Ergebnis 1 bis 17 von 17

Thema: Vermieter und Kaninchen

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Han Holo
    Registriert seit: 05.09.2018
    Ort: Bremen
    Beiträge: 235

    Standard Vermieter und Kaninchen

    Tüdelü!

    Mein Freund hat jetzt der Haltung von Kaninchen zugestimmt.

    Eine Sache wäre da aber noch: er möchte, dass ich das vorher mit unserem Vermieter abspreche. Ich hab dem Vermieter schonmal gefragt, ob wir Katzen haben dürfen und er hat das verneint und meinte "um Problemen, die mit der Haltung eines Tieres einhergehen, aus dem Weg zu gehen, ist dies meiner Meinung nach für beide Seiten der beste Weg."

    Und die Einstellung finde ich halt so semi geil, denn ohne eine richtige Begründung wird da einfach "nein" gesagt. Kaninchen kann man ja nicht verbieten und ich muss ihn da eigentlich nichtmal um Erlaubnis bitten.
    Ich habe mir wirklich monatelang sehr, sehr viele und gute Gedanken gemacht, wie ich das Zimmer und Gehege konstruiere, damit es sicher ist.

    Ich habe trotzdem extrem Angst, dass er da von seiner Meinung nicht abrückt. Und ein "nein" von ihm wäre schlimmer als ein "nein" meines Freundes. Mein Kaninchenwunsch ist wirklich sehr, sehr stark und ich glaube auch, dass mir das sehr gut tun würde (u.a. auch wegen gesundheitlicher Sachen). Und es wäre echt alles andere als schön für mich, wenn ich deswegen keine Ninis adoptieren kann.
    Wir haben an sich ein echt gutes Verhältnis zu unserem Vermieter.

    Was für Erfahrungen habt ihr mit Vermietern gemacht?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 22.12.2016
    Ort: Hinter den Bergen
    Beiträge: 112

    Standard

    Hallöchen ,

    also Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Fische und Vögel usw. darf der Vermieter nicht verbieten, egal was im Mietvertrag steht. Und du brauchst auch nicht um Erlaubnis fragen. Ich halte seit fast 20 Jahren Kaninchen und habe noch keinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt. Was mir als Mieter extrem wichtig ist, das alles gut gesichert ist sodass die Mäuse nix kaputt machen können, ich habe nämlich keine Lust beim Auszug großartig zu renovieren.

  3. #3
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.894

    Standard

    Ich stimme Deinem Freund da durchaus zu.

    Es kann nicht verboten werden wenn die Tiere in Käfigen leben, denn das ist das was das Gesetz vorsieht.
    Laufen die Tiere frei in einem Zimmer oder in der Wohnung und sieht das der Vermieter, der ja das Recht hat seine Wohnung regelmäßig zu begehen, dann ist Ärger vorprogrammiert.
    Du solltest also für den Fall wenigstens so tun können als seien sie im Käfig.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Han Holo
    Registriert seit: 05.09.2018
    Ort: Bremen
    Beiträge: 235

    Standard

    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Ich stimme Deinem Freund da durchaus zu.

    Es kann nicht verboten werden wenn die Tiere in Käfigen leben, denn das ist das was das Gesetz vorsieht.
    Laufen die Tiere frei in einem Zimmer oder in der Wohnung und sieht das der Vermieter, der ja das Recht hat seine Wohnung regelmäßig zu begehen, dann ist Ärger vorprogrammiert.
    Du solltest also für den Fall wenigstens so tun können als seien sie im Käfig.
    Ich würde ein 3x2 m Gehege bauen und dann zusätzlich noch Auslauf für die Ninchen anbieten. Der Auslauf wäre aber nur unter Aufsicht. Das Gehege konstruiere ich so, dass da auch kein Pipi ablaufen kann (Standfüße, um den Parkettboden zu schützen und notfalls da auch wischen zu können) und alles mit Silikon abdichten.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Asti
    Registriert seit: 04.06.2018
    Ort: Leipzig
    Beiträge: 2.012

    Standard

    Ich würde den Vermieter nicht fragen, da Kleintierhaltung erlaubt ist. Und kommt der wirklich so oft in die Wohnung? Unserer Vermieter war seit dem Einzug 2003 nicht mehr bei uns. Ist allerdings Baugenossenschaft. Da ist man ja quasi Miteigentümer.
    LG von Astrid mit den Ninis Fritzl und Fleur Flöckchen, Nana und Brownie im Herzen
    Patin von

  6. #6
    foreninkompatibel Avatar von Kuragari
    Registriert seit: 27.01.2011
    Ort: 15344 Strausberg :)
    Beiträge: 2.722

    Standard

    Hi,

    ein "nein" vom Vermieter würde ich so bewerten, dass ihr keine freie Wohnungshaltung machen könnt. Aber Gehegehaltung käme dann dennoch in Frage, weil das Gehege als Käfig umgedeutet wiederum erlaubt wäre. Wie groß der Käfig ist, ist dann egal, er könnte rein theoretisch das gesamte Zimmer einnehmen. Müssten nur Gehegeteile und ein pipisicherer Bodenbelag genutzt werden.

    LG

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Han Holo
    Registriert seit: 05.09.2018
    Ort: Bremen
    Beiträge: 235

    Standard

    Zitat Zitat von Asti Beitrag anzeigen
    Ich würde den Vermieter nicht fragen, da Kleintierhaltung erlaubt ist. Und kommt der wirklich so oft in die Wohnung? Unserer Vermieter war seit dem Einzug 2003 nicht mehr bei uns. Ist allerdings Baugenossenschaft. Da ist man ja quasi Miteigentümer.
    Der war vor 5 Jahren oder so in der Wohnung als es bei uns mal einen partiellen Stromausfall gab. Und da auch nur in der Küche und so und nicht im Zimmer, wo die Kaninchen reinkommen. Sonst kam der Vermieter noch nie unangekündigt in die Wohnung.


    Zitat Zitat von Kuragari Beitrag anzeigen
    Hi,

    ein "nein" vom Vermieter würde ich so bewerten, dass ihr keine freie Wohnungshaltung machen könnt. Aber Gehegehaltung käme dann dennoch in Frage, weil das Gehege als Käfig umgedeutet wiederum erlaubt wäre. Wie groß der Käfig ist, ist dann egal, er könnte rein theoretisch das gesamte Zimmer einnehmen. Müssten nur Gehegeteile und ein pipisicherer Bodenbelag genutzt werden.

    LG
    Genau das hatte ich vor. :3 Ich kann die nächsten Tage mal eine Konzeptzeichnung, wie ich das vorhatte und so.

  8. #8
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.050

    Standard

    Los einfach mal das BGH-Urteil von 2013 dazu (hab ich hier im Forum schon mehrfach verlinkt), danach kann der Vermieter auch gegen freie Wohnungahaltung nichts tun....

    Evtl. entstandene Schäden an der Wohnung muss man natürlich bezahlen...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  9. #9
    Amber.
    Gast

    Standard

    Hallo,

    ich war bis vor kurzem auf Wohnungssuche und war dazu auch einmal auf einer Maklerseite, die angeboten haben einem Bescheid zu geben, wenn für einem die passende Wohnung auftaucht.
    Neben gewünschter Qm und wie viele Zimmer u.s.w. sollte man auch angeben ob man Tiere hat, in Klammern stand dort aber, dass Kleintiere ausgenommen sind.

    Gerade wenn dein Vermieter bei der damaligen Frage schon die Haltung verneinte, würde ich lieber nochmal mit deinem Freund reden. Ich befürchte nämlich, wenn man fragt, dass sie dann auch nein sagen, weil sie keine Schäden in ihrer Wohnung haben möchten (was verständlich ist).

