Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, dürfen ab sofort nicht mehr in handelsüblichen Ställen oder Käfigen eingesperrt werden. Eine Mindestfläche von 6m² Grundfläche für zwei Kaninchen (jedes weitere + 20% Grundfläche) schreiben die vor kurzen veröffentlichten Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) vor. Die Angaben der TVT gelten als Angabe zur Auslegung von §2 Tierschutzgesetz (TschG), welches vorschreibt,....
Quelle: https://www.kaninchenwiese.de/
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz / Merkblatt-Kaninchen
https://www.tierschutz-tvt.de/alle-m...019.pdf&did=38
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