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Thema: TA verweigert weitere behandlung - kann man rechnungen einfordern?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von stiefelchen
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    Standard TA verweigert weitere behandlung - kann man rechnungen einfordern?

    heute war ich mit meinem kaninchen beim TA. im märz behandelte dieser TA ein kaninchen von mir (verdiente daran über 200euro) und verschrieb eine zu niedrige AB-dosis - ich schaute sicherheitshalber in die ewringmann und vergewisserte mich telefonisch bei 2 anderen TÄ. ich bat den TA daraufhin, die AB-dosierung zu erhöhen, das tat er nicht. daraufhin besorgte ich das AB in der richtigen menge woanders.
    als ich nun heute dort mit einem anderen kaninchen hinkam, untersuchte sie es, stellte fest dass es behandlung braucht aber sie wird sie nicht durchführen, auch keine impfung mehr oder sonstwas, da ich ihren therapievorschlägen ja nicht folge bzw. nachfragen stellen würde.
    ist das rechtens?
    leider ist es der einzige TA mit röntgengerät und US in meiner nähe...

    danke für eure ratschläge, LG
    Lebenskünstler ist, wer seinen Sommer so erlebt,
    dass er ihm noch den Winter wärmt.

  2. #2
    Vertrauensperson Avatar von Margit
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    Standard

    Meines Erachtens nach MUSS der TA helfen. Wenn er dies tatsächlich nicht tut, würde ich das bei der Ärztekammer für Tierärzte melden.

    http://www.tieraerztekammer.de/

    Tut mir leid, dass das passiert ist, stiefelchen
    Geändert von Margit (22.06.2012 um 19:52 Uhr)

  3. #3
    Vertrauensperson Avatar von Margit
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    Standard

    Beachte §2 Art. 1

    http://www.tieraerztekammer-schleswi...f6d38f55e25eca

    § 13 ist Mist

    stiefelchen, war das ein Notfall?
    Geändert von Margit (22.06.2012 um 19:57 Uhr)

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von stiefelchen
    Registriert seit: 08.07.2009
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    Standard

    danke margit... ich bin ziemlich aufgewühlt...
    aber selbst wenn ich es der ärtzekammer melde, meinst du, die würde mein kaninchen dann noch "richtig" behandeln??
    LG

    edit: ja, und da steht sogar dass AB in der mindestdosis gegeben werden muss, aber es war marbocyl, und da gibts scheinbar keine angaben für kaninchen auf dem beipackzettel... hatte meine infos ja aus der ewringmann und aus einer duisburger praxis...
    Geändert von stiefelchen (22.06.2012 um 19:57 Uhr)
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    dass er ihm noch den Winter wärmt.

  5. #5
    Vertrauensperson Avatar von Margit
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    Standard

    Hab oben editiert. In §13 steht, dass der TA nur im Notfall dazu verpflichtet ist, eine Behandlung durchzuführen.

    Wenns kein Notfall ist, darf er tatsächlich die Behandlung verweigern, wenn seiner Meinung nach Zweifel am Vertrauen zwischen ihm und dem Tierhalter bestehen.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von stiefelchen
    Registriert seit: 08.07.2009
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    Standard

    ok, danke. traurige grüße
    Lebenskünstler ist, wer seinen Sommer so erlebt,
    dass er ihm noch den Winter wärmt.

  7. #7
    Vertrauensperson Avatar von Margit
    Registriert seit: 31.03.2010
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    Standard

    Zitat Zitat von stiefelchen Beitrag anzeigen
    ok, danke. traurige grüße
    Tut mir leid

    Ich würde aber nochmal mit der TÄ reden.

  8. #8
    Chrisy
    Gast

    Standard

    Sry ich kann zu dem zwar nichts sagen aber Stifelchen wo aus Schleswig Holstein kommst du her? Weil ich kenne noch die Klinick in Lübeck Dr. W. War der das?

    LG Chrisy

    Ps: ich hoffe das es deinem Ninchen wieder besser geht.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von stiefelchen
    Registriert seit: 08.07.2009
    Ort: schleswig-holstein
    Beiträge: 1.715

    Standard

    nein, der war es nicht. es ist eine oldenburger praxis, oldenburg in holstein. lübeck ist von hier über 70km weit weg.
    ich muss das kaninchen nun natürlich woanders operieren lassen, klar. kann es ja nicht mit geschwür rumlaufen lassen.
    LG
    Geändert von stiefelchen (22.06.2012 um 20:14 Uhr)
    Lebenskünstler ist, wer seinen Sommer so erlebt,
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  10. #10
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.917

    Standard

    Zitat Zitat von stiefelchen Beitrag anzeigen
    heute war ich mit meinem kaninchen beim TA. im märz behandelte dieser TA ein kaninchen von mir (verdiente daran über 200euro) und verschrieb eine zu niedrige AB-dosis - ich schaute sicherheitshalber in die ewringmann und vergewisserte mich telefonisch bei 2 anderen TÄ. ich bat den TA daraufhin, die AB-dosierung zu erhöhen, das tat er nicht. daraufhin besorgte ich das AB in der richtigen menge woanders.
    als ich nun heute dort mit einem anderen kaninchen hinkam, untersuchte sie es, stellte fest dass es behandlung braucht aber sie wird sie nicht durchführen, auch keine impfung mehr oder sonstwas, da ich ihren therapievorschlägen ja nicht folge bzw. nachfragen stellen würde.
    ist das rechtens?
    leider ist es der einzige TA mit röntgengerät und US in meiner nähe...

    danke für eure ratschläge, LG
    Er muß nur Notfallbehandlungen machen, ansonsten kann er sich die Patienten selber aussuchen.

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