Ist sowas nicht eigentlich verboten?![]()
Ist sowas nicht eigentlich verboten?![]()
Liebe Grüße von Rabea mit den Katzen Rayne, Ada und Thea
sowas bringt mich ja dermaßen in Wallung....
wie kann man nur so ohne Mitgefühl sein und bewusst seinen Hund drauf hetzen...
schon schlimm genug wenn der Hund frei läuft und man ihn nicht zurückhalten kann ...aber das..
Du armes kleines Geschöpf![]()
Ich bin selber Hundehalter und finde diese Menschen sowas zum ko.....
Der dürfte mir nicht begegnen und soweit ich weiß, fällt das unter Wilderei und ist strafbar!
Ihre Hunde bringt sie obendrein noch in Gefahr.
Hetzen von Wild kann ihnen mindestens Leinenzwang bescheren. Früher haben die Jäger auch einen hetzenden Hund abgeschossen.
Arme kleine Maus![]()
Es ist verboten und wird in der Absetzzeit ist Leinenzwang.
Im Wald dürfen die Jäger auf einen wildernden Hund schießen.
Aber dann gäbe es noch ein Opfer. Der Hund ist nicht schuldig. Es ist die elendige 2 beinige kranke Kreatur die schuldig ist.
Aber was macht man in dieser Situation? Den Halter angreifen, der einen leinenlosen großen Hund mit sich führt der gerade blutrünstig ein Tier erlegen soll? Ein Foto wäre gut gewesen ..vielleicht..
Ich habe selber einen kleinen Hund ..nicht größer als ein Kaninchen und im schlimmsten Fall verkennen diese "abgerichteten" Hunde die Situation und beißen auch kleine Hund tot.
Die Situation war elendig und ich war ehrlich froh das das Nin nicht überlebt hat, so blöd wie das klingt.
Noch schlimmer wäre es gewesen, hätte es schwer verletzt Tage irgendwo auf den Tod gewartet.
Geändert von Nettimaus (03.05.2016 um 15:08 Uhr)
Ihr fehlt mir so![]()
Franz+Minchen, Flocke+Biene, Gracy+Rufus, Krümel, Leni, Odin ,Hoppel, Anton, Ella, Luna, Alice, Rolfi, Yoshi, Günni, Garry, Paula, Eddy, Percy, Mila, Fritzy und Havanna in meinem Herzen lebt ihr für immer weiter
Ich hätte in so einer Situation die Polizei gerufen...
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
Es fällt unter den Tatbestand der Wilderei und ist strafbar.
Das nächste mal mit dem Handy bitte eine Videoaufnahme/Foto machen (zur Beweisaufnahme) und die Polizei rufen.
Ich würde auch jetzt noch unbedingt eine Strafanzeige wegen Wilderei stellen.
Wir schon richtig geschrieben, wäre es im Wald passiert und Förster/Jäger wäre zugegen gewesen, hätte er den Hund sofort völlig legal erschiessen können. Ich heisse das auf keinen Fall okay, möchte nur auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.
EIN Hund der einmal gerissen hat wird es immer wieder tun und es ist nur eine Frage der Zeit bis dieser Hund es bei einem Waldspaziergang macht und dann an einen Förster/Jäger gerät der von seinem Recht zu schiessen gebraucht macht.
Nicht alle Förster/Jäger machen von ihrem Recht gebrauch, aber es gibt welche die verstehen da überhaupt keinen Spaß.
Mein Vater kannte einen Förster, der hat jeden Hund und jede Katze die er beim Wildern erwischt hat, sofort erschossen.
Deshalb ist es auch im Interesse des Hundes dass Deine Freundin auch jetzt noch eine Anzeige bei der Polizei stellt. Das Kaninchen kann sie nicht mehr retten, den Hund und die vielen unschuldigen Kaninchen die er noch reissen wird schon.
Selbst wenn, sie nicht den Namen von dem Kerl hat, wird die ihn bestimmt irgendwann beim Spaziergang wiedersehen und dann kann sie Fotos von Ihm und dem Nummernschild seines Autos machen.
Rest in Peace liebes unschuldiges Wesen.
Geändert von Hoppla (03.05.2016 um 16:28 Uhr)
Ich hab noch mal recherschiert und die Rechtslage sieht so aus ( könnte auch für andere hier interessant sein):
"Verletzung oder Tötung eines Tieres ausgehend von Ihrem Hund
Auf Tiere sind auch im Strafrecht die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Bei der Tötung oder Verletzung eines Tieres ist regelmäßig der Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB erfüllt. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass die Sachbeschädigung, beziehungsweise die Tötung oder Verletzung des anderen Tieres vorsätzlich gewollt ist. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung existiert im Gesetz nicht. Vorsatz bedeutet auch hier, dass der Hundeführer den Tod oder die Verletzung des Tieres für möglich gehalten hat oder dies zumindest im konkreten Zeitpunkt akzeptierte. Als Beispiel des Sachbeschädigung nach § 303 StGB kann das Hetzen des Hundes auf ein anderes Tier dienen. Die Sachbeschädigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz...und-straftaten
Bitte rate Deiner Freundin dringend Anzeige zu erstatten, dazu braucht sie nicht mal den Namen von dem Typen!
Einen Hund auf ein Wildtier zu hetzen ist kein Kavaliersdelikt und Du kannst wetten das dieser Typ Deinen Hund schon öfter auf Kaninchen gehetzt hat und es auch immer wieder tun wird. Damit ein Hund ein wildes Kaninchen erwischt braucht es schon einiger Übung.
"Recht - Dürfen Jäger freilaufende Hunde erschießen?
Ja! Sie dürfen! Dieses Recht wird Jägern in keinem Bundesland versagt! "
Quelle: http://www.meradog.com/recht-duerfen...schiessen.html
Geändert von Hoppla (03.05.2016 um 16:57 Uhr)
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