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Thema: Kleines Wesen .. es tut mir so leid

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    sowas bringt mich ja dermaßen in Wallung....
    wie kann man nur so ohne Mitgefühl sein und bewusst seinen Hund drauf hetzen...
    schon schlimm genug wenn der Hund frei läuft und man ihn nicht zurückhalten kann ...aber das..


    Du armes kleines Geschöpf

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ninchenmausis
    Registriert seit: 03.09.2015
    Ort: Brüggen
    Beiträge: 783

    Standard

    Ich bin selber Hundehalter und finde diese Menschen sowas zum ko.....

    Der dürfte mir nicht begegnen und soweit ich weiß, fällt das unter Wilderei und ist strafbar!
    Ihre Hunde bringt sie obendrein noch in Gefahr.
    Hetzen von Wild kann ihnen mindestens Leinenzwang bescheren. Früher haben die Jäger auch einen hetzenden Hund abgeschossen.

    Arme kleine Maus

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nettimaus
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: Unten am Fluss
    Beiträge: 3.649

    Standard

    Es ist verboten und wird in der Absetzzeit ist Leinenzwang.

    Im Wald dürfen die Jäger auf einen wildernden Hund schießen.
    Aber dann gäbe es noch ein Opfer. Der Hund ist nicht schuldig. Es ist die elendige 2 beinige kranke Kreatur die schuldig ist.

    Aber was macht man in dieser Situation? Den Halter angreifen, der einen leinenlosen großen Hund mit sich führt der gerade blutrünstig ein Tier erlegen soll? Ein Foto wäre gut gewesen ..vielleicht..

    Ich habe selber einen kleinen Hund ..nicht größer als ein Kaninchen und im schlimmsten Fall verkennen diese "abgerichteten" Hunde die Situation und beißen auch kleine Hund tot.

    Die Situation war elendig und ich war ehrlich froh das das Nin nicht überlebt hat, so blöd wie das klingt.
    Noch schlimmer wäre es gewesen, hätte es schwer verletzt Tage irgendwo auf den Tod gewartet.
    Geändert von Nettimaus (03.05.2016 um 15:08 Uhr)
    Ihr fehlt mir so
    Franz+Minchen, Flocke+Biene, Gracy+Rufus, Krümel, Leni, Odin ,Hoppel, Anton, Ella, Luna, Alice, Rolfi, Yoshi, Günni, Garry, Paula, Eddy, Percy, Mila, Fritzy und Havanna in meinem Herzen lebt ihr für immer weiter

  4. #4
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.210

    Standard

    Ich hätte in so einer Situation die Polizei gerufen...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 03.05.2016
    Ort: Auf der Insel
    Beiträge: 187

    Standard

    Es fällt unter den Tatbestand der Wilderei und ist strafbar.

    Das nächste mal mit dem Handy bitte eine Videoaufnahme/Foto machen (zur Beweisaufnahme) und die Polizei rufen.
    Ich würde auch jetzt noch unbedingt eine Strafanzeige wegen Wilderei stellen.

    Wir schon richtig geschrieben, wäre es im Wald passiert und Förster/Jäger wäre zugegen gewesen, hätte er den Hund sofort völlig legal erschiessen können. Ich heisse das auf keinen Fall okay, möchte nur auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.

    EIN Hund der einmal gerissen hat wird es immer wieder tun und es ist nur eine Frage der Zeit bis dieser Hund es bei einem Waldspaziergang macht und dann an einen Förster/Jäger gerät der von seinem Recht zu schiessen gebraucht macht.

    Nicht alle Förster/Jäger machen von ihrem Recht gebrauch, aber es gibt welche die verstehen da überhaupt keinen Spaß.

    Mein Vater kannte einen Förster, der hat jeden Hund und jede Katze die er beim Wildern erwischt hat, sofort erschossen.

    Deshalb ist es auch im Interesse des Hundes dass Deine Freundin auch jetzt noch eine Anzeige bei der Polizei stellt. Das Kaninchen kann sie nicht mehr retten, den Hund und die vielen unschuldigen Kaninchen die er noch reissen wird schon.

    Selbst wenn, sie nicht den Namen von dem Kerl hat, wird die ihn bestimmt irgendwann beim Spaziergang wiedersehen und dann kann sie Fotos von Ihm und dem Nummernschild seines Autos machen.

