Oh nein, das ist ja schrecklich
Ich wohne auf dem Land direkt am Deich es kam schön öfters vor das Hunde ein Schaf rissen. Ich habe mal die Rechtslage rausgesucht, es gibt Möglichkeiten:
1. Anzeige für den Besitzer
2. Geldbuße es handelt sich um eine Ordnungswiedrigkeit!
§ 121
Halten gefährlicher Tiere
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder
2. als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Um den Hund als bösartig einzustufen, müsste es aber bereits natürlich entsprechende Vorfälle mit dem Hund, also Beißattacken usw., gegeben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man den Hund kaum als bösartig oder gefährlich einstufen.
Dies gab es aber ja bereits! Mal mit den anderen Leuten sprechen, wer weiß was dieses Tier noch alles tötet.



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