Verstehe was du meinst, aber ich denke, in meinem Fall spielen da andere Gründe eine Rolle ... und als ich im Vorfeld für sie die Rö-Bilder besorgen sollte, war von Aufbewahrungspflicht und das ich sie vielleicht nicht bekomme auch nicht die Rede, da war sie auch froh sie zur Anamneseerhebung einsehen zu können![]()
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