einhaltung der Abstandsflächen gibt es jedoch aus Ausnahmen.
So ist ein Gebäude nicht abstandsflächenpflichtig, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ohne Aufenthaltsraum
- mittlere Wandhöhe des Gebäudes von 3 m
- Gesamtlänge der privilegierten Gebäude je Grundstücksgrenze von maximal 9 m
- Gesamtlänge der privilegierten Gebäude an allen Grundstückgrenzen von maximal 15 m
Für die Beurteilung als Kleintierställe (nicht als Gebäude) ergibt sich betreffend der Ausnahme der Einhaltung der Abstandsflächen nach Kommentarliteratur überdies die Besonderheit, dass diese keine gebäudeähnliche Wirkung besitzen dürfen. Das bedeutet, dass sie nur dann nicht den Abstandsflächenvorschriften unterliegen, wenn sie nicht von Menschen betreten werden können, was bei einer Höhe von bis zu ca. 1,50 m regelmäßig der Fall ist.
Da mein Gehege näher als 3 Meter an der Grundstücksgrenze stehen soll (Grundstücksbreite ca. 8-10m, Länge ähnlich) würde ich gern wissen, welche Erfahrungen ihr mit Gehegen bis 1 m bzw. 1,50 m (Reinigung, Handlichkeit, Lösung von Klappen / Türen für die Reinigung, akzeptable Höhe für die Kaninchen) gemacht habt.
Angedacht ist so ein Metallgehege: https://www.volierentechnik.de/angebot/ mit einer teilweisen Überdachung und Waschbetonplatten als Boden
Eigentlich sollte es begehbar (2 m hoch) werden, aber dann benötige ich eine Begründung warum der Abstand nicht eingehalten werden kann, einen Lageplan mit Einzeichnung der baulichen Anlagen, ein Eigentümerverzeichnis, den Grundriss (ausreichend vermaßt) und eine Ansicht der baulichen Anlagen (ausreichend vermaßt), sowie die Zustimmung der betroffenen benachbarten Eigentümer und das dann in 3facher Ausfertigung zur Vorlage beim Landratsamt...
Ganz theoretisch könnte ich natürlich auch 2 m bauen ohne die noch nicht vorhandenen Nachbarn zu fragen (wir haben auf der Seite des Grundstücks angrenzend nur unseren Acker und Grund der Stadt für eine evtl. Stichstraße soweit es mal ein weiteres Baugebiet werden sollte)
Vielen Dank für eure Antworten!
VG
kanin


Zitieren
Lesezeichen