Das stimmt leider so nicht mit dem Verbot. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwar in §39 den Heckenschnitt von März bis Oktober, lässt aber mehrere Ausnahmen zu, darunter auch Rodungen im Zusammenhang mit genehmigten Bauvorhaben. Dafür sind dann keine weiteren Sondergenehmigungen erforderlich.
Aber die armen Kaninchen da, die dürften längst vertrieben sein.


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