Ich habe mal eine Frage zum Thema Schlachtkaninchen. Unter welchen Umständen werden sie gerette, d.h.freigekaut, untergebracht, vermitteltt?
Ich habe zwei Anzeigen "Schlachtkaninchen" gelesen. Allerdings kann ich selbst keine Notfälle aufnehmen und ich ging bisher davon aus, dass man keine Schlachtkaninchen freikauft. Ich habe dem Ersteller der Anzeige, hier im Saarland Anzeige, nicht geschrieben, dass eine Abgabe mit 6 Wochen nicht gut ist für die Tiere, weil es bei Schlachttieren wohl nicht auf die Sozialisation im Familienverband ankommt. Also meine Frage: Unter welchen Umständen wird der Kaninchenschutz bei Schlachtkaninchen aktiv?