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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztewillkür



Susanne K
03.10.2013, 10:54
oder "Kennt jemand die Rechtslage zur Herausgabe von US-Bildern?!"


Wie vielleicht der/die Eine oder Andere bereits mitbekommen hat, bin ich auf der Suche nach einem neuen TA, da die bisherigen nicht mehr in Frage kommen.

( http://kaninchenschutzforum.de/showthread.php?t=99083 )

Aufgrund der diagnostizierten Blasenproblematik bei unserem Paulinchen und aus Sorge etwas zu versäumen habe ich mich nun entschieden, zur Überprüfung der Diagnose vorerst einen weiter-entfernten TA aufzusuchen.


Kurz zur Erläuterung um meine Aufgebrachtheit über soviel Ärztewillkür besser zu verstehen.

Anfang des Jahres war ich zum ersten Mal in der Praxis H. in Worms.

Einmal mehr bedauere ich, den Namen nicht ausschreiben zu dürfen, denn vor solchen Ärzten müsste meiner Meinung in entsprechenden Foren ausdrücklich gewarnt werden !!!

Der Erstkontakt in eben dieser Praxis verlief durchaus zufriedenstellend, wobei sich mir im Nachhinein nun der Gedanke aufdrängt, dass es sich hierbei, aufgrund des vereinbarten Impftermins und bei der Anzahl meiner Tieren, auch um eine größere Summe leicht und schnell verdientes Geld handelte.
Bei eben diesem Erstkontakt erwähnte ich natürlich auch, dass im Rahmen einer leichten Aufgasung bei Pauline als Ursache eine Blasenproblematik im Sinne von Blasenschlamm/Blasengries von einer Kollegin diagnostiziert worden sei.
Frau Dr. H. empfahl mir daraufhin dies per US näher abklären zu lassen und wir vereinbarten einen Termin, da ich Pauline 1,5 Stunden vorher eine Entwässerungstablette verabreichen müsse.

Am Rande sei erwähnt, dass die verabreichte Tablette nichts brachte, sprich Pauline war nicht bereit auch nur einen Tropfen Pipi in der Box, in welche ich sie sofort nach Verabreichen der Tabl. setzten sollte, zu machen. Was mir aber auch im Voraus schon klar war und ich dies auch äußerte, da Pauline unser einziges Nin ist, welches wirklich konsequent, obwohl Außenhaltung, die Toilette benutzt.

In der Praxis angekommen mussten wir dann noch eine Weile warten, da die TÄ erstens Urin wollte um ihn zu untersuchen und zweitens der US mit voller Blase nur schwer möglich sei. Da Pauline aber weiterhin nicht gewillt war dem Geforderten nachzukommen, versuchte die TÄ schließlich manuell die Blase zu entleeren, was jedoch auch nicht gelang.

Bei dem anschließenden US kam dann folgendes heraus:
( und ich möchte noch erwähnen, dass Paulinchen vollkommen ruhig ca. eine halbe Stunde bei mir auf dem Schoß auf dem Rücken lag - an ihr als zappelndes Kaninchen kann es also nicht gelegen haben !!! )

1. die TÄ fand zwei Nieren, welche aber am falschen Platz seien ( viel zu weit unten Richtung Steiß )
2. die TÄ fand noch zwei weitere Nieren !!!, welche auch von der Lage her besser passen würden, konnte mir aber nicht erklären, was denn dann das Andere sei
3. die TÄ diagnostizierte eine eventuell-tumoröse Zubildung im Bereich der Blase, eventuell auch in die Blase hineinreichend, welche sie aber ebenfalls nicht genau bestimmen könne
4. die TÄ riet mir zu einer OP ( nannte es Probe-Lap, Lap. mit Gewebeentnahme zur näheren Bestimmung ) , jedoch sollte ich mich schon einmal mit dem Gedanken vertraut machen, dass es u.U. besser wäre, Paulinchen gar nicht mehr wach werden zu lassen

Aufgrund des für mich doch etwas anmutenden "Fischen im Trüben" im Rahmen der US-Untersuchung und des teilweise nicht erklärbaren Gesichteten und vor allem der Tatsache, dass Pauline offensichtlich ja keinerlei Probleme zu haben schien, bat ich mir Bedenkzeit aus.

In der Folge kam dann eines zum anderen was mein Vertrauen in die Kompetenz auf der einen Seite und die Vertrauenswürdigkeit ( vieles schien reine Geldmacherrei zu sein ) auf der anderen Seite in die TÄ soweit erschütterte, dass ich mich entschied, mir einen neuen TA zu suchen und vor allem das Damoklesschwert, welches trotz allem immer noch über Paulinchen und mir hing, durch eine zweite Meinung abklären zu lassen.

