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Thema: Metallvoliere - selber bauen oder kaufen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Benutzer Avatar von kanin
    Registriert seit: 06.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 90

    Standard

    Hallo Elfi,

    ich habe vermutlich zu lange und zu viel zu dem Thema gesucht. Die Einträge die ich gefunden habe sind alle schon etwas älter.

    Allerdings habe ich dort eben ein paar Beispiele gefunden wo darauf verwiesen wird, dass Mauswiesel doch in das Gehege gelangen können und da ich ja Zwerge halten möchte wollte ich gern auf Nummer sicher gehen und meine Mutter zieht nicht mit, wenn das Gehege nicht 100% sicher ist.

    Vgl.
    http://marderhilfsnetz.de/?page_id=1003
    http://www.bunny-in.de/haltung/aussengehege.php
    http://www.kaninchenschutzforum.de/a...p/t-81838.html
    http://www.kaninchentreff.de/yabbse/...?topic=90133.0
    https://www.meerschweinforum.de/thre...aessig.282394/

    VG
    kanin

  2. #2
    Benutzer Avatar von kanin
    Registriert seit: 06.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 90

    Standard

    Hallo ihr,

    ich bräuchte nochmal eine Info im Zusammenhang mit dem geplanten Gehege. Wegen der Drahtstärke versuche ich mich noch anderweitig zu erkunden.

    Mir geht es diesmal um die Genehmigung des Geheges. Wie lange darf die Wartezeit sein bis die Unterlagen geprüft werden?

    25.03.2018: Anfrage per E-Mail bei der Stadt
    24.05.2018: Zuständiger sagt zu sich die Unterlagen am Folgetag anzusehen
    bis dato: keine Rückmeldung

    Bei der Stadt gibt es nur eine Person die entscheidungsfähig ist. Der Vertreter den ich 3x gesprochen habe hat nur an seinen Chef verwiesen.

    Ich könnte wieder anrufen, habe aber die Befürchtung, wenn ich zu aufdringlich bin sie entweder pingeliger werden oder es bewusst länger dauert.

    Gibt es eine gesetzliche Frist für die "Vorprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen"?

    Ich konnte nur Infos darüber finden, dass nach der Einreichung vollständiger Unterlagen nicht mehr als 3 Monate vergehen dürfen. Ich weiß aber nicht ob die Unterlagen in deren Sinne vollständig sind.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    VG
    kanin

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jeanette K.
    Registriert seit: 20.10.2008
    Ort: Uff dr Alb
    Beiträge: 764

    Standard

    Leider weiß ich da auch keinen Rat, aber aus ähnlichen Gründen haben wir einfach irgendwann ohne Genehmigung gebaut. Hier ging es von Amt zu Amt und keiner konnte was genaues sagen...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 03.08.2016
    Ort: Rülzheim
    Beiträge: 337

    Standard

    Nach Art. 69 bay.LBauO muss der Antrag ohne vermeidbare Verzögerung behandelt und beschieden werden. Vermeidbare Verzögerung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Dauer nicht genau definiert ist, und von den Einzelfällen abhängt, wenn aber keinerlei Rückmeldungen von der Behörde erfolgten würde ich die für Untätigkeitsklagen geltenden Fristen heranziehen, da wäre der frühestmögliche Zeitpunkt 3 Monate nach Antragstellung.

    Fraglich ist aber, ob überhaupt ein rechtswirksamer Antrag gestellt wurde: Nach Art. 67 LBauO ist der Bauantrag schriftlich zu stellen, und Schriftform bedeutet nach § 126 BGB immer noch eigenhändig unterschrieben, bzw., wenn Ersetzung durch elektronische Form zulässig, mit qualifizierter elektronischer Signatur.

    Allerdings frage ich mich auch, aus welchem Rechtsgrund überhaupt eine Genehmigung erforderlich sein sollte: Nach Art. 63 sind u.a. Gewächshäuser bis zu einer Firsthöhe von 4 m, Taubenhäuser, Bienenunterstände und sonstige vergleichbare unbedeutende Anlagen genehmigungsfrei, und wenn das Kaninchengehege in seinen Dimensionen nicht einem Einfamilienhaus gleicht, sollte es doch darunter fallen...

  5. #5
    addicted to pole Avatar von Mona K.
    Registriert seit: 23.07.2011
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3.371

    Standard

    Für eine Voliere brauchten wir keine Baugenehmigung. In meiner Gemeinde braucht es nur dann eine Baugenehmigung, wenn man in dem Ding wohnen könnten (also z.b. Gartenhaus) und mehr als 30 Kubikmeter hat. Unser Gartenhaus hatte 29,xx Kubikmeter. Plus angehängte Voliere/Gehege.

    Bist du sicher, dass du überhaupt eine Baugenehmigung brauchst?
    be a flamingo in a flock of pidgeons.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Jeanette K.
    Registriert seit: 20.10.2008
    Ort: Uff dr Alb
    Beiträge: 764

    Standard

    Wir hätten eine Genehmigung ab 40 m3 gebraucht, haben uns dann nach dem ganzen Hin und Her für ein rundes Dach entschieden und sind knapp drunter geblieben.

    Bei uns war zudem das Problem, dass wir über dem Haupt-Gas-Zugang gebaut haben und der eigentlich frei bleiben muss. Aber das Alugehege kööööönnte man notfalls weg tragen.

  7. #7
    Pflückliesel Avatar von Keks3006
    Registriert seit: 25.01.2012
    Ort: Sauerland
    Beiträge: 5.736

    Standard

    Ich hätte wegen der 19er Maschen keine Bedenken. Ich habe die auch an meinen Gehegen und auch teils kleine Kaninchen und nie Probleme gehabt. Tatsächlich bin ich mal einem Mauswiesel im Garten begegnet (meine Katze hat einen aufgestöbert und in die Enge getrieben) und der hätte auch durch 19er Maschen niemals gepasst. Gleichzeitig war er zu klein, um für ausgewachsene Kaninchen ernsthaft gefährlich zu sein.

    Ansonsten gilt: je geringer die Madchenweite, desto weniger Stärke braucht der Draht, um sicher zu sein, denn kleine Maschen bieten keine Möglichkeit zum Nagen. Nur 1mm Stärke sollte auch bei 10er Maschen nicht unterschritten werden.


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