Hallo Gemeinde,
ich bin berufsbedingt öfter einmal in der einen oder anderen Wohnung.
Mir ist zwar so etwas noch nie passiert, aber ich hatte mich letztens mit einer Arbeitskollegin unterhalten und wir kamen auf die o.g. Frage zu sprechen.
Das Tierschutzgesetz hat nun leider sehr schwammige Formulierungen sodass ich mich mal nach Erfahrungswerten umhören wollte.
Für mich beginnt die Tierquälerei schon, wenn ein Kaninchen (oder zwei) in einem Käfig hocken, auch wenn sie noch gepflegt ausschauen.
Für andere erst, wenn das Kaninchen abgemagert oder verwahrlost ausschaut.
Vielleicht kennt auch irgendwer einen Erlass über die Vorschriften der Kaninchenhaltung?
Ein sehr spezielles Thema -ich weiß. Aber ich will mir nicht erst die Frage stellen, wenn es soweit ist.
Liebe Grüße!
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