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Thema: Mindestgröße Hasenstall?

  1. #1
    Cybeth
    Gast

    Standard Mindestgröße Hasenstall?

    Mir schwillt schon wieder der Kamm.

    Und zwar hat der Sohn meines Nachbarn seinen Hasen in der dunklen Scheune untergebracht. Der Hase ist mittlerweile 6 Jahre alt und davon 3 Jahre alleine. Nun sitzt er über den Winter in einem kleinen Hasenkasten, Maße: 70cm x 40cm x40cm und der Hase ist ein großer Rammler (unkastriert) und wiegt zwischen 6-7 kg.

    Er kann sich in diesem kleinen Stall nicht mal aufrecht hinsetzen und bekommt nur trockenes Brot und Futterrüben zu fressen.

    Mir ist fast heute der Kragen geplatzt, als ich den Besitzer auf diese miesen Zustände für seinen Hasen angesprochen hatte. Der Hase wäre ihm und was er damit machen würde, wäre seine Entscheidung.

    Ich bin drauf und dran das Vet Amt zu informieren, denn dieser Zustand ist einfach nicht tragbar.

    Gibt es eine gesetzliche Mindestgröße für Stallhasen, auch für Privatpersonen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

    Standard

    Nagel mich nicht drauf fest, aber ich weiß von keiner gesetzlichen Mindestgröße.
    Und so lange das Kaninchen "Futter" und Wasser bekommt, stehen die Chancen auch schlecht, dass das Vet.-Amt da was macht...
    So lange keine akute Lebensgefahr für das Kaninchen besteht und es nicht misshandelt wird, ist das alles sehr mühsam. Da stehen die Chancen besser, dass du das Kaninchen rausgequatscht bekommst... Leider...

  3. #3
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Kann aber auch nicht sein, dass Hinz- und Kunz machen kann was er will? Denn das ist eindeutig Tierquälerei, wenn sich ein Tier nicht mal aufrecht hinsetzen kann.

    Das Problem ist auch, der Stall wird bis nächstes Jahr April/Mai nicht gemistet, sondern immer nur Heu reingeschoben. Das heißt; der Hase hat spätestens in 2 Monaten nur noch 30cm Platz in der Höhe

    Wenn man Kaninchen verkauft oder zum Schlachten anbieten, gibt es doch gesetzliche Vorgaben?
    Geändert von Cybeth (10.11.2013 um 03:19 Uhr)

  4. #4
    KS-Patenschaftsbetreuung Avatar von Hope R.
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: ...
    Beiträge: 3.073

    Standard

    Zitat Zitat von Cybeth Beitrag anzeigen
    Kann aber auch nicht sein, dass Hinz- und Kunz machen kann was er will? Denn das ist eindeutig Tierquälerei, wenn sich ein Tier nicht mal aufrecht hinsetzen kann.

    Das Problem ist auch, der Stall wird bis nächstes Jahr April/Mai nicht gemistet, sondern immer nur Heu reingeschoben. Das heißt; der Hase hat spätestens in 2 Monaten nur noch 30cm Platz in der Höhe

    Wenn man Kaninchen verkauft oder zum Schlachten anbieten, gibt es doch gesetzliche Vorgaben?
    Schau Dir all die engen Buchten oder Zuchtbetriebe an, da sitzen oftmals mehrere Nins auf winzigstem Platz zusammen, mit Gittern unter den Füßen, damit der Kot durchfällt usw.usf. Aufrichten, Platz haben, artgerechte Haltung > fehl am Platz. Und Amts-TÄ o.a. nehmen diese Betriebe ohne Wimpernzucken mit Daumen hoch ab ...

    Wenn das Nin Futter, Wasser und Einstreu hat, ist lt. Vet.-Amt meist alles okay und dem Nin geht es gut, kein Handlungsbedarf.
    Die Eskalation aller Spannungen beginnt mit der Verweigerung des Dialoges.
    (Julius Kardinal Döpfner)

  5. #5

    Standard

    Ja, da wünschte man, der Stall würde mysteriöserweise mal offen stehen und das Tier ist dann halt einfach "weg"... Ja.... Das wäre schön.

    Versuch es ruhig über das Veterinäramt. Das schadet nie und irgendwann ändern sich dadurch vielleicht auch mal diese dämliche. Gesetze. In der allgemeinen Tierhaltung (auch in Mastbetrieben!)

    Das wird aber nur passieren, wenn genug Leute immer wieder den Mund auf machen und sich beschweren

    Versuch alles, was geht!!!
    Kontaktaufnahme in wichtigen Fällen bitte via E-Mail!
    http://www.kaninchenschutzforum.de/showthread.php?t=92317
    http://www.facebook.com/imi.artwork

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mario
    Registriert seit: 04.05.2013
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 332

    Standard

    Ich kanns dir nachempfinden,wir haben hier das gleiche Problem.So Recht zuständig fühlt sich keiner,egal wie so ein Tierchen gehalten wird.Veterinäramt kannst du kniggen.....da kommt keiner,nicht wegen eines Tieres,ebenso sind Tierschutz und Tierheimen die Hände gebunden.....In der Zwischenzeit haben wir alles durch....