Soviel zur Vorgeschichte, welche zwar leider etwas länger aber eben auch wirklich wichtig ist, um meinen Ärger gänzlich zu verstehen.


Nachdem ich mich nun also endlich für eine Praxis entschieden hatte, rief ich in der Praxis H. an und bat um die Herausgabe der von mir damals vorgelegten Röntenaufnahmen und einer Kopie der US-Bilder, da ich mir gerne eine Zweitmeinung einholen würde.
Mit Missfallen hatte ich natürlich gerechnet, konnte meiner Meinung nach mein Vorgehen jedoch schlüssig begründen damit, dass die TÄ selbst sich ja nicht sicher gewesen sei, ich wiederum aber, bevor ich Pauline erneut innerhalb kurzer Zeit sowohl einer Narkose als auch einer OP mit Bauchschnitt aussetzen wolle, einfach mir sicherer sein wolle/müsse.
Die TA-Helferin sicherte mir zu mit der TÄ zu sprechen, wollte jedoch den Namen des "mitbehandelten" Kollegen/In mit kompletter Adresse zwecks Überweisung, was ich eigentlich gar nicht wollte, mir aber letztendlich egal war.

Als ich die Unterlagen dann abholen konnte, sprich gestern, waren in dem Umschlag jedoch lediglich die Röntgenaufnahmen, welche ich selbst damals mitgebracht hatte, und ein kleineres Briefkuvert. Angesprochen auf die US-Bilder, welche von ihnen und vor allem zuletzt angefertigt worden waren, bekam ich zur Antwort:

Sie würden ihre Bilder nicht digitalisieren und eine Herausgabe der Originale wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich !

Als ich daraufhin meinte, eine Kopie der ausgedruckten Originale würde mir ja schon reichen ...

Hatten sie auf einmal gar keinen Drucker um US-Bilder auszudrucken und digitalisieren würden sie, wie bereits erwähnt, nicht um sie mir auf CD zu ziehen !

Nun völlig perplex, da ich mir eigentlich sicher war, dass die TÄ nach bezeichnen und vermessen der Organe, die Bildausschnitte auch ausgedruckt hatte, sprach ich mein Unverständnis darüber aus, wie denn ein Vergleich im Sinne einer zweiten Meinung möglich sein solle, wenn ich den vorherigen Befund in Form der Bilder nicht vorlegen könne.

Antwort: In dem Umschlag/auf der Überweisung hätte die TÄ ihren Befund ausführlich festgehalten, dass würde reichen ! ... und ich solle auf jeden Fall angeben, dass sie eine Befundübermittlung des Kollegen wünschten !


Im Auto öffnete ich natürlich sofort das Kuvert und las völlig fassungslos was da stand:

Kaninchen, weiblich - nicht kastriert ...


war schon der erste Aufreger, denn:
-- 1. ist Pauline kastriert
-- 2. habe ich es nicht nur schriftlich auf dem Anmeldeformular vermerkt sondern auch mündlich mehrfach erwähnt
-- 3. war ein wichtiger Punkt in der Fragestellung, dass die diagnostizierte Blasenproblematik erst nach der Kastra auftrat


... wurde zwecks US-Diagnostik, bei länglichem Strang im caudalen Abdomen im Rahmen der palpatorischen Untersuchung tastbar, bei mir erneut vorgestellt.


Davon war nie ein Wort gefallen im Vorfeld der US-Untersuchung. Vielmehr war es so, dass eben diesen "verdickten Strang" ICH erwähnte, welche eine Kollegin im Vorfeld der im nachhinein erfolgten Kastra einmalig hatte ertasten können.


Die US-Untersuchung ergab keine Auffälligkeiten der Blase. Der Tastbefund war unverändert.

Verdachts- / Diagnose:
Umfangsvermehrung kaudales Abdomen

...

Da mir bereits vorher lediglich auf Klingeln die Tür einen Spalt weit geöffnet wurde und die Aushändigung der Unterlagen bzw. das Gespräch durch eben diesen Spalt erfolgte, verzichtete ich auf ein erneutes Klingel, auch um mich erst einmal wieder etwas zu beruhigen.


So, nun kennt ihr die Geschichte und daher meine Bitte, weiß jemand um die Rechtslage was das Herausgeben von US-Bildern angeht ?!

Habe im Internet recherchiert, jedoch nichts eindeutiges gefunden :ohje:


Und diese TÄ wollte unser Paulinchen aufschneiden :bc: , was stimmt denn nun ... hat sie damals gelogen um Geld zu machen, oder lügt sie heute bzw. hat ihre Unterlagen nicht richtig gesichtet vor Befundausstellung und warum gibt sie mir die US-Bilder nicht ?


