Zitat:
Ich denke, mit DIN 71-3 kann man so nicht
viel verkehrt machen, aaaaber es bezieht sich natürlich auf Kinder.
Ich persönlich bemale nie komplett ein ganzes Haus und setze eher farbliche Akzente oder
lackiere transparent Pipigefährdete Stellen
wie Dächer oder innen auf halbe Höhe.
Wenn man echt extreme Nager hat, die eventuell viel verschlucken (wobei bei reinem Nagen ja nicht unbedingt das abgenagte gefressen wird), würde ich nie alle Flächen bemalen.
Zumal auch gilt: lieber sparsamer, denn die Farben fördern auch Schimmelbildung, das Holz kann auch nicht mehr atmen.
Holz arbeitet immer und durch Lacke geht das nicht mehr so gut.
Bei Mäusen und Hamstern wird es auch deutlich " giftiger", weil sie immens kleiner sind als Kaninchen. Man kann ja nicht
vom Kinder-Grenzwert ausgehen.
Aber bei einigen Bemalungen und Verzierungen, die nicht großflächig oder direkt an Ecken und Kanten sind (Nageansätze) sollte die Gefahr sehr gering sein. Zumal, wie gesagt, die giftigen Bestandteile bereits größtenteils beim Malen in die Luft entschwinden.
Zitat:
Seit November 2002 liegt die Neufassung der Norm EN 71-3 vor. Diese europäische Norm wurde als DIN EN 71-3 in das Deutsche Normenwerk übernommen. Mittlerweile gibt es die 5. Fassung dieses Norm-Teiles.
Man geht davon aus, daß Kinder an Spielzeug lecken und daran herum nagen, so daß bestimmte Mengen an Material in den Magen gelangen können.
Die Richtlinie führt Grenzwerte der Bioverfügbarkeit von Giftstoffen in Kinderspielzeug auf, für Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen.
Im festgelegten Prüfverfahren wird mit einem künstlichen Magensaft die Auslösung (Migration) bestimmter Elemente aus Spielzeugmaterial simuliert.
Bei der Prüfung werden aus den Beschichtungen von Spielwaren die löslichen Stoffe unter Bedingungen extrahiert, die einem Verbleib im Verdauungstrakt nach dem Verschlucken entsprechen.
Der Anteil der gelösten und damit bioverfügbaren Elemente wird quantitativ bestimmt, auf 1 kg Spielzeug umgerechnet und mit dem für jedes Element festgelegten Grenzwert verglichen.
Die ermittelten Werte wurden so angepasst, daß einerseits die eventuell mögliche Belastung der Kinder durch toxische Elemente auf ein Minimum beschränkt und anderseits die analytische Durchführbarkeit gesichert wird, indem Grenzwerte berücksichtigt werden, die unter gegenwärtigen Produktionsbedingungen erreichbar sind.
Anforderungen der DIN EN 71-3 sind erfüllt, wenn die Grenzwerte unterschritten werden.
Quelle: