Hallihallo,
ich plane derzeit meinen Umzug in die Gegend von Stuttgart. Erst mal muss natürlich ein Job her, aber Umzug planen macht natürlich soviel Spaß, dass man ja schon mehr als rechtzeitig mit der Wohnungssuche beginnt
Nun zum eigentlichen Problem / Thema: Ich möchte dort gerne eine "Tierheimähnliche Einrichtung für Kleintiere" betreiben (§11 Sachkunde mache ich gerade, das ist also kein Problem). Nun frage mich mich allerdings, wie es denn mit dem Gehegebau aussieht. Ich habe schon zig Seiten Gesetzestexte und Foren durchgewühlt bezüglich dem Bau einer Voliere, eines Gartenhauses und ca. 3 kleineren Gehegen (je 2*2 m, 1 m niedrig, also 12 QM insgesamt), aber weiß nicht wirklich was rechtlich "Sache ist".
Und zwar stelle ich mir das so vor: Meine eigenen Kaninchen sollen eine 40 KUBIKmeter große Voliere bekommen mit Dach, also ca. 3*6 m groß und 2 m hoch. Ich habe da an so eine Aluvoliere von Ferwagner gedacht, wie diese hier: http://www.volierenbau-ferwagner-sho...MG_3086_ml.jpg Oben drauf soll ein durchsichtiges Dach. Eventuell sollen noch Seiten wetterdicht gemacht werden, weiß ich aber noch nicht...
Dann möchte ich 3 kleinere Gehege die jeweils 1 m hoch sind und 2*2 m groß (Deckel abnehmbar) für Vermittlungskaninchen haben.
Da es im Winter kalt ist zudem gerne eine kleine Gartenhütte, damit Indoorkaninchen im Winter auch aufgenommen werden können. (Falls das gar nicht geht könnten die vllt auch ein Zimmer in der Wohnung kriegen, aber da bin ich wenig begeistert.....).
Meine Frage nun: DARF man überhaupt irgendwo in BW soviele Dinge in einer Mietwohnung mit Garten bauen (vorausgesetzt der Vermieter macht mit)? Sicher ist ja, dass Gartenhäuser bis 40 Kubikmeter genehmigungsfrei sind. Meine Voliere hätte ja auch ca. 40 Kubikmeter, aber dann gäbe es ja zusätzlich noch das Gartenhaus und die kleinen Gehege. Und überhaupt, "zählen" die kleinen Gehege, oder kann man die einfach wohinstellen? Die sind ja theoretisch "beweglich" (weiß ja keiner, dass Draht drunter ist)...
Hat einer von euch der in BW wohnt etwas derartiges im Garten stehen und kann mir berichten wie sich das mit der Rechtslage gestaltet? Entscheidend ist sicher das "zur Miete wohnen"...
Problem ist, dass im Internet wenn man Infos zu Volieren sucht nie über die Volieren selbst, sondern immer nur über ihre "lauten Bewohner" (Vögel) diskutiert wird...
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen :-)
LG Sophie
Lesezeichen