    Rest in Peace liebes unschuldiges Wesen.
    Geändert von Hoppla (03.05.2016 um 16:28 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 03.05.2016
    Ort: Auf der Insel
    Beiträge: 187

    Standard Tötung eines Tieres durch einen Hund geltendes Recht

    Ich hab noch mal recherschiert und die Rechtslage sieht so aus ( könnte auch für andere hier interessant sein):

    "Verletzung oder Tötung eines Tieres ausgehend von Ihrem Hund

    Auf Tiere sind auch im Strafrecht die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Bei der Tötung oder Verletzung eines Tieres ist regelmäßig der Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB erfüllt. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass die Sachbeschädigung, beziehungsweise die Tötung oder Verletzung des anderen Tieres vorsätzlich gewollt ist. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung existiert im Gesetz nicht. Vorsatz bedeutet auch hier, dass der Hundeführer den Tod oder die Verletzung des Tieres für möglich gehalten hat oder dies zumindest im konkreten Zeitpunkt akzeptierte. Als Beispiel des Sachbeschädigung nach § 303 StGB kann das Hetzen des Hundes auf ein anderes Tier dienen. Die Sachbeschädigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
    Quelle: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz...und-straftaten

    Bitte rate Deiner Freundin dringend Anzeige zu erstatten, dazu braucht sie nicht mal den Namen von dem Typen!
    Einen Hund auf ein Wildtier zu hetzen ist kein Kavaliersdelikt und Du kannst wetten das dieser Typ Deinen Hund schon öfter auf Kaninchen gehetzt hat und es auch immer wieder tun wird. Damit ein Hund ein wildes Kaninchen erwischt braucht es schon einiger Übung.

    "Recht - Dürfen Jäger freilaufende Hunde erschießen?

    Ja! Sie dürfen! Dieses Recht wird Jägern in keinem Bundesland versagt! "

    Quelle: http://www.meradog.com/recht-duerfen...schiessen.html
    Geändert von Hoppla (03.05.2016 um 16:57 Uhr)

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Iris D.
    Registriert seit: 11.10.2011
    Ort: Hille
    Beiträge: 341

    Standard

    Bestie Mensch.....

  8. #8
    Chefin (??) über 16 Pfoten
    Registriert seit: 12.08.2014
    Ort: Stutensee
    Beiträge: 66

    Standard

    Zitat Zitat von Hoppla Beitrag anzeigen
    Ich hab noch mal recherschiert und die Rechtslage sieht so aus ( könnte auch für andere hier interessant sein):

    "Verletzung oder Tötung eines Tieres ausgehend von Ihrem Hund

    Auf Tiere sind auch im Strafrecht die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Bei der Tötung oder Verletzung eines Tieres ist regelmäßig der Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB erfüllt. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass die Sachbeschädigung, beziehungsweise die Tötung oder Verletzung des anderen Tieres vorsätzlich gewollt ist. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung existiert im Gesetz nicht. Vorsatz bedeutet auch hier, dass der Hundeführer den Tod oder die Verletzung des Tieres für möglich gehalten hat oder dies zumindest im konkreten Zeitpunkt akzeptierte. Als Beispiel des Sachbeschädigung nach § 303 StGB kann das Hetzen des Hundes auf ein anderes Tier dienen. Die Sachbeschädigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
    Quelle: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz...und-straftaten

    Bitte rate Deiner Freundin dringend Anzeige zu erstatten, dazu braucht sie nicht mal den Namen von dem Typen!
    Einen Hund auf ein Wildtier zu hetzen ist kein Kavaliersdelikt und Du kannst wetten das dieser Typ Deinen Hund schon öfter auf Kaninchen gehetzt hat und es auch immer wieder tun wird. Damit ein Hund ein wildes Kaninchen erwischt braucht es schon einiger Übung.

    "Recht - Dürfen Jäger freilaufende Hunde erschießen?

    Ja! Sie dürfen! Dieses Recht wird Jägern in keinem Bundesland versagt! "


    Quelle: http://www.meradog.com/recht-duerfen...schiessen.html
    Ich bin auch Hundehalter und seinen Hund auf ein anderes Tier zu hetzen geht gar nicht. Zu der Aussage,der Hund bräuchte aber einiges an Übung,um ein Wildkaninchen zu erwischen,möchte ich aber doch Stellung beziehen.
    Dazu zwei Beispiele:
    Der belgische Schäferhund meiner Schwester hat an der Schleppleine einen Satz von ca. 1 m vom Feldrand ins Feld gemacht. Dort saß leider ein Wildkaninchenbaby und er hat es mit einem Biß getötet.Einfach nur einen Satz,keine Hetze,keine Jagd.
    Und nun das zweite Beispiel:meine Kaninchen laufen viele Stunden am Tag frei in der Wohnung mit meinen zwei Hunden. Sie bilden ein Rudel und die Nins werden akzeptiert. Vor Jahren ist ein junges Wildkaninchen aus dem Schutz der Büsche heraus auf den Weg direkt vor meinen neben mir freilaufenden Hund gelaufen. Und eh ich überhaupt realisiert hatte,was da gerade passiert,hat mein Hund zugelangt. Und ja,in diesem Moment war ich dankbar,daß er das Ninchen mit einem Biß getötet hat. Nicht alle hetzen ihre Hunde auf Kaninchen, manchmal ist es einfach nur ein unvorhersehbares Unglück.

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