    Natürlich gibt es die strafbare Handlung des Diebstahls der Sache.Haben wir hier mit 2Leuten auch schon überlegt.Ich kanns nicht,da ich ja die war die das ganze aufgedeckt hat....also würde die Polizei bei uns zuerst einlaufen.....

    Ich muß nun quasi zuschaun....Das zermürrbt einen ohne Ende.Ich bin gespannt,der winter kommt ja erst....ich schau immer mal nach aus der Ferne ob er sich noch bewegt.Das Grundstück darf ich nicht mehr betreten...

    FAKT: Ein einzelnes Tier interesiert keinen...Ich nenne sie Opfertiere....man muß zuschaun und kann nichts tun....

    Grüße ela

  7. #7

    Standard

    Aber Hauptsache das Veterinäramt rückt raus weil auf einem Gnadenhof Kühe keinen "Knopf im Ohr" haben.

    Verstehe einer die Welt und ihr Lobbyistentum!
    Geändert von Marina T. (10.11.2013 um 14:41 Uhr)
    Kontaktaufnahme in wichtigen Fällen bitte via E-Mail!
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  8. #8
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Den Hasen einfach verschwinden lassen, geht nicht. Ich füttere ja noch jeden Abend die anderen Schlachthasen zusätzlich.

    Die bekommen ab 16:30 Uhr das letzte mal etwas zu futtern und erst am nächsten Tag wieder um 07:30 Uhr. (Brot, Brötchen, Futterrüben)

    Dann hätte ich keinen Zugang mehr zu den anderen Hasen.

    Der Halter des eingepferchten Hasen hat genügend Geld, kauft sich jedes Jahr ein neues Auto usw... Aber für eine größere Box scheint kein Geld da zu sein. Der Hase wurde damals für die Kinder angeschafft, was mir auch schon auf den Senkel gegangen ist. Ich wusste schon gleich, wie das Spielchen für den armen Hasen enden wird. Es ist immer das selbe Muster erkennbar.

    Ich habe selber 2 Hasen aufgenommen und in der Voliere sitzen. Beide sind 3 Monate alt und der Rammler kastriert. Unsere Tiernothilfe wollte die Hasen übernehmen, bisher habe ich von denen nichts mehr gehört. Sieht so aus, als wenn ich auf beiden Hasen sitzen bleiben werde.

    Ich kann aber diesen Hasen nicht aufnehmen, zumal er jetzt 6 Jahre alt ist und sich mit den anderen nicht vertragen wird.

    Das kann aber nicht sein, dass man solchen Leute einfach die Verantwortung abnimmt und später wird immer wieder der gleiche Mist gebaut.

    Ich werde auf jeden Fall das Vet-Amt benachrichtigen, die können sich das Elend am besten vor Ort anschauen.

    Solche Leute sollten gleich mit einem 3 stelligen Bußgeld belegt werden. Erst wenn es richtig Geld kostet, sind die Leute lernfähig.
    Geändert von Gast*** (17.01.2014 um 12:59 Uhr) Grund: VNB

  9. #9

    Registriert seit: 30.08.2013
    Beiträge: 2.010

    Standard

    Die Käfiggröße richtet sich nach der Größe des Kaninchens und sollte folgende Mindestwerte (Breite x Tiefe x Höhe) nicht unterschreiten:
    Zwergrassen (bis 1,5 kg) 60 x 60 x 50 cm
    Zwergrassen (bis etwa 2 kg) 65 x 70 x 50 cm
    Kleine Rassen (bis etwa 3,75 kg) 70 x 75 x 60 cm
    Mittelgroße Rassen (bis ca. 5,5 kg) 85 x 80 x 60 cm
    Große Rassen (über 5,5 kg) 110 x 80 x 70 cm
    http://kaninchenzucht.de/kaninfo3.php

  10. #10
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Hallo Snickers,

    Die Maßangaben hatte ich auch schon gefunden. Das sind ja Richtwerte und keine gesetzlich, verbindliche Maße nach Größe der Tiere.

    Unser Vet-Amt hat letztes Jahr einem anderen Nachbarn den Schäferhund abgenommen und ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Da der Schäferhund über den Tag an einer Kette angebunden war. So ganz untätig ist unser Vet-Amt also nicht.

    Ich denke mal das ich das Vet-Amt zum Nachschauen bewegen kann, was einen riesen Ärger nach sich ziehen wird. Sollte der Nachbar mich in Verdacht haben, habe ich garantiert Scheunen Verbot. Aber man kann sowas auch nicht einfach durchgehen lassen. Zumal die Leute ja dann von Amtswegen her den Zustand ändern müssen, ansonsten droht ein Bußgeld.

