Zitat Zitat von Anke G. Beitrag anzeigen
Man muss auch nicht zwingend zum Notar- ein Kollege hatte das damals für eine geringe Gebühr, beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Wie das jetzt genau geht, weiß ich nicht, da ich mein letztes als Vermögens und vorsorgevollmacht, beim Notar gemacht habe - dass ist aber auch schon ewig her. da gab es den KS noch nicht. Ich bin allerdings so erzogen, mit "warmen" Händen zu geben.
Ein Testament kann man auch ohne Notar verfassen. Wir wollten aber auf der sicheren Seite sein und haben alles in einem verfasst (Testament, Generalvollmacht und Patientenverfügung). Das alles kann man natürlich auch ohne Notar verfassen oder das Testament beim Amtsgericht hinterlassen.
Wir wollten aber auf Nummer sicher gehen. Es gibt sehr viele "Fallstricke", da muss man aufpassen.
Habe beruflich mit Erbbaurechten zu tun, arbeite mit Notaren zusammen. Von daher spreche ich aus Erfahrung.