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Thema: Neue Arzneimittelverordnung: Infos für Kaninchenhalter

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tanja B.
    Registriert seit: 21.12.2010
    Ort: 26954 Nordenham
    Beiträge: 5.756

    Standard Neue Arzneimittelverordnung: Infos für Kaninchenhalter

    Hallo liebe User,

    wie sicher schon Einige von euch mitbekommen haben, gibt es eine neue Arzneimittelverordnung, die vor Allem für uns als Kaninchenbesitzer sehr von Bedeutung ist.
    Die neue Verordnung verbietet es, dass z.B. Kaninchen mit einem Medikament behandelt werden, welches nicht für diese Tierart zugelassen ist. Der TA muss offiziell zunächst "alle" zugelassenen Varianten der Wirkstoffklasse bzw. des Wirkungsspektrums versucht haben, bevor er ein nicht zugelassenes Medikament (bzw. nur für Hund, Katze, Rind, Schwein o.ä. zugelassen) anwenden darf.

    Aufgrund dieser Tatsache ging es schon einigen Haltern so, dass sie z.B. Panacur gegen Kokzidien bekamen. Uns ist Allen bekannt, dass Panacur keinerlei Wirkung gegen Kokzidien aufweist. Da Baycox (Toltrazuril) aber nicht für Kaninchen zugelassen ist, neigen manche Tierärzte dazu, zunächst ein zugelassenes Antiparasitikum anzuwenden, obwohl dieses bekanntermaßen nicht gegen diese Parasitenart hilft.

    Wir hatten u.a. auf der Messe Nürnberg Kontakt zu einem Tierarzt (http://www.tierarzt-milz-baba-gepp.de/, ASP: Dr. Baba), der sich mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigt hat. Daher möchten wir diese Erkenntnisse gerne mit euch teilen.
    Wir erfuhren, dass Tierärzte prinzipiell weiterhin alles verschreiben und anwenden können, sie müssen sich nur die Mühe machen, diese bei einer Arzneimittelprüfung auch gut begründen zu können! Das ist wichtig.
    Das heißt, wenn ein Kaninchen z.B. mit chronischen Kieferabszessen oder eitrigen Geschehen mit einem Penicillin behandelt wird, kann der Tierarzt dies tun, muss aber den so genannten "Therapienotstand" begründen. Das heißt, er muss nachweisen können, dass andere, zugelassene Antibiotika keine Wirkung zeigen/zeigten (z.B. per Antibiogramm oder der Krankenakte des Tieres).
    Beim Thema Kokzidien kann der Tierarzt den Therapienotstand im Grunde sehr einfach begründen, denn es gibt kein für Kaninchen zugelassenes Kokzidiostatikum. Daher darf er selbstverständlich die gängigen Medikamente wie Baycox, Kokzidiol, usw. einsetzen.

    Weshalb wir diesen Text schreiben ist: Lasst euch bitte nicht einfach abwimmeln, wenn euer Tierarzt sagt, er dürfe euren Kaninchen Medikament xy nicht verabreichen oder verschreiben. Die Tierärzte haben nun zwar mehr Verwaltungsaufwand und müssen sich vermehrt rechtfertigen, wenn es zu einer Arzneimittelprüfung kommt, sie dürfen aber sehr wohl weiterhin mit der Begründung des Therapienotstandes Medikamente zur Behandlung einsetzen, die nicht für Kaninchen zugelassen sind.
    Sprecht mit euren Tierärzten darüber, macht klar, warum ihr z.B. ein Penicillin zum Einsatz kommen lassen möchtet, gebt diese Infos weiter!

    Damit unsere Mümmler auch weiterhin die medizinische, wirksame Hilfe erhalten, die sie brauchen.

    LG Tanja im Namen des Presseteams
    Geändert von Tanja B. (04.01.2016 um 12:20 Uhr)

  2. #2
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.126

    Standard

    Ich hol den Thread mal eben wieder hoch...