Und um gleich vorweg zu nehmen ...

@ Katharina
Nein, das ist nicht die TÄ mit dem Spritzen-Cocktail, was ich hiergegen aber auch als Lappalie ansehe

@ Grusche
Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.

Grusche
03.10.2013, 11:41
@ Grusche
Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.

Das einzige was ich hierzu sagen möchte ist:
Ich sage IMMER, dass mir gesagt wurde die Praxis sei gut und vor allem bei Meerschweinchenhaltern hat sie einen guten Ruf. Ich selbst war nie dort. SO habe ich das auch dir erklärt!
Ich selbst fahre zu jeder Tages- und Nachtzeit 60km einfache Strecke zum Ta meines Vertrauens, den ich dir bereits auch mehrmals an Herz gelegt habe.
Wenn du das nicht möchtest/kannst aber auch selbst merkst, dass es bei dir keinen gescheiten Ta gibt, solltest du dich mit den daraus für dich resultierenden Konsequenzen beschäftigen!!!

Ansonsten möchte ich dich bitten mich aus deinen Ta- Threads herauszuhalten.:flower:Wir hatten das Gespräch jetzt mehr als einmal und kommen nicht auf einen Nenner.


Ich wünsche Pauline alles Gute!:flower:

Susanne K
03.10.2013, 12:15
@ Grusche
Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.

Das einzige was ich hierzu sagen möchte ist:
Ich sage IMMER, dass mir gesagt wurde die Praxis sei gut und vor allem bei Meerschweinchenhaltern hat sie einen guten Ruf. Ich selbst war nie dort. SO habe ich das auch dir erklärt!
Ich selbst fahre zu jeder Tages- und Nachtzeit 60km einfache Strecke zum Ta meines Vertrauens, den ich dir bereits auch mehrmals an Herz gelegt habe.
Wenn du das nicht möchtest/kannst aber auch selbst merkst, dass es bei dir keinen gescheiten Ta gibt, solltest du dich mit den daraus für dich resultierenden Konsequenzen beschäftigen!!!

Ansonsten möchte ich dich bitten mich aus deinen Ta- Threads herauszuhalten.:flower:Wir hatten das Gespräch jetzt mehr als einmal und kommen nicht auf einen Nenner.


Ich wünsche Pauline alles Gute!:flower:

Warum jetzt wieder diese Reaktion, Grusche ?

Ob ich es als sinnvoll erachte einen für mich ca. eine Stunde entfernten TÄ als regulären TÄ in Betracht zu ziehen, ist in der Tat meine Entscheidung und halte ich für Akutzustände in denen es wirklich um Leben und Tod geht, für eben nicht sinnvoll, was ja aber anscheinend nicht toleriert wird.
Zur Abklärung spezieller Sachen ist das was anderes, was ich nun ja auch tue, aber das eigentlich hier keine Rolle spielt.

Warum du mit 3 Ausrufezeichen betonen musst, dass ich mit den Konsequenzen der bisher in Anspruch genommenen TÄ leben muss, kann ich schon gleich gar nicht nachvollziehen, denn in diesem Thread geht es darum, ob ich ein Recht auf die Herausgabe der US-Bilder habe.

Da du mir die TÄ, wie du es selbst beschreibst, nach Hören-Sagen empfohlen hast, müsstest du ja eigentlich froh sein, jetzt auch noch eine andere Sichtweise zu kennen, um dies bei den nächsten "Empfehlungen" zu berücksichtigen. Dies war der Grund weshalb ich es sofort dazu geschrieben habe und nicht um Grundsatzdiskussionen zu führen.

Und sorry, aber ich weiß nicht, welche mehrmaligen Gespräche du meinst :girl_sigh:

Aber lassen wir es gut sein, habe auch keine Lust mehr mich ständig zu rechtfertigen, habe eine konkrete Frage gestellt und auf hilfreiche Antworten gehofft ....

Neoli
03.10.2013, 12:35
Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.

april
03.10.2013, 12:39
Die Antwort lautet: Kein Recht. Ganz im Gegenteil hat sogar der Tierarzt eine Pflicht, diese Unterlagen aufzubewahren.

Lösung: Zu einem Tierarzt Deines Vertrauens gehen, dort die Sachlage erklären, auf die Ultraschallbilder hinweisen - vielleicht geben sie es an den Kollegen bzw. die Kollegin weiter.

Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard, dass eine klitzekleine Note an die Ärztekammer sicher einwandfrei wäre. Ein Arzt kann nicht für einen Behandlungserfolg einstehen, muss aber für korrekte, und das heisst: allgemein üblicher Sorgfalt entsprechende Behandlung einstehen - Dienstvertrag.

april
03.10.2013, 12:40
Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.

Das ist bei Röntgenbildern falsch und bei Ultraschallbildern auch. Sie hat nicht für die Ultraschallbilder bezahlt, sondern für die Untersuchung und Diagnose.

- - -
03.10.2013, 12:50
Du hast kein Recht, diese Bilder einzufordern. Du kannst höchstens "bitten", dir eine Kopie aushändigen zu lassen, sofern das möglich ist.
Ich kenne es von Röntgenbildern, wenn diese digitalisiert sind, dass man sie auf CD mitbekommen kann. Die früheren Röntgenbilder, die noch "entwickelt" werden mussten, kann man soweit ich weiß, nicht vervielfältigen. Ob das bei Ultraschallbildern auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Arzt hat sogar die Pflicht, diese Bilder über ein paar Jahre aufzuheben und kann daher die Originale nicht einfach so weiterreichen.

Lena
03.10.2013, 12:50
Ich darf bei meiner TÄ die Röntgen und Ultraschallbilder abfotografieren oder lasse sie mir schicken. Natürlich darf ich sie auch zum Scannen mit heimnehmen.

Nur für ein paar Tage in einem Extra Umschlag. Es wird dort vermerkt, was ich mitbekommen habe und dann kann ich damit tun und lassen was ich will, Hauptsache ich bringe sie unversehrt wieder in die Praxis zurück.

Die Bilder an sich sind Eigentum des Tierarztes.

Katharina
03.10.2013, 13:40
Die rechtliche Lage wurde bereits erklärt, aber es ist Usus, dass die Praxen die Unterlagen anfordern und auch wieder zurückschicken. So hat es mir jedenfalls mein TA erklärt.

april
03.10.2013, 13:48
Zumindest für Röntgenbilder vom Menschen gibt es auch eine Verordnung, nach der Röntgenbilder zur zeitlich begrenzten Verwendung herausgegeben werden müssen. Man möchte vermeiden, dass die Leute mehrfach geröntgt werden müssen und versehentlich verstrahlt werden.

Susanne K
03.10.2013, 15:00
Danke erst einmal :flower:

Die meisten Aussagen hier decken sich mit dem was ich im Internet finden konnte.
Zwar wusste ich durch meinen Beruf über die Rechtslage zur Aufbewahrungspflicht sowie über das Recht eines Patienten auf Akteneinsicht bescheid, die Rechtslage über die Herausgabe von Bildern war für mich bisher nicht relevant zu wissen, da Röntgen- und US-Bilder entweder extra in Auftragsleistung angefertigt und somit gleich dem Patienten mitgegeben wurden oder der Patient die Rö-Bilder nach unterschreiben eines Schriftstückes, welche die Herausgabe festhielt, haben konnte.

Auch ich habe im Internet, so wie u.a. april schrieb, nur gefunden, dass der Arzt als "Verfasser" die Urheberrechte auch an Bildern hat und er lediglich vor Veröffentlichung zwecks Datenschutz dies mit dem Patienten abklären muss.

Werde aber auf jeden Fall versuchen über die andere TA-Praxis die Bilder anzufordern, denn sollte sich am Montag herausstellen, dass doch etwas an dem ursprünglich mir genannten Befund etwas dran ist, so wäre es nach wie vor ja durchaus sinnvoll, vergleichen zu können in wie weit es sich verändert hat. :ohje:

Susanne K
03.10.2013, 15:04
... Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard ...

Danke dafür, dass offensichtlich nicht nur ich das so sehe :umarm:

Kerry
03.10.2013, 17:47
Natürlich ist es absolut nicht ok, wie das bei dir abgelaufen ist.
Aber ich würde meine Energie nicht in diese ganzen Recherchen etc. reinstecken, denn was bringt das? Willst du sie auf Herausgabe verklagen?

Geh zu einem gescheiten TA und fang von vorne an, das spart enorm Nerven, auch wenn es ärgerlich ist, zweimal zu bezahlen.

Gruß
Kerstin

Susanne K
03.10.2013, 18:46
Es geht doch überhaupt nicht ums Geld und von verklagen habe ich auch nichts geschrieben.
Wenn ersteres der Fall wäre, würde ich mir ja wohl kaum eine zweite Meinung einholen, sondern würde es so laufen lassen, da Pauline ja z.Zt. nicht auffällig ist.
Und letzteres war auch nicht meine Absicht, allerdings hätte ich rechtlich etwas in der Hand gehabt, wäre ich noch einmal vorstellig geworden bevor ich in die andere Praxis fahre.

