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Thema: Mindestgröße Hasenstall?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Cybeth
    Gast

    Standard Mindestgröße Hasenstall?

    Mir schwillt schon wieder der Kamm.

    Und zwar hat der Sohn meines Nachbarn seinen Hasen in der dunklen Scheune untergebracht. Der Hase ist mittlerweile 6 Jahre alt und davon 3 Jahre alleine. Nun sitzt er über den Winter in einem kleinen Hasenkasten, Maße: 70cm x 40cm x40cm und der Hase ist ein großer Rammler (unkastriert) und wiegt zwischen 6-7 kg.

    Er kann sich in diesem kleinen Stall nicht mal aufrecht hinsetzen und bekommt nur trockenes Brot und Futterrüben zu fressen.

    Mir ist fast heute der Kragen geplatzt, als ich den Besitzer auf diese miesen Zustände für seinen Hasen angesprochen hatte. Der Hase wäre ihm und was er damit machen würde, wäre seine Entscheidung.

    Ich bin drauf und dran das Vet Amt zu informieren, denn dieser Zustand ist einfach nicht tragbar.

    Gibt es eine gesetzliche Mindestgröße für Stallhasen, auch für Privatpersonen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

    Standard

    Nagel mich nicht drauf fest, aber ich weiß von keiner gesetzlichen Mindestgröße.
    Und so lange das Kaninchen "Futter" und Wasser bekommt, stehen die Chancen auch schlecht, dass das Vet.-Amt da was macht...
    So lange keine akute Lebensgefahr für das Kaninchen besteht und es nicht misshandelt wird, ist das alles sehr mühsam. Da stehen die Chancen besser, dass du das Kaninchen rausgequatscht bekommst... Leider...

  3. #3
    Cybeth
    Gast

    Standard

    Kann aber auch nicht sein, dass Hinz- und Kunz machen kann was er will? Denn das ist eindeutig Tierquälerei, wenn sich ein Tier nicht mal aufrecht hinsetzen kann.

    Das Problem ist auch, der Stall wird bis nächstes Jahr April/Mai nicht gemistet, sondern immer nur Heu reingeschoben. Das heißt; der Hase hat spätestens in 2 Monaten nur noch 30cm Platz in der Höhe

    Wenn man Kaninchen verkauft oder zum Schlachten anbieten, gibt es doch gesetzliche Vorgaben?
    Geändert von Cybeth (10.11.2013 um 03:19 Uhr)

  4. #4
    KS-Patenschaftsbetreuung Avatar von Hope R.
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: ...
    Beiträge: 3.073

    Standard

    Zitat Zitat von Cybeth Beitrag anzeigen
    Kann aber auch nicht sein, dass Hinz- und Kunz machen kann was er will? Denn das ist eindeutig Tierquälerei, wenn sich ein Tier nicht mal aufrecht hinsetzen kann.

    Das Problem ist auch, der Stall wird bis nächstes Jahr April/Mai nicht gemistet, sondern immer nur Heu reingeschoben. Das heißt; der Hase hat spätestens in 2 Monaten nur noch 30cm Platz in der Höhe

    Wenn man Kaninchen verkauft oder zum Schlachten anbieten, gibt es doch gesetzliche Vorgaben?
    Schau Dir all die engen Buchten oder Zuchtbetriebe an, da sitzen oftmals mehrere Nins auf winzigstem Platz zusammen, mit Gittern unter den Füßen, damit der Kot durchfällt usw.usf. Aufrichten, Platz haben, artgerechte Haltung > fehl am Platz. Und Amts-TÄ o.a. nehmen diese Betriebe ohne Wimpernzucken mit Daumen hoch ab ...

    Wenn das Nin Futter, Wasser und Einstreu hat, ist lt. Vet.-Amt meist alles okay und dem Nin geht es gut, kein Handlungsbedarf.
    Die Eskalation aller Spannungen beginnt mit der Verweigerung des Dialoges.
    (Julius Kardinal Döpfner)

  5. #5

    Standard

    Ja, da wünschte man, der Stall würde mysteriöserweise mal offen stehen und das Tier ist dann halt einfach "weg"... Ja.... Das wäre schön.

    Versuch es ruhig über das Veterinäramt. Das schadet nie und irgendwann ändern sich dadurch vielleicht auch mal diese dämliche. Gesetze. In der allgemeinen Tierhaltung (auch in Mastbetrieben!)

    Das wird aber nur passieren, wenn genug Leute immer wieder den Mund auf machen und sich beschweren

    Versuch alles, was geht!!!
    Kontaktaufnahme in wichtigen Fällen bitte via E-Mail!
    http://www.kaninchenschutzforum.de/showthread.php?t=92317
    http://www.facebook.com/imi.artwork

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mario
    Registriert seit: 04.05.2013
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 332

    Standard

    Ich kanns dir nachempfinden,wir haben hier das gleiche Problem.So Recht zuständig fühlt sich keiner,egal wie so ein Tierchen gehalten wird.Veterinäramt kannst du kniggen.....da kommt keiner,nicht wegen eines Tieres,ebenso sind Tierschutz und Tierheimen die Hände gebunden.....In der Zwischenzeit haben wir alles durch....

    Natürlich gibt es die strafbare Handlung des Diebstahls der Sache.Haben wir hier mit 2Leuten auch schon überlegt.Ich kanns nicht,da ich ja die war die das ganze aufgedeckt hat....also würde die Polizei bei uns zuerst einlaufen.....

    Ich muß nun quasi zuschaun....Das zermürrbt einen ohne Ende.Ich bin gespannt,der winter kommt ja erst....ich schau immer mal nach aus der Ferne ob er sich noch bewegt.Das Grundstück darf ich nicht mehr betreten...

    FAKT: Ein einzelnes Tier interesiert keinen...Ich nenne sie Opfertiere....man muß zuschaun und kann nichts tun....

    Grüße ela

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