    Persönlich habe ich meine Tiere nicht angegeben. Man erntete so schon genug absagen, weil die suchenden sich sprichwörtlich die Klinge in die Hand geben bei den Besichtigungen, da braucht man sich nicht noch schwerer machen als es so schon ist und so sehe ich es auch bei dir... warum Stress verursachen, wenn das doch gar nicht nötig ist und euer Vermieter auch zuletzt vor 5 Jahren bei euch war? (Und selbst wenn er öfters auftaucht, so kann er euch wegen Kaninchen nicht kündigen oder verlangen, dass die Tiere weg sollen.)

    Bau ein Gehege, hol dir die Kaninchen und erfreue dich an ihnen. Den Vermieter braucht das nicht zu interessieren und ihn darüber zu informieren ist sowas von überflüssig.
    Du hast genaus ein recht in deiner Wohnung Kaninchen zu halten wie dir eine Küche in die Küche zu stellen.


    Liebe Grüße
    Susan
    Geändert von Amber. (28.10.2018 um 01:07 Uhr)

  10. #10
    pantex
    Gast

    Standard Nicht fragen, wozu???

    Ich hab meinen damaligen Vermietern auch nicht gesagt, dass ich Kaninchen habe (muss man ja nicht).
    In der ersten Mietswohnung hab ich beim Besichtigungstermin verlauten lassen, dass ich mir evtl. Kaninchen zulegen möchte. Die Antwort war: "Machen Sie das nicht, das will ich nicht!" Hab dann ein halbes Jahr gewartet
    In der Zweiten (ich hatte schon Nins) hat er nicht gefragt, sondern nur allgemein gesagt, er möchte keine Haustiere, vorallem keine Hunde. Hab sie dann nicht erwähnt und im Mietvertrag "keine Haustiere" angegeben. Er war zuerst ziemlich stinkig, als er im Sommer die Kaninchen im Garten gesehen hat, aber machen konnt er nix.
    Würde es auf jeden Fall wieder so handhaben!

  11. #11
    addicted to pole Avatar von Mona K.
    Registriert seit: 23.07.2011
    Ort: Ruhrgebiet
    Beiträge: 3.371

    Standard

    Kaninchen können nicht verboten werden, daher würde ich sie bei Wohnungssuche einfach nicht erwähnen. Sollte es doch irgendwann rauskommen, würde ich nicht erwähnen, dass sie im Gehege leben oder vielleicht sogar frei in der Wohnung (da kriegen Vermieter Schnappatmung wegen Zerstörung der Wohnung), sondern natürlich artig im Käfig.
    Letzten Endes steht der Vermieter ja idR. nicht ständig bei dir auf der Matte, so dass er das eh nicht mitkriegt.
    be a flamingo in a flock of pidgeons.

  12. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.309

    Standard

    Kaninchen muss man nicht absprechen mit dem Vermieter. Bisher habe ich immer gesagt, dass ich Kaninchen habe (waren ja auch immer "handelsübliche" Mengen von 2-4), aber wenn Probleme vorherzusehen sind (angespannter Wohnungsmarkt, Vermieter, der dagegen ist) würde ich sie wohl auch verschweigen. Und die Vorkehrungen, die du dir überlegt hast, um die Wohnung zu schonen sind wirklich super (überdurchschnittlich würde ich sagen).
    Was allerdings ganz sicher nicht schaden würde, wäre eine Rechtschutzversicherung. Die kann man immer gebrauchen...

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
    Registriert seit: 23.02.2010
    Ort: Frankfurt a. M.
    Beiträge: 7.865

    Standard

    Ich hatte/ habe ja eine tierliebe Vermieterin, sie hatte selbst Vögel und zeitweise waren im 8-Parteien-Haus vier Vögel, 1 Hund, 2 Kaninchen, 2 Meeris und 8 Katzen. Sie hat mich sogar mal bei schlechtem Wetter zum TA mtgenommen per Auto. Aber das scheint ja bei euch anders zu sein...

