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Thema: Fragen zu Gartenfreiläufen bei Mietwohngrundstücken

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ayline7
    Registriert seit: 15.01.2012
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 244

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    Der Freilauf im Garten soll ja nur unter Aufsicht erfolgen. Niemals würde ich sie alleine frei lassen, das wäre mir auch zu gefährlich.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.05.2010
    Ort: Leipzig
    Beiträge: 1.376

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    Also mein Zaun ist 1m hoch bzw zu den Nachbarn 1,20. Allerdings ist mein Garten ja auch schon 2m höher als die Umgebung, also inkl. Zaun von außen ca. 3m. Katzen schaffen das trotzdem da rein zu kommen. Ich weiss ja nicht wie euer Garten liegt - aber so 1,5m würd ich den Zaun schon hoch machen - eben damit nicht mal eben was von draußen rein springen kann. Und auch schauen, dass es unten dicht ist.
    LG, Kristin mit Benni und Muffin.
    RIP Roxy, Lucky, Lucy, Puh, Minnie, Krümel, Flo, Molly, Leo,Lina, Fussel, Twila, Cookie

  3. #3
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.192

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    Der Hund der 2 von meinen erwischt hat, ist über einen 1,50 m Zaun, der oben noch 2 Reihen Stacheldraht hatte, gehüpft.
    Vorher ist er durch eine Schar von Hühnern getrottet, denen er nichts getan hat. Meine Mutter war ca. 100 m entfernt mit Gartenarbeiten beschäftigt.

    Wirkliche Sicherheit kann man nur mit einem Zaun ohne Dach nicht erreichen, ob der nun 1 m oder 1,50 m hoch ist.

    Da kann man nur hoffen, das Umfeld zu kennen und das Risiko richtig einzuschätzen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ayline7
    Registriert seit: 15.01.2012
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 244

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    Hunde und Katzen sind in dem Mietobjekt nicht erlaubt, die Gefahr dahingehend also gering, wobei unser Gartenanteil ja nicht rießig ist. Unter Aufsicht bisschen zusätzlich Auslauf zu gewähren halte ich in der Wohngegend für Vertretbar. Die Terrasse selbst ist erhöht und rundum geschützt, trotzdem finde ich es schön wenn sie zusätzlich noch unter Aufsicht im Grünen hoppeln können.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Elfi
    Registriert seit: 01.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 842

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    Wenn ein Hund über den Zaun springt, hilft es auch nicht, wenn Du dabei bist. So schnell kann man gar nicht reagieren.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ayline7
    Registriert seit: 15.01.2012
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 244

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    Noch einmal: in dem Mietobjekt sind keine Hunde erlaubt, jeder hat seinen Gartenanteil, der an den anderen angrenzt.
    Ich möchte mich nicht mit dir streiten aber in dem speziellen Fall ist es einfach nicht "möglich" dass da einfach so ein Hund rüber springt weil die beiden angre
    zenden Nachbarn keine Hunde haben undhalten dürfen.
    Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion über Gefahren und Risiken von Gartenfreiläufen. Das muss man im Einzelfall abwägen finde ich.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 21.09.2012
    Ort: Bielefeld
    Beiträge: 200

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    Meine laufen Tagsüber immer in locker der Hälfte des Gartens aktuell auch wenn unser Grundstück nur zum Teil eingezäunt ist. Aktuell ist ein Teil mit Gitter auch nur ca.70cm hoch. Das wird nopch umgetauscht. Die Hundebesitzer, die ihre Hunde vor unserer Haustür laufen, kommen zum Glück erst später wenn es wärmer ist. Daher bissl Lufdt. Werde die Gitter mit Estrichgitter demnächst noch verstärken.

    Direkt dort wo die Kaninchen laufen dürfen wohnt auch ein Jagdhund. Zum Teil sieht er die Kaninchen nicht mehr weil die besitzer was hingemacht haben, meine die heißen Palisaden die hohen Holzzäune, sonst habe ich an meinen Gitter Planen gemacht. Der Hund müsste also an den Stellen über den Zaun und über meine Volierendraht. Das schafft der auch nur ich gehe das Risiko ein. Denn ich kann meine Tiere nicht nur unter Aufsicht laufen lassen. Gerade wenn die Schule wieder losgeht bin ich eigentlich immer frühstens um 16 uhr zu Hause ab und an auch erst wenn es dunkel ist.
    Mit freundlichen Grüßen Jasmin und ihr tierischer Anhang.
    Mein Wunsch: http://www.dshini.net/de/spage/5acbc...5-b40a9ff4044f

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tammy_83
    Registriert seit: 07.05.2008
    Ort: NRW
    Beiträge: 429

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    Zitat Zitat von Ayline7 Beitrag anzeigen
    Hunde und Katzen sind in dem Mietobjekt nicht erlaubt, die Gefahr dahingehend also gering.
    Laut dem neuem Gesetz sind doch nun Hunde und Katzen erlaubt, der Text 'Keine Tierhaltung' im Mietvertrag ist doch vorige Tage im Gesetz gestrichen worden, oder?

    Demnach kann sich doch jetzt jeder Hund(e) und Katze(n) zulegen???!!!

  9. #9
    kaninchenlos Avatar von Ulrike
    Registriert seit: 18.09.2010
    Ort: Erkrath / Düsseldorf
    Beiträge: 167

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    Zitat Zitat von Tammy_83 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Ayline7 Beitrag anzeigen
    Hunde und Katzen sind in dem Mietobjekt nicht erlaubt, die Gefahr dahingehend also gering.
    Laut dem neuem Gesetz sind doch nun Hunde und Katzen erlaubt, der Text 'Keine Tierhaltung' im Mietvertrag ist doch vorige Tage im Gesetz gestrichen worden, oder?

    Demnach kann sich doch jetzt jeder Hund(e) und Katze(n) zulegen???!!!
    Das war ein Gerichtsurteil und keine Gesetzesänderung. Und nicht jeder darf einfach drauf los. Die Größe der Wohnung ist entscheidend, ob der Hund stört usw. Es ist alles schwammiger geworden.

    Und zum Volierendraht wir haben kein grünes genommen, da dies kunststoffbeschichtet ist. Wir haben das verzinkte gnommen, das mind. 1,2 mm Stärke haben muß und und eine Maschenweite max. 19mm. Hier ist nochmal alles nachzulesen.
    Liebe Grüße
    Ulrike

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tammy_83
    Registriert seit: 07.05.2008
    Ort: NRW
    Beiträge: 429

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    Ich hatte das nur so halb mitbekommen, aber das beruhigt mich ja, hatte schon Angst daß unsere Mitmieter nun auch Tiere halten dürften.

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