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Thema: Einzelhaltung beim Nachbarn

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 18.01.2009
    Ort: Illerrieden/Dorndorf
    Beiträge: 161

    Standard Einzelhaltung beim Nachbarn

    Hallo,
    ein Nachbar hat ein Kaninchen. Es lebt draussen, hat einen Stall mit kleinem Auslauf und einen etwas größeren Auslauf, den es nutzen darf, wenn der Besitzer ihn rüber setzt. Ab und zu läuft es auch frei auf der Wiese. ABER: es lebt alleine. Ich habe den Nachbarn angesprochen: dem Kaninchen geht es gut, der lebt gerne alleine, der braucht keine Gesellschaft, dem fehlt nix-das übliche halt.
    Was würdet ihr machen? Es ist wirklich keine schlechte Haltung, aber halt Einzelhaft, was ich traurig und falsch finde...

  2. #2
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.915

    Standard

    Stall mit kleinem Auslauf und alleine ist für mein Empfinden ein extrem schlechtes Leben.
    Infomaterial vom KS hast Du ihm schon gezeigt? Kennt er Deine Haltung? Wenn nicht lade ihn mal ein....


    Wenn alles nettes nichts bringt würde ich es über das Ordnungsamt/Vetamt versuchen.

  3. #3
    Aktive Avatar von Britta S.
    Registriert seit: 26.05.2014
    Ort: Freiburg im Breisgau
    Beiträge: 1.088

    Standard

    Wenn Beratung nix bringt wirds schwer. Rechtlich hat man da kaum Handhabe. Man kann aber den Weg übers Veterinäramt versuchen. Da hängt es halt sehr vom Mitarbeiter ab.
    LG Britta

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    Das wundert mich jetzt......warum sollte ein Veterinär oder Ordnungsamtmitarbeiter kommen ?

    Einzelhaltung ist doch nicht verboten wie in der Schweiz (soweit ich über die Schweiz informiert bin)......
    Geändert von hasili (12.09.2021 um 01:06 Uhr)

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.915

    Standard

    Zitat Zitat von hasili Beitrag anzeigen
    Das wundert mich jetzt......warum sollte ein Veterinär oder Ordnungsamtmitarbeiter kommen ?

    Einzelhaltung ist doch nicht verboten wie in der Schweiz (soweit ich über die Schweiz informiert bin)......
    Die TVT sind zwar kein Gesetz, es liegt jedoch im Ermessen der Behörde nach diesen zu kontrollieren und zu agieren.
    Je nach Haltung/Platz ist es domit durchaus lohnenswert es zu versuchen.
    Zudem wäre es ja auch denkbar dass das Amt durchaus eine Rausgabe bewirkt.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    Aber wieso ?


    Die Züchtertiere sitzen doch alle alleine und eher elendig als dieses......warum kommt dann keiner ?




    Und leider ! kenne ich ja einige aus dem TS, wo sie die Kaninchen ganz genauso halten - Einzelhaltung und wenig Platz.
    Geändert von hasili (12.09.2021 um 02:18 Uhr)

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