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Thema: Frage zu Wildkaninchen,Tunnelsystem,Kolonie

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
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    Beiträge: 7.937

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    Das ist ja traurig, jetzt ist leider die Zeit, wo unter Umständen schon Junge im Bau sind. Aber normalerweise hat ein Bau viele Eingänge, bis zu fünf oder sechs bei den Wildkaninchen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Bunny-Nick
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    Beiträge: 232

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    Auch wenn ich den Kaninchen nicht helfen kann bekommt der Verantwortliche hoffentlich eine Rechnung dafür!!

    Anzeige ist gemacht, denn ab 1. März ist es verboten solche Arbeiten ohne Sondergenehmigung durch zu führen!!!
    Steht im Naturschutzgesetz.

    Es gibt keine Genehmigung!!!!!

    Der Bagger hat heute fleißig weiter gearbeitet und ihr könnt euch nicht vorstellen welche Verwüstung er hinterlassen hat.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 4.166

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    Meistens gibt es ein Tunnelsystem mit Nebensystemen. Die Weibchen basteln sich im Normalfall in kurzer Entfernung eigene, kurze Höhlen für ihre Jungen, Länge max. 1m, und nicht übermässig tief. Sie müssen es ja verschliessen können, und das geht in einem Tunnelsystem mit Familie nicht.

    Abgesehen davon müssen die Jungtiere irgendwann den Weg heraus finden, und das ist in den grossen Bauten auch nicht ganz leicht.

    Was für eine Genehmigung meinst Du eigentlich - Hecken entfernen darf man normalerweise ohne Sondererlaubnis, wenn es kein Naturschutzgebiet ist.

    Für die Kaninchen ist es jedenfalls eine Katastrophe.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  4. #4
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
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    Beiträge: 10.212

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    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    Was für eine Genehmigung meinst Du eigentlich - Hecken entfernen darf man normalerweise ohne Sondererlaubnis, wenn es kein Naturschutzgebiet ist.
    Auch außerhalb von Naturschutzgebieten ist das roden von Hecken vom 1.03. bis 30.09. aufgrund der Vogelbrutzeiten verboten (Bundes-Naturschutzgesetz).

    Lediglich "Formschnitte" sind in der Zeit erlaubt.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Bunny-Nick
    Registriert seit: 18.11.2010
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    Beiträge: 232

    Rotes Gesicht

    Genau wie feiveline schreibt, es ist verboten.

    Vorgestern wurden die Arbeiten an anderer Stelle fortgesetzt, Polizei gerufen und seit dem ist Ruhe.

    Bis heute habe ich an dem Platz kein Kaninchen mehr gesehen.
    Ich habe sie oft beobachtet und über Winter, als die Hecke einen Einblick erlaubte, mal 20 Eingänge gezählt (gab bestimmt noch mehr).
    Jetzt sind es noch fünf und ich habe die Befürchtung das viele der bauten durch die Maschinen zusammen gebrochen sind.

    Wenn die Mütter schon Junge hatten und diese in so einem kurzen und flachen Bau untergebracht waren hatten sie keine Chance.
    Es ist über eine Fläche von bestimmt 300 Meter kein Bau mehr zu sehen.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 4.166

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    Das stimmt leider so nicht mit dem Verbot. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwar in §39 den Heckenschnitt von März bis Oktober, lässt aber mehrere Ausnahmen zu, darunter auch Rodungen im Zusammenhang mit genehmigten Bauvorhaben. Dafür sind dann keine weiteren Sondergenehmigungen erforderlich.

    Aber die armen Kaninchen da, die dürften längst vertrieben sein.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  7. #7
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
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    Beiträge: 10.212

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    @Bunny-Nick hat aber nichts von einem genehmigten Neubauvorhaben geschrieben.
    Und selbst dann muss im Rahmen der Baugenehmigung eine Rodungsgenehmigung erteilt werden (hab nämlich beruflich mit Neubauvorhaben zu tun).

    Da die Polizei das Vorhaben mittlerweile gestoppt hat, lag diese wohl nicht vor und die illegale Rodung wird dementsprechend geahndet werden.

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