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Thema: Kann mein Vermieter was gegen meine hoppels sagen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Justine
    Gast

    Standard Kann mein Vermieter was gegen meine hoppels sagen?

    Hi Leute!

    Ich hab da ein Problem.
    Und zwar hab ich einen ekligen Vermieter (von seiner Art her und was er (ge)macht (hat)).
    Ich habe derzeit 5 Kaninchen (Davon 4 eigene und 1 Pflegi) und 4 Hamster. Mein Vermieter ist aber auf dem Stand, dass ich nur 2 Kaninchen hab.
    Nun kam er letzten Montag mit der Aufforderung, dass die kaninchen weg sollen, da die nachbarn sich schon beschwert hätten , dass sie stinken. Ich solle mir überlegen was ich da tuen soll. (Hat er beides gesagt)

    Nun meine Frage:
    Kann er echt sagen, dass ich meine Schätze weggeben soll?
    Kann er mir verbieten so viele kleintiere zu halten?
    Kann er mir sagen, dass ich meine Tiere einsperren soll wenn er wüsste, dass sie einen teil der wohnung dauerhaft zur Verfügung haben?

    Ich weiss, dass er mir generell nicht verbieten kann "käfigtiere" zu halten.
    Der grund für meine unsicherheit ist, dass mir mal gesagt wurde bzw. Ich in einer anderen Kaninchen gruppe gelesen habe, dass er mir die wahl geben kann meine tiere entweder wegzugeben oder auszuziehen wenn sich nachbarn beschweren. Ebenso dass ich nicht mehr als 3 kleintiere ohne erlaubnis halten darf aber bei mehr muss ich fragen oder bescheid geben. Selbiges gilt auch für die freie Haltung. Die dürfe er mir verbieten.

    Bitte gebt mir klarheit in dieser sache...
    Er wird in den nächsten tagen wieder zu mir kommen und nach meiner Entscheidung fragen... wenn ich bei den sachen im recht bin (vorallem bei dem weggeben) kann ich ihm die nennen. Zumindest zum teil. Er muss ja nicht alles wissen. (Er will mich eh rausekeln und mit allem würde ich ihm gute vorlagen geben um sich was auszudenken...)

    Es tut mir leid falls ich durcheinander geschrieben hab ><
    Wenn etwas unklar ist kann ich es gerne ausführlicher erklären ><

    Ganz liebe grüße
    Justine und die 9 zwerge

  2. #2
    *Gast*
    Gast

    Standard

    Hallo, ich bekam auch mal so eine Aufforderung, schriftlich, da hatte ich noch eine Schwägerin die Rechtsanwältin war und wir haben mit großer Freude einen lustigen Antwortbrief geschrieben, in dem wir so Sachen erwähnt haben, wann man abschaffen muss. Zum Beispiel, dass sie keine Bedrohung für die Nachbarn darstellen.

    Allerdings - wenn sie die Nachbarn tatsächlich belästigen, kann das meines Wissens ein Grund sein. Kann das denn sein? Stinken sie ausserhalb der Wohnung (falls ja - warum???) ? Sind die Nachbarn so drauf? Kannst du mit den Nachbarn reden, ob das überhaupt stimmt? BEvor Du sie abgeben musst, kannst du aber auch erstmal den Belästigungsgrund entfernen - also dafür sorgen, dass sie nicht stinken.

    Wenn die Kaninchen niemand belästigen und ausserhalb der Wohnung nicht Erscheinung treten, und auch niemand bedrohen, gehören sie "ähnlich wie die Wohnungseinrichtung" zum normalen Leben und gehen ihn einen feuchten Kehrricht an.

    Besser ist natürlich, man ist im Mieterbund und lässt sich von denen einen kühlen Brief schreiben, wenn man nicht selbst eine Rechtsanwältin zur Hand hat.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 29.04.2012
    Ort: NRW
    Beiträge: 1.165

    Standard

    Leider kann er tatsächlich was sagen, wenn bei euch die Haustierhaltung nicht erlaubt ist. Kleintiere sind zwar immer erlaubt, allerdings dürfen diese nicht frei in der Wohnung laufen. Hier ein Auszug:

    1. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:

    Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 und 2013 vom BGH bestätigt (Urteile v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 und 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
    Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

    Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

    Ich empfehle dir auch ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn und eine Beseitigung des Geruchs. Manchmal merkt man selber ja gar nicht, dass die Wohnung müffelt. Bei Bekannten von mir hat es mit 2 Kaninchen und einem Hamster schon sehr arg gerochen. Bei mir merkt man es manchmal auch, wenn mal verpasst wurde die Kloschale zu leeren.


    Nur noch Fanny und ich...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 30.10.2014
    Ort: Fürstenfeldbruck/ München
    Beiträge: 225

    Standard

    Hi, ich hatte das selbe Problem mit meinen Ex-Vermietern. Da wir uns nicht sicher wahren haben wir eine Rechtsanwältin zu Rate gezogen, und diese hat gesagt, das Kleintierhaltung generell nicht vom Vermieter verboten werden kann. Unsere Tiere lebten in freier Balkonhaltung, was, laut Rechtsanwältin, aber keinen Einfluss auf mein Recht hat Kleintiere ohne Genehmigung zu halten.

    Jedoch waren es auch nur 2 Tiere.
    Geändert von Eirren (16.01.2016 um 11:44 Uhr)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

    Standard

    Sagen kann er viel, aber machen kann er nicht viel. Weder darf er die Wohnung begehen, noch kann er Dir kündigen. Falls Du im Mieterverein, Mieterschutzbund oder wie es bei Euch heisst bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du die Sache relativ entspannt sehen. Kann schon sein, dass es nach Deinen Kaninchen riecht - nach Heu, nach Stroh, nach Kaninchenklo, aber ein Kündigungsgrund ist das nicht. Müsste nämlich die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten, und wenn Du da nicht Flodder'sche Verhältnisse geschaffen hast, dann sollte das ebenfalls kein Problem sein. Vielleicht kannst Du Dich mal mit den Nachbarn unterhalten.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  6. #6
    Justine
    Gast

    Standard

    Danke für eure antworten!

    Ich weiss nicht inwiefern mein Trio im Hausflur riecht.
    Mit meinen Nachbarn kann man auch nicht reden -.- entweder die sind nicht da oder machen nicht auf...
    Ja manchmal vergesse ich es total alle 4 tage deren klos sauberzumachen ><
    Ich gelobe aber besserung und möchte das auf alle 2-3 tage verkürzen.
    Im Mieterschutzbund bin ich nicht ><
    wollte aber mal mit denen reden weil mein vermieter noch ganz andere sachen abzgezogen hat...
    Wenn er also erfährt dass ich (ich nehme bragi mal raus weil der ja eh ausziehen soll) 4 Kaninchen und 4 hamster habe und die kaninchen einen teil der wohnung frei benutzen kann er mir kündigen. Hab ich das so richtig verstanden? ><
    Also lasse ich ihn besser in dem wissen dass ich nur 2 hätte.
    Mal ne frage nebenbei: will der Mieterschutzbund einen mitgliedsbeitrag oder so? ><

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