    Ich "musste" heute bei meiner TÄ eine Erklärung unterschreiben, dass meine Tiere nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Nach ihrer Aussage (vereinfacht geschrieben) bedeutet dieses, dass sie weiterhin alle Medis wie früher verabreichen/mitgeben darf, es muss allerdings, wie oben geschrieben, ein Therapienotstand vorliegen..

    Vielleicht einfach mal den behandelnden TA nach einer solchen Erklärung fragen wenn er meint irgendetwas nicht verschreiben zu können oderr zu "dürfen"..
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  3. #3
    Astrid Avatar von asty
    Registriert seit: 05.12.2011
    Ort: Rheine
    Beiträge: 4.299

    Standard

    Habe von meiner TÄin erfahren, dass sie kein selbst umgefülltes orales Baytril mehr rausgeben darf. Sie müsste dann jedes Mal die ganze Flasche verkaufen.

    Daher nutzt sie die Injektionslösung oder Marbocyl, da dieses noch abgefüllt werden darf.
    Geändert von asty (13.04.2016 um 00:20 Uhr)

  4. #4
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Mein TA hat es mir genau anders herum erklärt, er dürfe nur die Menge für den tatsächlichen Bedarf abgeben, damit mit einer kompletten Flasche kein Missbrauch betrieben werden kann. Er muss es aber steril abfüllen, eine Rückgabe der Gebinde ist nicht mehr möglich (früher habe ich die Flaschen wieder abgegeben und die wurden autoklaviert).
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  5. #5
    Du fehlst uns jeden Tag....
    Registriert seit: 31.07.2012
    Ort: Auf´m Dorf
    Beiträge: 500

    Standard

    Zitat Zitat von asty Beitrag anzeigen
    Habe von meiner TÄin erfahren, dass sie kein selbst umgefülltes orales Baytril mehr rausgeben darf. Sie müsste dann jedes Mal die ganze Flasche verkaufen.

    Daher nutzt sie die Injektionslösung oder Marbocyl, da dieses noch abgefüllt werden darf.
    Meine füllt mir alles in Spritzen oder dergleichen, wie ich es benötige.
    Da gab es noch keine Probleme.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
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    Beiträge: 2.290

    Standard

    Gibt es dafür eine Erklärung? Was steckt hinter dieser Änderung?
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  7. #7
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Angeblich Medikamentenmissbrauch in der Nutztierhaltung. Ich muss unterschreiben, dass meine Großen nicht zum Verzehr gedacht sind.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  8. #8
    Du fehlst uns jeden Tag....
    Registriert seit: 31.07.2012
    Ort: Auf´m Dorf
    Beiträge: 500

    Standard

    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Ich hol den Thread mal eben wieder hoch...

    Ich "musste" heute bei meiner TÄ eine Erklärung unterschreiben, dass meine Tiere nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Nach ihrer Aussage (vereinfacht geschrieben) bedeutet dieses, dass sie weiterhin alle Medis wie früher verabreichen/mitgeben darf, es muss allerdings, wie oben geschrieben, ein Therapienotstand vorliegen..

    Vielleicht einfach mal den behandelnden TA nach einer solchen Erklärung fragen wenn er meint irgendetwas nicht verschreiben zu können oderr zu "dürfen"..
    Für mein Pferd musste ich das im letzten Jahr schon machen, da sie ein Medikament aus der
    Humanmedizin bekommt. Für ihre Krankheit gibt es keines in der Tiermedizin.

  9. #9
    Ehrenmitglied Avatar von Jacqueline
    Registriert seit: 21.06.2010
    Ort: 52134 Herzogenrath bei Aachen (NRW)
    Beiträge: 18.985

    Standard

    Ich bekomme auch Baytril mit nach Hause und kann dazu leider nichts sagen.

  10. #10
    Gast**
    Gast

    Standard

    Ich hab letztens auch problemlos Baytril bekommen.