    Ist immer wieder traurig, dass man in der heutigen Zeit mit schweren Geschützen anrollen muss, weil einfach kein Gedanke- und Gewissen vorhanden ist.

  11. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

    Standard

    Zitat Zitat von Cybeth Beitrag anzeigen
    Ist immer wieder traurig, dass man in der heutigen Zeit mit schweren Geschützen anrollen muss, weil einfach kein Gedanke- und Gewissen vorhanden ist.
    Und zusätzlich ist noch traurig, dass aufgrund der mangelnden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland oft nichtmal schwere Geschütze beim Amt vorhanden sind 2001 ist mal ein Erfahrungsbericht einer Amtstierärztin zur Überwachung von Kaninchenhaltungen erschienen - die haben einfach oftmals einfach keine vernünftige Handhabe.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 01.11.2011
    Ort: Borkheide
    Beiträge: 333

    Standard

    Vielleicht ist die dunkle Scheune ein Ansatzpunkt?

  13. #13
    wg-kunterbunt
    Gast

    Standard

    boah, schon nur beim Lesen schnürts mir den Hals zu!

    Wenn du den "verschwinden" lassen würdest - kommt ein neues, armes Kerlchen nach? wenn nein würd ich es sofort machen! ansonsten müssten wir einen besseren Plan austüfteln. Einen Platz finden wir! Zumindest dass er es auf jeden Fall erstmal besser hat, das ist ja nicht schwer! Wo ist das denn genau?

    Ein grosses Kerlchen mit 6 Jahren hat sicher nimmer lang und es ist echt (wieder mal!) ein Wunder wie die Tierchen das so lang aushalten

    Geht hier evtl. auch total unter, stells unbedingt in die Notfallrubrik!

  14. #14
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Hallo,

    das Vet-Amt will sich die Scheune, mit den ganzen Hasen anschauen. Sie brauchen nur noch die Adresse und dann fahren sie hin.

    Telefonisch machen die nichts, sondern schauen sich alles vor Ort an.

  15. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von donkon
    Registriert seit: 11.10.2012
    Ort: auxburg
    Beiträge: 1.507

    Standard

    na dann sollen sie das machen, hoffentlich bringts was. mir kommen die tränen, wenn ich sowas lesen muss.

    ich bin dafür, dass menschen einen tier"führerschein" machen müssen. nur leute, die gute Haltung haben und sich richtig um ihre Tiere kümmern können, wollen und auch umsetzen, dürfen m.M. nach Tiere halten! Alle anderen würd ich am liebsten selbst mal in son Loch stecken, für ein paar wochen, ohne sauber zu machen. Mal sehen, ob er das dann so toll fände.

    sorry, OT, aber ich musste das mal loswerden.

    Halt uns aufm Laufenden, wenn du erfährst, ob die was dagegen tun können!
    Liebe Grüße von Saskia und

    ElvisLilly

  16. #16
    wg-kunterbunt
    Gast

    Standard

    ich muss nochmal, kannst du den Buben da wegholen?

  17. #17
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Habe heute Abend noch rumtelefoniert! Einen Platz hätte ich für den Stallhasen!

    *edit*
    Geändert von Gast*** (17.01.2014 um 13:01 Uhr) Grund: VNB

  18. #18
    ex-Letty Avatar von Jennifer
    Registriert seit: 06.11.2012
    Ort: Munster (Lüneburger Heide)
    Beiträge: 2.462

    Standard

    Huhu,

    was ist mit den fellmonstern in der scheune? habe da was von mehreren gelesen?

    LG
    Eine Mutter zu sein heißt ja nicht, dass man blutsverwandt sein muss! Es bedeutet aber, dass man einem Lebewesen ohne WENN und ABER Liebe schenken kann!

  19. #19
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Die anderen Hasen sind Schlachthasen und sitzen in etwas größeren Boxen. 100cm x 50cm x 50cm

    Ich denke das wird das Vet-Amt noch durchgehen lassen.

    Falls nicht, sieht es eher düster für die Hasen aus. Wer soll die alle aufnehmen?

  20. #20
    . Avatar von Janett
    Registriert seit: 24.03.2012
    Ort: Thüringen (PLZ 36***)
    Beiträge: 1.187

    Standard

    Handelt es sich hier um einen Züchter? Habe die Postings gerade nur überflogen und konnte das nicht so richtig rauslesen. Wir können das Thema gerne in den Notfallbereich verschieben, damit mehr Leute darauf aufmerksam werden. Sofern es sich um eine Zucht handelt, die auch künftig weitergeführt wird, ist das aber leider nicht möglich. Daher nochmal meine genauere Nachfrage.

    Zudem bitte ich davon abzusehen den Weg einer strafbaren Handlung zu gehen bzw. an dieser Stelle darüber zu diskutieren. Laut unseren VNB ist das untersagt und hat eine Verwarnung zur Folge.
    Wir suchen ein neues Zuhause:


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