Es ging mir einzig darum die Rechtslage abzuklären, da ich bei der ursprünglich gestellten schlechten Prognose es nach wie vor für sinnvoll erachte, zum Vergleich die vorherigen US-Bilder vorlegen zu können!

Neoli
03.10.2013, 18:59
Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.

Das ist bei Röntgenbildern falsch und bei Ultraschallbildern auch. Sie hat nicht für die Ultraschallbilder bezahlt, sondern für die Untersuchung und Diagnose.

Oh, das ist gut zu wissen.
Hätte ich nicht gedacht.

Susanne K
04.10.2013, 10:25
Kurze Aktualisierung für diejenigen, welche der Verlauf interessiert:

Habe mit der Praxis des zunächst weiterbehandelnden TA telefoniert. Versuchen die Bilder anzufordern, finden auch alles sehr suspekt, gehen deshalb leider auch davon aus, dass sie die Bilder ebenfalls nicht bekommen, ein Versuch ist es aber wert.

Bin jetzt echt mal gespannt ...

Alexandra K.
04.10.2013, 12:44
Der Arzt muß Bilder einem Kollegen zur Einsicht überlassen, jedoch nicht Dir.
Der Arzt der die Bilder angefertigt hat, hat auch die Aufbewahrunspflicht.

Du kannst also am besten de neuen Arzt bitten sich die Bilder bei Praxis XY anzufordern.

Petra M.
04.10.2013, 13:52
Hallo Susanne

Man was für ein hick hack
Ich drücke die Daumen das die Praxis die Bilder bekommt.

Kaga
04.10.2013, 14:32
Verstehen kann ich das nicht ganz,
geht es den TÄ um mehr Geld, damit sie die Unterlagen rausgeben,
weil ja "nur die Behandlung" an sich bezahlt wurde ?

Ist es nicht verständlich und nachvollziehbar, dass man zum Wohle des Tieres den TA wechselt, bzw. eine zweite Meinung einholt und dem zu behandelnden Patienten dabei stressige Zweit/Doppelt-Untersuchungen erspart?

(da hatten wir ja "Glück", bei Lino -
das erste Mal in der Klinik und haben ohne weiteres eine CD mit Rö.bildern und einem ausführlichen Befund mitbekommen.)

Alexandra K.
04.10.2013, 14:39
Viele TÄ finden es nicht so super wenn Patient sich ne 2. meinung einholt, das zeigt ja schließlich eien gewisse Skepsis gegenüber dem Behandler an.

Für den Arzt nicht, der ist sich ja seiner sache sicher wenn er Dich nicht selber zu einem anderen schickt.....

Trotzdem muß der Arzt natürlich einem Kollegen alles zur Einsicht überlassen das es nicht vetretbar ist Dinge doppelt anzuferztigen.

Ansonsten einfach mal die Tierärztekammer anrufen und die Probelem schildern.

april
04.10.2013, 14:40
Verstehen kann ich das nicht ganz,
geht es den TÄ um mehr Geld, damit sie die Unterlagen rausgeben,
weil ja "nur die Behandlung" an sich bezahlt wurde ?

Ist es nicht verständlich und nachvollziehbar, dass man zum Wohle des Tieres den TA wechselt, bzw. eine zweite Meinung einholt und dem zu behandelnden Patienten dabei stressige Zweit/Doppelt-Untersuchungen erspart?

(da hatten wir ja "Glück", bei Lino -
das erste Mal in der Klinik und haben ohne weiteres eine CD mit Rö.bildern und einem ausführlichen Befund mitbekommen.)

Den Ärzten dürfte es vor allem um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gehen, z.B. zur Mindestaufbewahrungsfrist von Dokumenten :rolleye:

Teddy
04.10.2013, 15:50
Ich hatte dies Problem im letzten Jahr mit Eddies Armbruch. Die Klinik in der TH in Hannover wollten mir die digitalen Aufnahmen gegen 10 Euro auf CD mitgeben oder direkt an den neuen Ta schicken. Ich habe mich für die zweite Variante entschieden. Hat gut geklappt. Die Aufnahmen waren vor mir beim Ta.
Vor 15 Jahren hatte ich das auch mal mit dem Pferd. Der Ta forderte die analogen Aufnahmen an und nach Einsicht schickte er sie wieder zurück. War überhaupt kein Problem.
Digitale Aufnahmen von meinem Pferd lasse ich mir von meinem jetzt behandelnden Arzt sofort nach Erstellen per CD schicken. Bekomme ich ohne Kosten problemlos. Digitale Aufnahmen können ja beliebig kopiert werden.

