Zitat von april Was für eine Genehmigung meinst Du eigentlich - Hecken entfernen darf man normalerweise ohne Sondererlaubnis, wenn es kein Naturschutzgebiet ist. Auch außerhalb von Naturschutzgebieten ist das roden von Hecken vom 1.03. bis 30.09. aufgrund der Vogelbrutzeiten verboten (Bundes-Naturschutzgesetz). Lediglich "Formschnitte" sind in der Zeit erlaubt.
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