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Thema: Frage zu Wildkaninchen,Tunnelsystem,Kolonie

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Das stimmt leider so nicht mit dem Verbot. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwar in §39 den Heckenschnitt von März bis Oktober, lässt aber mehrere Ausnahmen zu, darunter auch Rodungen im Zusammenhang mit genehmigten Bauvorhaben. Dafür sind dann keine weiteren Sondergenehmigungen erforderlich.

    Aber die armen Kaninchen da, die dürften längst vertrieben sein.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  2. #2
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.118

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    @Bunny-Nick hat aber nichts von einem genehmigten Neubauvorhaben geschrieben.
    Und selbst dann muss im Rahmen der Baugenehmigung eine Rodungsgenehmigung erteilt werden (hab nämlich beruflich mit Neubauvorhaben zu tun).

    Da die Polizei das Vorhaben mittlerweile gestoppt hat, lag diese wohl nicht vor und die illegale Rodung wird dementsprechend geahndet werden.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Bunny-Nick
    Registriert seit: 18.11.2010
    Ort: Rlp/SÜW
    Beiträge: 232

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    Jetzt war Feiveline wieder schneller als ich

    Ich weiß von der Zuständigen Stelle das für dieses Vorhaben keine Genehmigung vorliegt.

    Die Rodungen fanden mitten im Feld statt, ich spreche hier nicht von einem kleinen Gebüsch.
    Diese Hecke, wie ich sie nenne, bestand aus Sträuchern und kleinen Bäumen, war ca. 500 Meter lang, mindestens 2,50 - 3 Meter hoch und Stellenweise 5 Meter breit.
    Hier mal ein Bild, wie es jetzt dort Aussieht.



    Da waren überall bauten.

    Und diese Aktionen fanden an noch 2 weiteren Stellen in der Umgebung des Ortes statt. Das ist mitten im nichts, hier wird weder gebaut noch ist jemand gefährdet. Also nichts was diese Aktion rechtfertigt.
    Laut Aussage der "Holzfäller" kam die Anweisung vom Bürgermeister, weil sich Bauern wohl beschwert haben.

    Ich glaube zwar nicht das viel passieren wird aber ich hoffe das er sich in Zukunft zweimal überlegt ob er solche Aktionen durchführt.

    @Feiveline
    Ich weiß ja jetzt nicht wo genau Du arbeitest aber weißt Du ob solche Rodungen bestraft werden, hast Du da Erfahrungen?
    Oder ist das wieder "nur so ein geschriebenes Gesetz"?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

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    Okay, bei der Sachlage ist es ja ein Hammer. Die haben noch Glück, wenn da keine besonders geschützten Tiere sind, sonst haben sie das Bundesartenschutzgesetz am Hals. Da sind die Strafen höher.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

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