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Thema: TVT schreibt größere Grundflächen für Kaninchen vor

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Administrator Avatar von Marion S.
    Registriert seit: 10.04.2015
    Ort: lübeck
    Beiträge: 3.456

    Standard TVT schreibt größere Grundflächen für Kaninchen vor

    Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, dürfen ab sofort nicht mehr in handelsüblichen Ställen oder Käfigen eingesperrt werden. Eine Mindestfläche von 6m² Grundfläche für zwei Kaninchen (jedes weitere + 20% Grundfläche) schreiben die vor kurzen veröffentlichten Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) vor. Die Angaben der TVT gelten als Angabe zur Auslegung von §2 Tierschutzgesetz (TschG), welches vorschreibt,....
    Quelle: https://www.kaninchenwiese.de/

    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz / Merkblatt-Kaninchen
    https://www.tierschutz-tvt.de/alle-m...019.pdf&did=38

    Super oder ??

  2. #2
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.144
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  3. #3
    Gast
    Gast

    Standard

    Und auch schon länger auf unserer HP: https://www.kaninchenschutz.de/kanin.../merkblatt-tvt

  4. #4
    lebt im Tiny Haus!! Avatar von Sabine L.
    Registriert seit: 29.01.2014
    Ort: Oberpfälzer Wald
    Beiträge: 4.999

    Standard

    Heißt das nun das ich eine Haltung im handelsüblichen Käfig beim Veterinäramt anzeigen darf?
    LG von Bine mit den Außennasen Barilla und Rigatoni, Gustl, Ratz und Rübe

    Tief im Herzen:Zampino, Schorschi, Knolle, Bombo, Canella, Krümel, Luigi, Bandita, Mats Müller, Branca, Keks, Morenito, Ramazotti, Pepone, Camillo, Sputnik, Stinker, Daisy, Rasputin

  5. #5
    Gast
    Gast

    Standard

    Nein - leider nicht. Es ist eine Haltungsempfehlung. Kein Gesetz. Das hat an vielen Stellen für Verwirrung gesorgt. Aber - und deswegen finde ich die Nachricht dennoch gut - es besteht Hoffnung, dass daraus etwas verbindliches wird. Wann das so sein wird... na ja .

  6. #6
    Administrator Avatar von Marion S.
    Registriert seit: 10.04.2015
    Ort: lübeck
    Beiträge: 3.456

    Standard

    Claudia, wieso bist Du Dir da so sicher?

    Kaninchenwiese schreibt dazu:

    "Die Angaben der TVT gelten als Angabe zur Auslegung von §2 Tierschutzgesetz (TschG), welches vorschreibt, dass jeder Halter seine Kaninchen „verhaltensgerecht unterzubringen“
    hat und er „die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken [darf], dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Im Falle eines Gerichsverfahrens werden die Merkblätter der TVT als Sachverständigengutachten zur Auslegung des §2 Tierschutzgesetz herangezogen und dienen den Amtsveterinären als Vorgabe für Mindestanforderungen in der Hauskaninchenhaltung.

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