  14. #14
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.524

    Standard

    Zitat Zitat von Mona K. Beitrag anzeigen
    Kaninchen können nicht verboten werden, daher würde ich sie bei Wohnungssuche einfach nicht erwähnen. Sollte es doch irgendwann rauskommen, würde ich nicht erwähnen, dass sie im Gehege leben oder vielleicht sogar frei in der Wohnung (da kriegen Vermieter Schnappatmung wegen Zerstörung der Wohnung), sondern natürlich artig im Käfig.
    Letzten Endes steht der Vermieter ja idR. nicht ständig bei dir auf der Matte, so dass er das eh nicht mitkriegt.
    und wie man "käfig" definiert ist ja jedem selbst überlassen. manche sind eben 6 qm gross.....

  15. #15
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 04.09.2010
    Ort: Düsseldorf
    Beiträge: 302

    Standard

    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    das der Vermieter, der ja das Recht hat seine Wohnung regelmäßig zu begehen,
    Immer wieder diese falsche Aussage. Der Vermieter darf eben nicht regelmäßig, generell die Wohnung besichtigen.
    Er hat diese Vermietet.

    https://www.fachanwalt.de/ratgeber/b...ng-besichtigen
    Zweiter Abschnitt.

    Gruss
    Geändert von quebec3 (11.11.2018 um 17:11 Uhr)

  16. #16
    Aktive Avatar von Britta S.
    Registriert seit: 26.05.2014
    Ort: Freiburg im Breisgau
    Beiträge: 1.078

    Standard

    Ich finde sowas ja immer schwierig. Klar, auf der einen Seite muss man es nicht angeben. Auf der anderen Seite verscherzt man es sich aber eventuell ganz böse mit dem Vermieter und hat dann nur noch Ärger. Wem sowas egal ist der kann das ja ruhig so machen. Ich persönlich setze mich dann aber selbst total unter Druck wenn ich mit dem Vermieter dann solchen Ärger hätte. Ist nie leicht. Bin froh das ich momentan in meinem Elternhaus Wohne. Mit 2 Hunden, 3 Kaninchen, 3 Aquarien und einem Kind ne Mietwohnung zu finden wäre absolut aussichtslos
    LG Britta

  17. #17
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    Wenn Ihr ein so gutes Verhältnis zu Eurem Vermieter habt, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass er, sollte er das mal mitkriegen, und Du ihm sagst/zeigst, wie Du alles abgesichert hast, vlt. erstmal etwas die Zähne knirscht, aber dann doch merkt dass so etwas machbar ist.

    Insofern würde ich erstmal gar nix sagen und abwarten. Natürlich muss Dein Freund das so mittragen.

    Die andere Variante wäre, dass Du ihn einfach mal genauer nach dem Grund fragst und ihm von Deiner Tierliebe erzählst und wie wichtig das für Dich wäre....
    das kann man ja nur einschätzen, wenn man den Menschen kennt.





    Ich selbst habe die Kaninchen auch noch nie angegeben, aber in unserem Haus wohnen sowieso einige Tiere (Hunde, Katzen). Und wir haben eine Hausverwaltung, der das, denke ich, ziemlich egal ist, solange sich kein anderer über die Tiere beschwert oder alles verwüstet wird.

    Auf der anderen Seite kann ich aber auch manchmal die Vermieter verstehen, denn es gibt schon Mieter, die ihre Wohnung in einen totalen "Ausnahmezustand" durch ihre Tierhaltung versetzen können (so geschehen vor Jahren direkt bei mir gegenüber auf dem Stock ......Hündin geworfen und ab da gingen sie nicht mehr Gassi, da ihnen der Aufwand mit den Welpen zu viel war...unglaublicher Gestank und Invasion von Fliegen )....aber natürlich kann das auch ohne Tiere passieren.
    Geändert von hasili (14.11.2018 um 22:37 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!
    Von Lisa1188 im Forum Haltung *
    Antworten: 47
    Letzter Beitrag: 02.11.2011, 11:15

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •