Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
Was für eine Genehmigung meinst Du eigentlich - Hecken entfernen darf man normalerweise ohne Sondererlaubnis, wenn es kein Naturschutzgebiet ist.
Auch außerhalb von Naturschutzgebieten ist das roden von Hecken vom 1.03. bis 30.09. aufgrund der Vogelbrutzeiten verboten (Bundes-Naturschutzgesetz).

Lediglich "Formschnitte" sind in der Zeit erlaubt.