Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Klingt, als könnte das eventuell beim Anwalt landen.
Kleintiere sind aber definitiv nicht genehmigungspflichtig! Du bist halt nur haftbar (bzw deine Haftpflichtversicherung) für Schäden in der Wohnung durch das Tier. Da sollte er sich mal richtig informieren. Schadet sicher nicht, wenn du die Gesetzestexte für die nächste Unterhaltung schon mal im Internet recherchierst und ausdruckst. Lass dich nicht einschüchtern.
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