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Das Gefährdungspotential liegt im Anteil einatembaren und alveolen- (lungen-) gängigen Kieselgurstaubes der Luft. Längeres, ungeschütztes Einatmen solchen Staubes kann Staublunge (Silikose) hervorrufen. Zum Schutze der Gesundheit exponierter Personen sind daher vom Gesetzgeber maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) vorgegeben.
Seit einigen Jahren wird in wissenschaftlichen Kreisen die Frage diskutiert, ob einatembarer Staub, der kristalline Kieselsäure enthält, in der Lage ist, beim Menschen zusätzlich zur Silikose auch Lungenkrebs zu erzeugen. Im Juni 1998 kam eine Arbeitsgruppe der „International Agency for Research on Cancer“ (IARC), ein Organ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu einer Neubewertung von Feinstaub, der kristalline Kieselsäure enthält. /1/
Danach wurde kristalline Kieselsäure, die in der Form von Quarz oder Cristobalit aus beruflichen Quellen (am Arbeitsplatz) eingeatmet wird, von bisher Gruppe 2a „wahrscheinlich bei Menschen krebserregend“ neu in die Gruppe 1 „krebserregend bei Menschen“ eingestuft.
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