Es liegt also wohl oft im Ermessen des Ta.

Aufnahmen bei einer Zweitmeinung würde ich neu erstellen lassen. Ein anderer Ta hat eine andere Anlage und möglicherweise sieht man da mehr oder er selber geht damit besser um oder es hat sich inzwischen eh etwas verändert. Da finde ich eine neue Aufnahme sinnvoll.

Alles Gute aber für Pauline :umarm:

Alexandra K.
04.10.2013, 16:49
Die Klinik in der TH in Hannover wollten mir die digitalen Aufnahmen gegen 10 Euro auf CD mitgeben oder direkt an den neuen Ta schicken.
Das ist so absolut korrekt und üblich, ich finde das in Ordnung!

miri
04.10.2013, 17:09
10 Euro für eine CD? :ohn:
Ich bekomme sowohl in der TK als auch bei meiner TÄ alle digitalen RöBilder, CT und US kostenlos auf CD oder per E-Mail zugeschickt.

Ich kenne das bisher gar nicht, dass TÄ die Herausgabe verweigern. Mit den neuen digitalen RöBildern entfällt das Problem mit der Aufbewahrungspflicht auch, weil man ja von digitalen Bildern Kopien machen kann. Schwieriger ist es natürlich mit den alten Folienbildern.

Susanne K
04.10.2013, 19:14
Den Ärzten dürfte es vor allem um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gehen, z.B. zur Mindestaufbewahrungsfrist von Dokumenten :rolleye:

Verstehe was du meinst, aber ich denke, in meinem Fall spielen da andere Gründe eine Rolle ... und als ich im Vorfeld für sie die Rö-Bilder besorgen sollte, war von Aufbewahrungspflicht und das ich sie vielleicht nicht bekomme auch nicht die Rede, da war sie auch froh sie zur Anamneseerhebung einsehen zu können :ohje:

Susanne K
04.10.2013, 19:32
... Du kannst also am besten de neuen Arzt bitten sich die Bilder bei Praxis XY anzufordern.

Habe ich ja wie geschrieben bereits getan.



Hallo Susanne

Man was für ein hick hack
Ich drücke die Daumen das die Praxis die Bilder bekommt.

Danke Dir Petra, hoffe vor allem, dass ich am Montagabend schlauer bin, was Pauline anbelangt und nichts lebensbedrohliches dabei heraus kommt.



Verstehen kann ich das nicht ganz,
geht es den TÄ um mehr Geld, damit sie die Unterlagen rausgeben,
weil ja "nur die Behandlung" an sich bezahlt wurde ? ....

Keine Ahnung, aber ehrlich gesagt, hatte ich fast damit gerechnet, dass sie mir etwas in Rechnung stellt dafür, dass sie Pauline "überwiesen" hat.
Wobei ich das ja gar nicht wollte, sie aber nur gegen genaue Angaben wohin ich gehe, die vorhergehenden Rö-Bilder herausrückten, was ja insofern doppelt unverschämt ist, da diese ja gar nicht von ihnen erstellt wurden, sie somit also auch nicht die nun mehrfach erwähnte Aufbewahrungspflicht bzw. die Rechte als "Verfasser" daran haben.



... Aufnahmen bei einer Zweitmeinung würde ich neu erstellen lassen. Ein anderer Ta hat eine andere Anlage und möglicherweise sieht man da mehr oder er selber geht damit besser um oder es hat sich inzwischen eh etwas verändert. Da finde ich eine neue Aufnahme sinnvoll.

Alles Gute aber für Pauline :umarm:

Danke Teddy, werde es Pauline ausrichten :D

Soll ja wie gesagt auch gemacht werden, habe ich bei Terminvereinbarung extra auch schon erwähnt, damit sie das zeitlich auch einrechnen können.
Trotzdem halte ich Vorbefunde immer für sinnvoll, denn so kann man gerade bei einer Umfangsvermehrung/Zubildung sehen wie schnell es in welchem Zeitabstand gewachsen ist :ohje:

Kaga
04.10.2013, 20:07
na, denn können wir alle für Pauline nur die Daumen drücken und müssen bis Montag warten.:umarm:

Susanne K
04.10.2013, 20:32
na, denn können wir alle für Pauline nur die Daumen drücken und müssen bis Montag warten.:umarm:

DANKE, werde berichten wie es weiter geht ... :umarm:


P.S. Wie geht es Dir ? Hoffe mittlerweile etwas besser ?!

