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Thema: Die Mähr vom gesicherten Gartenauslauf

  1. #81

    Standard

    Ich habe mein Leben lang Hunde gehabt. Diese waren auch immer gut erzogen und wirklich lieb und freundlich. Ich konnte sie immer mit allen anderen Haustieren, Katzen und Nagern, zusammen lassen unter Aufsicht. Die Hunde wussten ganz genau, dass sie anderen Tieren die unter unserem Dach leben nichts tun dürfen (draußen auf dem FEld wurde dann aber auch gejagt wenn da gerade ein Hase langlief, zum Glück konnte ich sie aber immer zurückrufen.

    Als ich ca. 8 war saß mein damaliges Nin im Gartenfreilauf und war nur sehr kurze Zeit mit dem Schäferhund alleine......und um an das NIn zu kommen musste er die Konstruktion anheben, da es von 5 SEiten mit Gitter zu war aber eben nicht zum Boden hin gesichert. Den Rest könnt ihr euch denken.

    Der Schäferhund wusste ganz genau, was er falsch gemacht hatte und hat sich 2 Tage lang nicht in meine Nähe getraut obwohl er sonst immer bei mir war und auch bei mir schlief.

    Ich will damit sagen, dass selbst der liebste Hund irgendwann einfach mal näher ran will. Meiner hat noch nichtmal gebissen, sondern vermutlich das Nin einfach zu Tode erschreckt oder mal "geschubst".........Der Hund kann da nichts für. Es war unsere Schuld weil wir die beiden im Garten unbeaufsichtigt hatten.

    Ich würde das aber trotzdem melden denn bei dem Hund wäre ich mir nicht sicher, ob er nicht auch mal an Kinder gehen würde.....

  2. #82
    Erfahrener Benutzer Avatar von Filina
    Registriert seit: 15.09.2012
    Ort: Bremen
    Beiträge: 392

    Standard

    Oh nein, das ist ja schrecklich

    Ich wohne auf dem Land direkt am Deich es kam schön öfters vor das Hunde ein Schaf rissen. Ich habe mal die Rechtslage rausgesucht, es gibt Möglichkeiten:

    1. Anzeige für den Besitzer
    2. Geldbuße es handelt sich um eine Ordnungswiedrigkeit!

    § 121
    Halten gefährlicher Tiere

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder
    2. als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Um den Hund als bösartig einzustufen, müsste es aber bereits natürlich entsprechende Vorfälle mit dem Hund, also Beißattacken usw., gegeben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man den Hund kaum als bösartig oder gefährlich einstufen.

    Dies gab es aber ja bereits! Mal mit den anderen Leuten sprechen, wer weiß was dieses Tier noch alles tötet.

  3. #83
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 16.03.2009
    Ort: Baiersbronn
    Beiträge: 1.994

    Standard

    Zeppelinchen, das tut mir unendlich leid. Deine Nachrufe auf die beiden sind so liebevoll geschrieben, ich mag mir gar nicht vorstellen, wie Du dich fühlst.

    Ich hab mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, glaube aber schon, dass es eine rechtliche Handhabe gegen die Besitzer des Hundes (es ist zwar schrecklich, was er getan hat - jetzt und in der Vergangeheit offenbar auch schon -, aber ihm gebe ich noch die wenigste Schuld) gibt. Bei uns in NRW z.B. gibt es sogar ein Hundegesetz, in dem geregelt ist, dass ein Hund als gefährlich eingestuft wird, wenn er andere Tiere nur unkontrolliert hetzt. In jedem anderen Bundesland gibt es eine eigene Hundeverordnung. Und damit hat man dann auch eine rechtliche Handhabe. Das Ordnungsamt wäre hier erst mal der richtige Ansprechpartner.

    Ich liebe Hunde übrigens, ich habe selbst zwei große. Aber sowas wie in diesem Fall geht überhaupt nicht. Wenn man ein Tier hat, hat man dafür zu sorgen, dass niemand und nichts anderes darunter zu leiden hat oder zu Schaden kommt. So sehe ich das.

  4. #84
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.198

    Standard

    Naja wenigstens führ den Hund hat sich was geändert. Die Besitzer gehen mit ihm Gassi das haben sie die letzten 2 Jahre nicht gemacht. Vielleicht ist ihnen das VetAmt doch auf die Füße getreten.

    Ich glaub er springt nicht aus dem Zwinger weil der Baustahl oben abgeschnitten ist und 15 cm Dolche sind anscheinend selbst ihm zu unangenehm.

  5. #85
    Peter Hase
    Gast

    Standard Bautipps gefragt

    Zitat Zitat von Zeppelinchen Beitrag anzeigen
    ...
    .. Sie bekommen jetzt eine sichere Voliere, aber mehr als 50 m² + Schafstall, kann ich ihnen nicht bieten. ... sicher sind.
    Hallo Zeppelinchen,

    hast Du Deinen Plan mit der Voliere umgesetzt? Das ist etwas, was ich mir auch für uns vorstellen könnte, so dass ich für Bautipps dankbar wäre - unsere beiden Zwergkaninchen sind vor kurzem am hellen Tag einem Fuchsangriff zum Opfer gefallen.

    Im Netz finden sich zwar schon jede Menge Bauanleitungen, aber die beziehen sich meist auf kleinere Gehege und scheinen höheres handwerkliches Geschick zu erfordern, als ich aufbringe...

    Freundliches Winken aus Berlin

    Peter Hase

  6. #86
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.901

    Standard

    Peter Hase

    Bei 50qm Gehege benötigst Du schon etwas Baugeschick wenn Du das selber machen möchstest, außerdem eine Baugenehmigung.

    Wenn Du nicht selber bauen möchtest könntest Du Dich mal mit einem Tischler oder Volierenbauer unterhalten

  7. #87
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.198

    Standard

    Das mit der Baugenehmigung kommt bei der Voliere darauf an, wie es im B-Plan beschrieben ist bzw. am Besten nicht beschrieben.

    Da ist viel Interpretationsspielraum, sobald kein festes Dach drauf ist.

  8. #88
    Peter Hase
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Peter Hase

    Bei 50qm Gehege benötigst Du schon etwas Baugeschick wenn Du das selber machen möchstest, außerdem eine Baugenehmigung.

    Wenn Du nicht selber bauen möchtest könntest Du Dich mal mit einem Tischler oder Volierenbauer unterhalten
    Merci. Ich glaub, laut Baurecht in Berlin sind Einfriedungen bis 2 Meter genehmigungsfrei. Unberufen.

  9. #89
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.901

    Standard

    Zitat Zitat von Peter Hase Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Peter Hase

    Bei 50qm Gehege benötigst Du schon etwas Baugeschick wenn Du das selber machen möchstest, außerdem eine Baugenehmigung.

    Wenn Du nicht selber bauen möchtest könntest Du Dich mal mit einem Tischler oder Volierenbauer unterhalten
    Merci. Ich glaub, laut Baurecht in Berlin sind Einfriedungen bis 2 Meter genehmigungsfrei. Unberufen.
    Keine Ahnung, bei 50qm bist Du von 2 Metern aber ja weit weit weg

    Es ist dann auch noch entscheidend ob das am Wohnhaus fest ist oder quasi frei steht, festes oder abnehmbares Dach usw.
    Am besten einfach beim Amt mal klären was Du planst.

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