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Thema: Metallvoliere - selber bauen oder kaufen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    addicted to pole Avatar von Mona K.
    Registriert seit: 23.07.2011
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3.371

    Standard

    Für eine Voliere brauchten wir keine Baugenehmigung. In meiner Gemeinde braucht es nur dann eine Baugenehmigung, wenn man in dem Ding wohnen könnten (also z.b. Gartenhaus) und mehr als 30 Kubikmeter hat. Unser Gartenhaus hatte 29,xx Kubikmeter. Plus angehängte Voliere/Gehege.

    Bist du sicher, dass du überhaupt eine Baugenehmigung brauchst?
    be a flamingo in a flock of pidgeons.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jeanette K.
    Registriert seit: 20.10.2008
    Ort: Uff dr Alb
    Beiträge: 764

    Standard

    Wir hätten eine Genehmigung ab 40 m3 gebraucht, haben uns dann nach dem ganzen Hin und Her für ein rundes Dach entschieden und sind knapp drunter geblieben.

    Bei uns war zudem das Problem, dass wir über dem Haupt-Gas-Zugang gebaut haben und der eigentlich frei bleiben muss. Aber das Alugehege kööööönnte man notfalls weg tragen.

  3. #3
    Pflückliesel Avatar von Keks3006
    Registriert seit: 25.01.2012
    Ort: Sauerland
    Beiträge: 5.731

    Standard

    Ich hätte wegen der 19er Maschen keine Bedenken. Ich habe die auch an meinen Gehegen und auch teils kleine Kaninchen und nie Probleme gehabt. Tatsächlich bin ich mal einem Mauswiesel im Garten begegnet (meine Katze hat einen aufgestöbert und in die Enge getrieben) und der hätte auch durch 19er Maschen niemals gepasst. Gleichzeitig war er zu klein, um für ausgewachsene Kaninchen ernsthaft gefährlich zu sein.

    Ansonsten gilt: je geringer die Madchenweite, desto weniger Stärke braucht der Draht, um sicher zu sein, denn kleine Maschen bieten keine Möglichkeit zum Nagen. Nur 1mm Stärke sollte auch bei 10er Maschen nicht unterschritten werden.


  4. #4
    Benutzer Avatar von kanin
    Registriert seit: 06.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 80

    Standard

    Hallo ihr,

    vielen Dank für die vielen Infos.

    Ich habe mir verschiedenste Möglichkeiten überlegt - mit einem Gartenhaus, einem geschlossenen Anbau aus Trespa (z. B. https://www.volierentechnik.de/angebot/ Bild 12), teilweise überdacht, Teilwände aus Trespa, nur ein 2stöckiger Holzstall sonst offen.
    Bevor ich dann Ärger bekomme und das Ganze abgebaut werden muss wollte ich es 'rechtssicher' haben. Leute aus dem Ort mussten schon ihre 'illegalen' Gartenhäuser beseitigen bzw. konnten weil sich auf dem Grundstück schon zu viele Gebäude (Garage, Schuppen) befanden nichts mehr aufstellen. Telefonsich hat man mich bei meiner Vorabanfrage auch schon auf die Prüfung von vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück hingewiesen und ich sollte die Unterlagen schriftlich einreichen.

    Ich vermute tatsächlich, dass die Anfrage per E-Mail als nicht ausreichend betrachtet werden könnte.

    Nach meinem Urlaub weiß ich dann hoffentlich mehr und kann endlich Angebote einholen. Bevor die Jungs die ich ins Auge gefasst habe vermittelt sind...

    VG
    kanin

  5. #5
    Benutzer Avatar von kanin
    Registriert seit: 06.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 80

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    Hallo ihr,

    ich habe nochmal ein paar Fragen und hoffe dann eine endgültige Entscheidung treffen zu können.

    Ich habe nach mittlerweile 4 Monaten eine Rückmeldung hinsichtlich des möglichen Geheges erhalten.

    Auszüge Rückmeldung (gilt für Bayern):

    positiv:
    Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung sind verfahrensfrei

    negativ:
    Genehmigungsfreiheit nach Art. 57 BayBO entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.
    Einhaltung der gemäß Art. 6 Abs. 1 BayBO erforderlichen Abstandsflächen. Demnach sind vor den Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Dies gilt auch für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstückgrenzen. Die Tiefe der Abstandsflächen bemisst sich nach der Wandhöhe (Art. 6 Abs. 4 BayBO). Sie beträgt jedoch immer mindestens 3 m (Art. 6 Abs. 5 BayBO).
    Von der Erforderlichkeit der Einhaltung der Abstandsflächen gibt es jedoch aus Ausnahmen.
    So ist ein Gebäude nicht abstandsflächenpflichtig, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    - ohne Aufenthaltsraum
    - mittlere Wandhöhe des Gebäudes von 3 m
    - Gesamtlänge der privilegierten Gebäude je Grundstücksgrenze von maximal 9 m
    - Gesamtlänge der privilegierten Gebäude an allen Grundstückgrenzen von maximal 15 m
    Für die Beurteilung als Kleintierställe (nicht als Gebäude) ergibt sich betreffend der Ausnahme der Einhaltung der Abstandsflächen nach Kommentarliteratur überdies die Besonderheit, dass diese keine gebäudeähnliche Wirkung besitzen dürfen. Das bedeutet, dass sie nur dann nicht den Abstandsflächenvorschriften unterliegen, wenn sie nicht von Menschen betreten werden können, was bei einer Höhe von bis zu ca. 1,50 m regelmäßig der Fall ist.