Kaga
05.10.2013, 12:49
Danke Susanne,
hab´ dir ´ne PN geschrieben.

Viel Glück für Montag !

Sandrina
05.10.2013, 21:48
Jedenfalls in der Humanmedizin umfasst das Recht auf Einsicht auch die Möglichkeit zur Anfertigung von Kopien, wenn diese nicht von der Praxis angefertigt werden können. Ansonsten können sie Dir die Kopiekosten in Rechnung stellen.

Das bezieht sich auf die gesamte Dokumentation, also auch alle bildgebenden Befunde.

Ich gehe davon aus, dass das mangels entgegenstehender Regelungen so auf die Tiermedizin übertragen werden würde.

Ich wäre da schon aus Prinzip hartnäckig und würde die Akte, bzw. Kopien der gesamten Akte unter Fristsetzung schriftlich anfordern.

april
06.10.2013, 07:37
Jedenfalls in der Humanmedizin umfasst das Recht auf Einsicht auch die Möglichkeit zur Anfertigung von Kopien, wenn diese nicht von der Praxis angefertigt werden können. Ansonsten können sie Dir die Kopiekosten in Rechnung stellen.

Das bezieht sich auf die gesamte Dokumentation, also auch alle bildgebenden Befunde.

Ich gehe davon aus, dass das mangels entgegenstehender Regelungen so auf die Tiermedizin übertragen werden würde.

Ich wäre da schon aus Prinzip hartnäckig und würde die Akte, bzw. Kopien der gesamten Akte unter Fristsetzung schriftlich anfordern.

Der Brief wird nicht beantwortet - und dann?

Sandrina
06.10.2013, 09:36
Ich würde in das Schreiben sofort mit aufnehmen, dass man sich bei Nichtreaktion weitere kostenauslösende Maßnahmen vorbehält. Aber das ist berufsbedingt :D.

Natürlich wäre zB eine Klage vollkommen unverhältnismäßig. Aber häufiger als man denkt hilft es tatsächlich, etwas förmlicher daher zu kommen und mehr Druck aufzubauen. Die Tierärztin weiß im Grunde dann nicht, klagt die wirklich, wenn ich die Bilder nun weiter zurückhalte? Und sie weiß, dass man sich seiner Rechte bewusst ist und es besteht jedenfalls das Risiko, dass man auch - schon aus Prinzip- bereit ist, sie durchzusetzen.

Natürlich kann man sagen, ich lasse es gleich, weil es hat ja eh keinen Sinn, am Ende habe ich keine Vollzugsgewalt, egal, welche Rechte mir zustehen. Aber das ist in den allermeisten rechtlichen Fällen so und für mich persönlich kein Grund, es vorher nicht wenigstens zu versuchen. Ist natürlich eine Mentalitätsfrage und eine Frage des zu investierenden Aufwandes.

april
06.10.2013, 09:49
Ich hab das nur gefragt, weil ich grad mit so einer Sache zu tun habe :)
Ich finde es immer eleganter, den nächsten TA die Dinger anfordern zu lassen oder das Ganze abzuschreiben. Ich empfinde es als peinlich, halb-drohende Potemkinsche Dörfer aufzubauen und in Wirklichkeit impotent zu sein - in dem Sinne, dass man von vorneherein nicht vorhat, die Herausgabe einzuklagen.

Sandrina
06.10.2013, 10:02
Wie ich schon sagte, ist es eine Mentalitätsfrage *g*. Ich zB. nehme ein bißchen Peinlichkeit gerne in Kauf, wenn ich damit ggf. mein Ziel erreiche. In manchen Fällen ist es mir sogar ziemlich wurscht, wie ich am Ende dastehe -dazu gehört jedenfalls alles, was mit meinen Tieren zu tun hat.

Wenn es anders auch funktioniert, so what.
Allerdings hat der anfordernde Tierarzt ebenso wenig Möglichkeiten, wenn die Anforderung nicht bearbeitet wird. Ist im Grunde das gleiche Ding....

april
06.10.2013, 10:07
Ich wollte das mit der Mentalitätsfrage nur unterstützen. "Das Prinzip" wäre bei mir allerdings absolut kein Ziel. Entweder sind die Dinger so wichtig, dass ich zu klagen bereit wäre, oder sie sind eben nicht wichtig. Was die anderen denken ist sowieso bedeutungslos.

Susanne K
06.10.2013, 11:03
Klinke mich mal ganz kurz ein ...

Prinzipiell ist es mir schon wichtig, sonst hätte ich ja auch diesen Thread nicht eröffnet und recherchiert !!!

