Du zitierst es selbst: es ist eine Angabe zur Auslegung. Und nur weil ein Amtsvet eine Vorgabe hat, heißt es noch nicht, dass er auch veranlasst, dass das so umgesetzt wird. Und dass das kein subjektives Enpfinden ist, zeigen mir die Massen an Fällen, wo wirklicher Handlungsbedarf seitens des Amtsvet erforderlich wäre und dieser unterbleibt. Letzter aktueller Fall: die dahinsiechenden Deichschafe in Hamburg. Nur aufgrund von massivem Druck aus der Öffentlichkeit wurde der Amtsvet tätig.

Deswegen schmunzle ich schon, wenn ich was von Gerichtsverfahren lese. Sachlich alles korrekt - aber zeige mir ein Gerichtsverfahren, weil ein Halter sein Kaninchen im Käfig hält. Das wäre ein 6er im Lotto.