Hi,

Christ hat recht, leider darf das TH ein Tier auch nicht einfach wegnehmen, wegnehmen ohne den Willen der Eigentümer darf nur das Vetamt.

Meine "Drohaktionen" mit dem Vetamt sind leider nie gut ausgegangen. Die Leute machen komplett dicht, das Vetamt kommt dann zwar, macht aber auch nichts gegen eine Käfighaltung. Wenn man aber einen einigermaßen engagierten Amtsvet hat, gibt er den Leuten Tipps und sagt ihnen, wie man ein Kaninchen gut hält. Vom Vet lassen sich die Leute das meist eher sagen als von einer Privatperson, und dass sich ein Amtsvet damit auskennt, wie Kaninchen wirklich glücklich sind, das ist seeeehr selten. Das kommt fast nie vor.
Leider ist eben auch ein kleiner Käfig kein Grund für einen Amtsvet, etwas zu tun, obwohl ein kleiner Käfig und evtl. noch eine Einzelhaltung m.E. ganz klar ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist, nach dem ein Tier verhaltensgerecht unterzubringen ist, § 2 Nr. 1 TierSchG, was ich in einem Käfig als Einzeltier ganz und gar nicht sehe.

LG
Ardanwen