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Thema: Ab wann Beschlagnahme von Kaninchen rechtlich begründbar?

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

    Standard Ab wann Beschlagnahme von Kaninchen rechtlich begründbar?

    Hallo Gemeinde,

    ich bin berufsbedingt öfter einmal in der einen oder anderen Wohnung.
    Mir ist zwar so etwas noch nie passiert, aber ich hatte mich letztens mit einer Arbeitskollegin unterhalten und wir kamen auf die o.g. Frage zu sprechen.

    Das Tierschutzgesetz hat nun leider sehr schwammige Formulierungen sodass ich mich mal nach Erfahrungswerten umhören wollte.
    Für mich beginnt die Tierquälerei schon, wenn ein Kaninchen (oder zwei) in einem Käfig hocken, auch wenn sie noch gepflegt ausschauen.
    Für andere erst, wenn das Kaninchen abgemagert oder verwahrlost ausschaut.

    Vielleicht kennt auch irgendwer einen Erlass über die Vorschriften der Kaninchenhaltung?

    Ein sehr spezielles Thema -ich weiß. Aber ich will mir nicht erst die Frage stellen, wenn es soweit ist.

    Liebe Grüße!

  2. #2
    Mit ohne H. Avatar von Sarah
    Registriert seit: 30.04.2008
    Ort: Kamen
    Beiträge: 2.714

    Standard

    Meines Wissens nach kann nur ein Amts-Vet die Wegnahme der Tiere aufgrund schlechter Haltung verfügen. Und aufgrund fehlender Gesetze bzw. Verordnungen ist das meist eine Ermessensentscheidung. So lange es halbwegs sauber ist wirst du da kaum eine Chance haben, dass der Amtsvet da einschreitet.
    "Komm essen wir Opa" - Satzzeichen retten Leben!

  3. #3

    Standard

    Meiner Erfahrung nach tun die Behörden erst was, wenn es mehrere (so ab fünf/sechs) sind, Vermehrt wird und es vor allem super dreckig ist bzw. der Vermieter auch schon Ärger macht...

    von daher würde ich die Hoffnung aufgeben und allenfalls mal beraten...

  4. #4
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.914

    Standard

    Wenn sie nicht gerade in ihren eigenen Ausscheidungen ertrinken geh mal davon aus das nichts passiert.
    Ich würde ein Einschaltes des Vet-Amts immer genau überdenken und es nur machen wenn es die Tiere auch weiterbringt.
    Oft ist ein Gespräch die bessere Wahl.

  5. #5

    Standard

    Ich befürchte ein Amtsvet schreitet erst bei Zuständen ein, die nach unseren Maßstäben absolute Katastrophe sind.

    Mindestens müsste vorliegen, dass es massiv dreckig ist und somit ev. auch eine Störung/GEfährdung der Nachbarn zu befürchten ist (Ungeziefer/Ratten) und das die Versorgung der Tiere kaum oder nur sehr schlecht gewährleistet ist. Das bedeutet in der Praxis aber meistens das schon welche verhungert sind.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ardanwen
    Registriert seit: 02.09.2011
    Ort: Mittelhessen
    Beiträge: 242

    Standard

    Hallo,

    leider machen die Amtsvets so schnell nichts.
    Aaaaber: Meldet man beim Vetamt einen Verstoß, MÜSSEN die Vets hinfahren und sich das ansehen. Sie haben kein Entschließungsermessen.
    WAS sie dann alerdings tun, bleibt ihrem (Auswahl)-ermessen überlassen. Da haben sie eine Vielzahl von Möglichkeiten: Auflagen machen, dann nach ein paar Wochen Kontrolle, ob diese eingehalten werden,......, erst zum Schluss wenn nichts mehr geht, werden sie Tiere wegnehmen, denn die Tiere müssen ja irgendwo untergebracht werden. Meist bei Kaninchen in einem TH, aber das läuft natürlich auf Kosten der öffentlichen Hand, die solche Kosten natürlich scheut wie der Teufel das Weihwasser.

    Lest doch mal § 16 a Tierschutzgesetz, da stehen die Befugnisse eines Amtsvets drinnen.

    LG, Ardanwen

  7. #7
    Benutzer
    Registriert seit: 08.02.2011
    Ort: Bayern
    Beiträge: 69

    Standard

    Das ist in der Tat oft eine Ermessungsfrage, jedoch müssen die Zustände schon sehr gravierend sein, bis da etwas passiert. Eine Käfighaltung (und sei er noch so klein) rechtfertigt das noch lange nicht, solange dieser einigermaßen sauber ist und das Tier in einem einigermaßen guten Zustand ist.
    Ein Beispiel hier vor Ort: In einem Außengehege lebte eine Kaninchengruppe, die Tiere waren in einem jämmerlichen Zustand, alle abgemagert und ganz augenscheinlich krank. Zudem lag bereits ein verwesendes Tier in dem Gehege, die Zähne so lang, dass man dies noch sehen konnte, es war also offensichtlich verhungert. Die Halter haben lediglich eine Verwarnung und Geldstrafe bekommen, kein Tierhalterverbot! (Alle Tiere konnten aber glücklicherweise unterkommen und gerettet werden, was aber nichts mit dem Vetamt zu tun hatte).
    Für immer im Herzen: Krümel † 1999, Thea-Franzi † 2007, Nelly † 2008, Marie und Maxi † 2009, Tommy † 2009, Leo † 2011, Amy † 2011, Luna † 2011, Winnie † 2012, Emily † 2015