  11. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 29.04.2012
    Ort: NRW
    Beiträge: 1.199

    Standard

    Komisch! Baytril ist nicht verboten. Hab ich letztens zur oralen Gabe und zum Spritzen mitbekommen.

    Keine Ahnung, ob dieser Thread Blödsinn ist:

    http://futterundsachspendenforum.for....php?tid=13434


    Nur noch Fanny und ich...

  12. #12
    Lebe deine Träume Avatar von Birgit
    Registriert seit: 03.04.2011
    Ort: Petershagen
    Beiträge: 5.320

    Standard

    Zitat Zitat von Jazzy82 Beitrag anzeigen
    Komisch! Baytril ist nicht verboten. Hab ich letztens zur oralen Gabe und zum Spritzen mitbekommen.

    Keine Ahnung, ob dieser Thread Blödsinn ist:

    http://futterundsachspendenforum.for....php?tid=13434
    Das habe ich auch gelesen und war total überrascht .

    Meine TÄ gibt mittlerweile standardmäßig das Enrotron .

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    Danke für Eure Antworten.

    Ja, in diesem Forum (Futter.und Sachspendeforum ) hab ich auch gelesen.

    Der TÄ. der diesen Warnschuss ins Netz gestellt hatte vor einiger Zeit, hat diesen aber wieder zurückgenommen.Jedenfalls in der krassen Form. War das jetzt auch in diesem Link ?
    Die Warnung, dass das neue AB nicht oral gegeben werden darf, ist wohl inzwischen hinfällig (rede jetzt nicht von Vögelchen). Ein Teil der Warnung bestand/besteht wohl auch darin, dass es ein Risiko birgt, wenn man nicht im richtigen Verhältnis mischt.
    Habe heute nochmal mit meiner TÄ darüber gesprochen, sie sagte, dass das neue schon mehrfach verordnet wurde bei ihr und sie keine negative Rückmeldung hatte.
    Aber sie versteht auch, dass ich erstmal skeptisch bin (bin ich ja eh immer und sie kennt mich).

    Im Hamsterforum ist ein Tier gestorben nach Anwendung am 1. Tag..aber die Userin schreibt, dass sie es nicht zwingend auf die Gabe des neuen ABs zurückführen kann.
    Ich bekomme nur gleich wieder Panik, wenn ich so etwas lese.

    Jedenfalls haben wir jetzt mit meiner Kleinen eine Lösung gefunden.
    Sie muss ein AB nehmen, hat EC , hat extrem hohe Nierenwerte bzw. hatte, denn diese sind dank Intensivbehandlung jetzt schon wieder im Normbereich, hätte ich nie geglaubt...und meine TÄ auch nicht. Sie wird aber erstmal weiter behandelt.
    Geändert von hasili (04.08.2016 um 14:40 Uhr)

  14. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ralf
    Registriert seit: 22.03.2011
    Ort: Helmstedt
    Beiträge: 6.809

    Standard

    Ich hatte meine TÄ vor ner ganzen WEile auch mal drauf angesprochen und die war ganz erstaunt, dass ich das als neu angepriesen habe. Sie meinte, das hätte es schon immer gegeben, denn auch sonst durfte sie ohne Begründung kein Medikament verschreiben, was nicht für diese Tierart zugelassen war. Ich denke ganz wichtig ist dieser Satz:

    Zitat Zitat von Tanja M. Beitrag anzeigen
    Wir erfuhren, dass Tierärzte prinzipiell weiterhin alles verschreiben und anwenden können, sie müssen sich nur die Mühe machen, diese bei einer Arzneimittelprüfung auch gut begründen zu können! Das ist wichtig.
    Viele TA machen sich da keine Raste drum und meiden den bürokratischen Aufwand.


    LG
    Ralf
    Vergiß niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.

    „Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.“ George Bernard Shaw

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