An alle, die es wissen "müssen", weil sie es verwenden ...
Hallöchen,
ich habe soeben mit der Firma Albrecht telefoniert.
Das Veracin compositum ist aufgrund einer Zulassungsänderung vom Markt genommen. Allerdings gibt es neu das Veracin RS. Nur noch zulässig für Rinder und Schweine. Dr. Moll von der Firma Albrecht meinte aber, dass, wenn die TÄ es vertreten können und es keine Alternative zum Veracin compositum gibt, auch das neue "verschrieben" werden darf. Was ich vergessen hatte zu fragen, ist die Dosierung, die kann man ja aber noch herausfinden. Sollte aber alles gleich sein, wenn es nur anders heißt?
Folgendes habe ich dazu noch gefunden. Hab das mal aus dem PDF rauskopiert.
LG
Christina
Zulassungsänderung bei Veracin-compositum und Streptocombin
Veracin®-compositum (ALT):
Zieltierarten: Hd, Ktz, Pf, Rd, Schf, Schw
WZ:
Pf: 6 Mon für es Ge und Mi
Rd: es Ge 50 d, Mi 17 d
Schf: es Ge 50 d, Mi 17 d
Schw: es Ge 50 d
Anwendungsgebiete: Kälberpneumonie, Rotlauf, Enteritis etc.
Veracin® RS (NEU):
Zieltierarten: Rd (Kälber bis 5 Mon.), Schw (Ferkel, Läufer)
WZ:
Rd: es Ge 110 d
Schw: es Ge 130 d
Anwendungsgebiet: Atemwegserkrankungen
Streptocombin® (ALT):
Zieltierarten: Hd, Ktz, Pf, Rd, Schf, Schw
WZ:
Pf: nur NLML
Rd: es Ge 45 d, Mi 6 d
Kälber: es Ge 45 d
Schf: es Ge 45 d, Mi 6 d
Schw: es Ge 45 d
Anwendungsgebiete: Atemwegserkrankungen, Rotlauf, Enteritis, Septikämie, Peritonitis etc.
Streptocombin® R (NEU):
Zieltierarten: Rd
WZ:
Rd: es Ge 45 d, Mi 6 d
Kälber: es Ge 45 d
Anwendungsgebiet: Atemwegserkrankungen
Das Inverkehrbringen der Arzneimittel in der alten Form ist gemäß § 30 Abs. 4 AMG nicht mehr zulässig; es gibt keine Abverkaufsfrist. Werden die Arzneimittel dennoch in Verkehr gebracht, wird dies als Straftat gemäß § 96 Nr. 7 AMG geahndet. Auch eine Anwendung ist gemäß § 56a Abs. 1 Nr. 2 AMG nur in der neuen, zugelassenen Form gestattet.
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