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ardanwen
    Registriert seit: 02.09.2011
    Ort: Mittelhessen
    Beiträge: 242

    Standard

    So etwas ist echt schlimm, aber leider Realität. Die Tierschutzvereine kümmern sich meist besser als das Amt, da bei den Tierschützern nicht vermeidbare Kosten im Vordergrund stehen sondern das Tier.
    Leider wissen auch viele Amtsvets gar nicht, was sie dürfen, da oft sehr alte und unzureichende Literatur zum Tierschutzgesetz im Amt vorhanden ist. Man schafft nichts neues an, klar, kostet ja Geld.

    Es sollte richtig gute Schulungen geben für Amtsvets, wo ihnen beigebracht wird, was sie dürfen. Das ist leider sehr defizitär.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

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    Alles klar! Danke für die Antworten! Dann weiß ich zumindest Bescheid, wies in der "praxis" ausschaut!!!

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von SteffiSB77
    Registriert seit: 16.09.2012
    Ort: Saarbrücken
    Beiträge: 5.722

    Standard

    Als ich heute in "unserem" TH also in Saarbrücken war (bin da ab und an ehrenamtlich) und erzählte, dass ich gleich zu einem Kaninchen in schlechter Haltung fahren wolle und dies vermutlich dann mitnehme und auch noch die geforderten 20€ zahlen werde, wurde dies eher negativ gesehen, besonders weil ich da auch noch für das Kaninchen in schlechter Haltung Geld zahlen würde.
    Alternativ solle ich doch in solchen Fällen (mmh, naja, etwas schwierig im Vorfeld die genauen Haltungsbedingungen zu eruieren, bzw. or ort zu sehen und dann ohne Tier zu gehen) im TH Bescheid geben, die würden da hinfahren (das wäre öfter der Fall..mhh) und das Tier mitnehmen, wenn Verhältnisse schlecht sind (Definition schlecht?), bzw. mit Anzeige drohen wenn die das Tier nicht rausgeben würden.

    Mhh, konnte ich mir gar nicht so vorstellen, dass dies wirklich gemacht wird, naja, eigentlich sollte es ja so sein.
    Und dann würde mich interessieren was genau "schlechte Haltung" rechtlich ist.
    Wie das rechtlich allgemein ist, also ob TH hier gewisse Handhab besitzt, weis nicht. Kann mir aber gut vorstellen dass die meisten Halter das Tier (ohne Geld) rausgeben, wenn als TH mit Anzeige gedroht wird.

    Also ich habe mir vorgenommen "beim nächsten Fal" das mal so machen und zu schauen ob das dann wirklich so läuft. Im Vorfeld muss ich dann halt gerade bei Anzeigenkaninchen die Haltungsbedingungen und Adresse "erspähen".

  11. #11
    Kalifornien ich komme! www.mybssm.com Avatar von Chris
    Registriert seit: 09.11.2008
    Ort: Eppingen
    Beiträge: 639

    Standard

    Ein TH hat rechtlich gesehen, so viel ich weiß, die selben Rechte, wie du als Privatperson auch. D.h. du kannst ja auch hin gehen und mit Anzeige beim Amts.Vet drohen. Aber eine (rechtliche) Handhabe hat ein Tierheim auch nicht mehr, wie du selbst als Privatperson.

    Allerdings "beeindruckt" es die Leute meistens eher, wenn man sich als Tierschutzverein/Tierheim meldet. Da haben sie dann mehr Respekt, als wenn man sich nur als Privatperson ausgibt und geben ggf. das Tier dann kostenlos ab...das sind zumindest meine Erfahrungen.
    Gruß Chris
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  12. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ardanwen
    Registriert seit: 02.09.2011
    Ort: Mittelhessen
    Beiträge: 242

    Standard

    Hi,

    Christ hat recht, leider darf das TH ein Tier auch nicht einfach wegnehmen, wegnehmen ohne den Willen der Eigentümer darf nur das Vetamt.

    Meine "Drohaktionen" mit dem Vetamt sind leider nie gut ausgegangen. Die Leute machen komplett dicht, das Vetamt kommt dann zwar, macht aber auch nichts gegen eine Käfighaltung. Wenn man aber einen einigermaßen engagierten Amtsvet hat, gibt er den Leuten Tipps und sagt ihnen, wie man ein Kaninchen gut hält. Vom Vet lassen sich die Leute das meist eher sagen als von einer Privatperson, und dass sich ein Amtsvet damit auskennt, wie Kaninchen wirklich glücklich sind, das ist seeeehr selten. Das kommt fast nie vor.
    Leider ist eben auch ein kleiner Käfig kein Grund für einen Amtsvet, etwas zu tun, obwohl ein kleiner Käfig und evtl. noch eine Einzelhaltung m.E. ganz klar ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist, nach dem ein Tier verhaltensgerecht unterzubringen ist, § 2 Nr. 1 TierSchG, was ich in einem Käfig als Einzeltier ganz und gar nicht sehe.

    LG
    Ardanwen

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