    Da mein Gehege näher als 3 Meter an der Grundstücksgrenze stehen soll (Grundstücksbreite ca. 8-10m, Länge ähnlich) würde ich gern wissen, welche Erfahrungen ihr mit Gehegen bis 1 m bzw. 1,50 m (Reinigung, Handlichkeit, Lösung von Klappen / Türen für die Reinigung, akzeptable Höhe für die Kaninchen) gemacht habt.

    Angedacht ist so ein Metallgehege: https://www.volierentechnik.de/angebot/ mit einer teilweisen Überdachung und Waschbetonplatten als Boden

    Eigentlich sollte es begehbar (2 m hoch) werden, aber dann benötige ich eine Begründung warum der Abstand nicht eingehalten werden kann, einen Lageplan mit Einzeichnung der baulichen Anlagen, ein Eigentümerverzeichnis, den Grundriss (ausreichend vermaßt) und eine Ansicht der baulichen Anlagen (ausreichend vermaßt), sowie die Zustimmung der betroffenen benachbarten Eigentümer und das dann in 3facher Ausfertigung zur Vorlage beim Landratsamt...

    Ganz theoretisch könnte ich natürlich auch 2 m bauen ohne die noch nicht vorhandenen Nachbarn zu fragen (wir haben auf der Seite des Grundstücks angrenzend nur unseren Acker und Grund der Stadt für eine evtl. Stichstraße soweit es mal ein weiteres Baugebiet werden sollte)

    Vielen Dank für eure Antworten!

    VG
    kanin
    Geändert von kanin (27.07.2018 um 17:57 Uhr)

  6. #6
    Benutzer Avatar von kanin
    Registriert seit: 06.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 80

    Standard

    Hallo ihr Lieben,

    es tut mir leid dass ich euch nochmal nerve - aber ich habe nochmal ein paar Fragen.

    Auf den nachfolgenden Bilder könnt ihr den zukünftigen Gehegestandort (Angebotseinholung endlich an diesem WE )sehen.

    Innen Optional 1,40 m x 0,82 m:
    Schuppen:
    IMG_20180804_190652.jpg

    Außen 3 x 3 m
    Ansicht Seite 1:
    IMG_20180804_190855.jpg
    Ansicht Seite 2:
    IMG_20180804_190833.jpg
    Ansicht Vorderseite:
    IMG_20180804_190800.jpg

    Nun meine Fragen (bei mir dauert es mit der Entscheidungsfindung leider immer etwas...).

    Ich dürfte jetzt doch einen kleinen Teil des Schuppens verwenden. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht - nutzen eure Nins das Angebot oder sind sie doch lieber draußen? Wenn überwiegend Schutzräume nur selten / nicht genutzt werden würde ich ihn nicht mit verwenden.

    Ohne Schuppen finde ich das Gehege von AndreaS sehr schön (https://www.kaninchenschutzforum.de/...ight=Ferwagner). Ich würde nur auf der "offenen" Trespaplattenseite noch eine Platte anbringen, damit es von keiner Seite reinregnen kann. Hat einer von euch Erfahrungen mit der Langlebigkeit von Trespa- / Plexiglaselementen?

    Würdet ihr weiterhin ein Außengehege komplett überdachen und welche Erfahrungen habt ihr mit welchem Material gemacht? Manche Volierenbauer bieten einen Aufbau mit Holz (Stabilität). Ich habe aber auch schon andere Lösungen gesehen.

    Hat jemand evtl. auch "Doppelten/ übereinandergelegten" Volierendraht von einem Volierenbauer gekauft und kann etwas zum Preis der Elemente sagen. Wenn der Aufpreis nicht zu hoch wäre würde ich es mir vielleicht noch überlegen.

    Vielen Dank nochmal für euren Input (je länger ich darüber nachdenke desto mehr Ideen habe ich).

    VG
    kanin

  7. #7
    Benutzer Avatar von kanin
    Registriert seit: 06.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 80

    Standard

    Das Thema kann gelöscht werden.

    Bisher ist nur eine Rückmeldung eingegangen. Bausätze zum Selbststecken wären innerhalb von ein paar Tagen und Standardelemente innerhalb von 8 Wochen lieferbar. Ich möchte aber eine Sondervoliere. Bei sofortiger Bestellung wäre die Lieferung in KW50 gekommen. Ich wollte jedoch mind. 2 Rückmeldungen für ein Angebot haben, zwecks Preisvergleich...

    Das Ganze wird daher erst wieder nächstes Jahr konkret und dann gibt es eine Baudoku.

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