Das ist nicht der Punkt. Es ist GESETZLICH VERBOTEN, Pflanzen zu pflücken, die unter das Artenschutzgesetz fallen:
§ 39, Abs. 1.2 Bundesnaturschutzgesetz: "Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.".
Das hat auch seinen Grund. Wenn jeder "nur ein, zwei Stengelchen" abrupft, werden die Arten insgesamt noch mehr gefährdet. Wenn Dich dabei ein Artenschützer oder die Polizei beobachtet, hast Du eine Anzeige am Hals. Deswegen lieber nicht!
Ich weiß, woveon ich spreche: Ich habe vor einigen Jahren mal einen Strauß Schlüsselblumen gepflückt und bin erwischt worden: Das war ein teures Bußgeld!
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