Ergebnis 1 bis 20 von 42

Thema: Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

    Hey ,
    ich würde gerne wissen, welche Angaben in einem Impfpass gemacht werden sollten. Natürlich muss der Arzt eintragen welchen Impfstoff er verwendet hat und wann, und dies durch seine Unterschrift und den Praxisstempel garantieren. Gibt es darüber hinaus die Verpflichtung des Tierarztes zu belegen dass das Verfalldatum zum Impfzeitpunkt nicht abgelaufen war?
    Danke für Eure Info´s zu meiner Frage.
    Mandy

  2. #2
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Neben der Chargennummer muss auch das Verfallsdatum dokumentiert werden, zumindest in den Aufzeichnungen der Praxis. Hast du da Probleme mit deinem TA?

    Wenn es keine Sammelimpfung war, sollte der Aufkleber der Ampulle eingeklebt werden, da stehen alle relevanten Daten drauf. Leider kenne ich aus meinen Beratungen nicht nur Einzelfälle, wo entweder der falsche Impfstoff verimpft wurde oder der Impfstoff schon abgelaufen war.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  3. #3
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Neben der Chargennummer muss auch das Verfallsdatum dokumentiert werden, zumindest in den Aufzeichnungen der Praxis. Hast du da Probleme mit deinem TA?

    Wenn es keine Sammelimpfung war, sollte der Aufkleber der Ampulle eingeklebt werden, da stehen alle relevanten Daten drauf. Leider kenne ich aus meinen Beratungen nicht nur Einzelfälle, wo entweder der falsche Impfstoff verimpft wurde oder der Impfstoff schon abgelaufen war.
    Bei dem einen Kaninchen war der Aufkleber der Ampulle eingeklebt, weshalb ich in der Praxis bei der Impfung des Partnertieres den Impfpass nicht sofort kontrolliert habe.
    Erst Zuhause entdeckte ich, dass lediglich der Impfstoff und der Tag der Impfung eingetragen waren.

    Auf Nachfrage am Telefon wurde es damit erklärt, dass der Aufkleber zerrissen sei. Als ich meinte, es müssten auch Angaben zur Chargennummer und zum Verfalldatum
    aus den Angaben im Impfpass hervorgehen, kam als Antwort, ich könne vorbeikommen, um das Verfalldatum eintragen zu lassen. Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden. Er diene nur zur Erleichterung des Tierarztes.

    Ich fürchte nun, dass ich für dumm verkauft werden sollte und ich nun nicht sicher wissen kann, ob mein Tier tatsächlich Impfschutz hat.

  4. #4
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Die Chargennummer muss dokumentiert werden, entweder im Impfpass, oder auf der Rechnung, oder im Impfbuch des TA, da könnte man die Behörden darauf ansetzen. Der TA kann aber für eine Impfbescheinigung gesonderte Kosten berechnen.

    Ich sage jetzt mal aus meiner Erfahrung, dass ich schon die dollsten Dinge erlebt und von Haltern per Foto gesehen habe (hab bei Facebook eine RHD-Gruppe), aber ein seriöser TA gibt die Daten immer, spätestens auf Nachfrage, heraus.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  5. #5
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Die Chargennummer muss dokumentiert werden, entweder im Impfpass, oder auf der Rechnung, oder im Impfbuch des TA, da könnte man die Behörden darauf ansetzen. Der TA kann aber für eine Impfbescheinigung gesonderte Kosten berechnen.

    Ich sage jetzt mal aus meiner Erfahrung, dass ich schon die dollsten Dinge erlebt und von Haltern per Foto gesehen habe (hab bei Facebook eine RHD-Gruppe), aber ein seriöser TA gibt die Daten immer, spätestens auf Nachfrage, heraus.
    Danke. Also kann ich nur gegen Bezahlung eine Impfbescheinigung ausstellen lassen. Die Bereitschaft das Verfalldatum einzutragen war da. Die Chargennummer nicht, weil der Aufkleber zerrissen war.

    Da ich aber nicht glaube, dass das stimmt was da bescheinigt wird, kann ich nur mein geimpftes Tier nehmen, und es erneut bei einem anderen Tierarzt impfen lassen. Dort sollte ich mir vor der Impfung die Ampulle zeigen lassen und beobachten, dass der Aufkleber von der Ampulle direkt in den Impfpass geklebt wird. Anders wird´s nicht funktionieren.

  6. #6
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Das kann ich leider auch nur raten, oder eben eine Beschwerde an das Vet-Amt.

    Edit: Die Chargennummer müsste auch auf deren Eingangsrechnung für den Impfstoff stehen. Im Saarland hätte ich aber Sorge, dass Impfstoff günstig in Frankreich besorgt würde, was an der Chargennummer erkennbar wäre. Hatten wir leider alles schon.

    Du könntest bei der Praxis anfragen, ob du den Weg über das Vet-Amt nehmen müsstest wegen der Chargennummer oder ob sie diese dir doch noch nachtragen würden. Dann könnte man über die Nummer die restlichen Infos erhalten.
    Geändert von Katharina (22.03.2020 um 00:33 Uhr)
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.290

    Standard

    Entweder ist ein Aufkleber drin, auf dem die Chargennummer steht.
    Bei Sammelimpfungen wird die Chargennummer per Hand eingetragen.

    Darüber könnte man das Verfalldatum herausfinden.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  8. #8
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Entweder ist ein Aufkleber drin, auf dem die Chargennummer steht.
    Bei Sammelimpfungen wird die Chargennummer per Hand eingetragen.

    Darüber könnte man das Verfalldatum herausfinden.
    Danke. Wir waren allein in der Praxis. Aber ich habe mich nach der Impfung um mein Tier gekümmert, statt zu schauen was der Arzt macht, weil ich es von den evtl. Schmerzen vom Einstich ablenken wollte.

    Ich kann nur jedem raten, sich die Ampulle vor der Impfung zeigen zu lassen, damit auch wirklich der Impfstoff verwendet wird, den man wollte. Danach sollte man, um sich Wege zu ersparen, noch in der Praxis kontrollieren , ob der Arzt korrekt gehandelt wird.

    Auch Katharina scheint da schon viel Negatives von Kaninchenhaltern erfahren zu haben.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 275
    Letzter Beitrag: 23.02.2013, 20:03
  2. Welche Konstellation mit zum Tierarzt?
    Von pepper im Forum Verhalten *
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 29.06.2012, 21:52

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •