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Thema: Ab wann Beschlagnahme von Kaninchen rechtlich begründbar?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

    Standard Ab wann Beschlagnahme von Kaninchen rechtlich begründbar?

    Hallo Gemeinde,

    ich bin berufsbedingt öfter einmal in der einen oder anderen Wohnung.
    Mir ist zwar so etwas noch nie passiert, aber ich hatte mich letztens mit einer Arbeitskollegin unterhalten und wir kamen auf die o.g. Frage zu sprechen.

    Das Tierschutzgesetz hat nun leider sehr schwammige Formulierungen sodass ich mich mal nach Erfahrungswerten umhören wollte.
    Für mich beginnt die Tierquälerei schon, wenn ein Kaninchen (oder zwei) in einem Käfig hocken, auch wenn sie noch gepflegt ausschauen.
    Für andere erst, wenn das Kaninchen abgemagert oder verwahrlost ausschaut.

    Vielleicht kennt auch irgendwer einen Erlass über die Vorschriften der Kaninchenhaltung?

    Ein sehr spezielles Thema -ich weiß. Aber ich will mir nicht erst die Frage stellen, wenn es soweit ist.

    Liebe Grüße!

  2. #2
    Mit ohne H. Avatar von Sarah
    Registriert seit: 30.04.2008
    Ort: Kamen
    Beiträge: 2.714

    Standard

    Meines Wissens nach kann nur ein Amts-Vet die Wegnahme der Tiere aufgrund schlechter Haltung verfügen. Und aufgrund fehlender Gesetze bzw. Verordnungen ist das meist eine Ermessensentscheidung. So lange es halbwegs sauber ist wirst du da kaum eine Chance haben, dass der Amtsvet da einschreitet.
    "Komm essen wir Opa" - Satzzeichen retten Leben!

  3. #3

    Standard

    Meiner Erfahrung nach tun die Behörden erst was, wenn es mehrere (so ab fünf/sechs) sind, Vermehrt wird und es vor allem super dreckig ist bzw. der Vermieter auch schon Ärger macht...

    von daher würde ich die Hoffnung aufgeben und allenfalls mal beraten...

  4. #4
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.914

    Standard

    Wenn sie nicht gerade in ihren eigenen Ausscheidungen ertrinken geh mal davon aus das nichts passiert.
    Ich würde ein Einschaltes des Vet-Amts immer genau überdenken und es nur machen wenn es die Tiere auch weiterbringt.
    Oft ist ein Gespräch die bessere Wahl.

  5. #5

    Standard

    Ich befürchte ein Amtsvet schreitet erst bei Zuständen ein, die nach unseren Maßstäben absolute Katastrophe sind.

    Mindestens müsste vorliegen, dass es massiv dreckig ist und somit ev. auch eine Störung/GEfährdung der Nachbarn zu befürchten ist (Ungeziefer/Ratten) und das die Versorgung der Tiere kaum oder nur sehr schlecht gewährleistet ist. Das bedeutet in der Praxis aber meistens das schon welche verhungert sind.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ardanwen
    Registriert seit: 02.09.2011
    Ort: Mittelhessen
    Beiträge: 242

    Standard

    Hallo,

    leider machen die Amtsvets so schnell nichts.
    Aaaaber: Meldet man beim Vetamt einen Verstoß, MÜSSEN die Vets hinfahren und sich das ansehen. Sie haben kein Entschließungsermessen.
    WAS sie dann alerdings tun, bleibt ihrem (Auswahl)-ermessen überlassen. Da haben sie eine Vielzahl von Möglichkeiten: Auflagen machen, dann nach ein paar Wochen Kontrolle, ob diese eingehalten werden,......, erst zum Schluss wenn nichts mehr geht, werden sie Tiere wegnehmen, denn die Tiere müssen ja irgendwo untergebracht werden. Meist bei Kaninchen in einem TH, aber das läuft natürlich auf Kosten der öffentlichen Hand, die solche Kosten natürlich scheut wie der Teufel das Weihwasser.

    Lest doch mal § 16 a Tierschutzgesetz, da stehen die Befugnisse eines Amtsvets drinnen.

    LG, Ardanwen

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