Zitat Zitat von Fellfie Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von kaninchenmamas Beitrag anzeigen
Leute, ich sehe gerade auf der Rechnung, dass mit T61 eingeschläfert wurde.
Wenn vorher narkotisiert wurde, ist alles gut. Das sollte beim Einschläfern ja aber ohnehin in zwei Schritten (erst Narkose, dann Herzstillstand) gemacht werden.
Fellfie, kannst du bitte die Zusammenhänge evtl. etwas genauer erklären. Ich habe nämlich in meinen Unterlagen auch die Notiz gefunden:"Bei Euthanasie keinesfalls E.T61 verwenden, weil:Atemstillstand=qualvoller Tod." Also stimmt das so nicht, bei vorheriger Narkose?