Die Aussage ist so nicht richtig.
Man hat kein Recht sich die Bilder aushändigen zu lassen und zu behalten.
Die Röntgenbilder gehören trotz Bezahlung dem TA und er hat für diese eine Aufbewahrungspflicht. Man kann sich gegen "Quittung" diese ausleihen bzw. wenn digital sich auf CD brennen lassen, aber der TA ist dazu nicht verpflichtet.
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