
Zitat von
polly

Zitat von
Alexandra K.
Also 2 Gehege da man Kaninchen und Schweine ja idealerweise nicht gemeinsam hält?
Solange sie genug Platz haben, um sich aus dem Weg zu gehen und es Stellen gibt, die nur für die Meeres zugänglich sind, damit die auch mal für sich sein können, kann man sie schon gemeinsam halten. In der Natur rennen sich ja auch die unterschiedlichsten Tierarten über den Weg. Füchse und Kaninchen wäre jetzt vielleicht eine weniger gute Kombination
Dass man die nicht gemeinsam halten soll kommt daher, dass man früher immer wieder Leute fand, die ein Kaninchen und ein Meerschweinchen zusammen hielten, damit die Tiere nicht ganz alleine waren und es trotzdem keinen Nachwuchs gab.
Das ist nach „neuen“ Erkenntnissen leider nicht mehr so. Nachzulesen im Merkblatt nr 159 zu Meerschweinchen
https://www.tierschutz-tvt.de/alle-m...ngnahmen/#c270
Früher wurde das so gemacht. Früher fütterten wir auch Möhren.
Hauptbegründung Auszug aus zuvor genanntem Merkblatt:
Zitat: „ Weitere Tierschutzaspekte
Meerschweinchen sind sozial lebende Tiere, daher ist eine Einzelhaltung
grundsätzlich abzulehnen. Als gesellige Tiere müssen Meerschweinchen
mindestens zu zweit, besser noch als Gruppe gehalten werden. Empfehlens-
wert ist die Haltung eines sozial kompetenten sterilisierten oder kastrierten
Männchens mit einem oder mehreren Weibchen oder reiner Weibchen-
gruppen. Dauerhafte Unverträglichkeiten beruhen häufig auf einem zu ge-
ringen Platzangebot und mangelnden Rückzugsmöglichkeiten für jedes ein-
zelne Tier. Werden erwachsene Tiere vergesellschaftet, so sollte dies behut-
sam und unter stetiger Überwachung auf neutralem Boden durchgeführt
werden.
Eine Vergesellschaftung von Meerschweinchen mit anderen Kleinsäugern
(z.B. Kaninchen) ist aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens grundsätzlich
nicht tiergerecht. Auch können für Meerscheinchen potentiell tödlich ver-
laufende Atemwegsinfektionen von Kaninchen übertragen werden
Laufleinen und Geschirre sind für Meerschweinchen grundsätzlich un…“
Nicht Tiergerecht! Das Merkblatt ist von 2020 übrigens. Der Empfehlungen der TVT folgen übrigens auch immer mehr Veterinärämter im Rahmen ihrer Begründungen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Und ja, auch ich habe das erst seit 2021 auf dem Schirm.
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