Warte nun mal morgen ab, nicht nur, ob sie die Bilder der Kollegin "überlassen" hat, sondern auch, was bei Pauline heraus kommt und dann entscheide ich, was ich unternehme ... meine derzeitige Wut bezgl. dem Verhalten und der Vorgehensweise dieser TÄ, tierübergreifend wohlgemerkt, würde in der Tat als Energie für eine Klage reichen, jedoch sehe ich nicht viel Sinn, würde vermutlich nur mein Geld und meine Nerven kosten und Pauline im Endeffekt nichts bringen. :ohje:

Für wichtig halte ich jedoch auf entsprechenden Plattformen Bewertungen und dementsprechende Empfehlungen abzugeben, welche anderen Haltern für die Zukunft nützlich sein können, aber auch da warte ich noch den weiteren Verlauf ab bezgl. meiner Beurteilung.

april
06.10.2013, 11:34
Die Klage wäre absolut gerechtfertigt und würde mit Sicherheit Erfolg bringen. In den Verordnungen steht nirgendwo, dass die temporäre Herausgabe nur auf andere Ärzte beschränkt wäre, soweit ich das weiss. Aber das ist ja schnell geprüft.
Ich glaube nur, dass es über den anderen Tierarzt zielführender ist. Gegenüber Berufskollegen muss man schon ein bisschen korrekt sein.

miri
06.10.2013, 15:59
Ich würde es wohl wie Sandrina machen. Wenn man im Recht ist und mit einem Anwalt droht, ist das Thema meistens schnell erledigt.
Ich fände es auch nicht "peinlich", wenn man dann doch nicht klagt, in der Zwischenzeit kann ja viel passiert sein, warum der Andere das Glück hatte, dass man es dann doch nicht tut. Allerdings, wenn ich mal damit gedroht habe, habe ich es normalerweise auch durchgezogen, wenn mir die Rechtslage bekannt war. In diesem Fall würde sich allerdings eine Klage schon deshalb nicht lohnen, weil man ja relativ schnell an die Bilder kommen müsste und wenn eine Klage rein theoretisch womöglich noch durch mehrere Instanzen geht, sind die Bilder so alt, dass sie nicht mehr interessant sind.
Aber bevor es zur Klage kommt, könnte man erstmal einen RA vorschicken, der die Bilder anfordert, da denke ich, dass allein schon der Briefkopf des RA ein ungutes Gefühl bei dem Empfänger des Briefes hervorruft, was normalerweise oft schon ausreicht. ;)
Die Frage bleibt natürlich, ob der Aufwand für einen selbst im Verhältnis zum Erfolg steht, aber das muss jeder der in der Situation steckt, für sich entscheiden.

Ganz interessant ist vielleicht noch das neueste Gerichtsurteil zum Thema vom 11.11.2009, Az: 5 U 77/09
Hier ist eine Bewertung des Urteils: http://www.dhd24.com/extra/pdf/pa_1102_Recht.pdf

Susanne K
06.10.2013, 16:11
Danke Miriam :umarm: , habe es mir mal abgespeichert :good:

Petra M.
06.10.2013, 17:04
Hallo Susanne

Ich drücke morgen die Daumen.
Hoffe du kommst endlich weiter

Susanne K
06.10.2013, 17:16
Danke Petra :umarm: , dass hoffe ich auch.

Petra M.
07.10.2013, 17:50
Hallo Susanne

Ich hoffe der Besuch beim Arzt hat dich weiter gebracht.
*Daumen drück*

Susanne K
08.10.2013, 11:11
Hallo Petra,
danke der Nachfrage und fürs Daumen drücken :umarm:

Ja, der Arztbesuch hat mich weitergebracht aber auch gleich wieder neue Fragen und Überlegungen aufgetan.

Wo fange ich an ... vielleicht vorab, auch sie haben die US-Bilder nicht bekommen, nun existieren auf einmal wohl überhaupt keine Bilder mehr, wären nicht gespeichert worden ... frage mich wirklich für was sie dann alles beschriftet und vermessen hat in meinem Beisein, wenn sie es "angeblich" weder ausgeduckt noch gespeichert hat :hä:

Die gute Nachricht:
Sowohl die Nieren als auch die Blase selbst waren auf den gestern angefertigten Rö-Bildern und dem durchgeführten US auffällig.
In der Blase konnte man im US zwar eine minimale Schicht am Blasenboden sehen, als die TA jedoch mit dem Schallkopf etwas hin und her geschaukelte, entstand dadurch ein toller "Schneekugel-Effekt", somit kann ich hier zumindest beruhigt sein. Die Tatsache, dass unsere Hoppels viel Platz haben um sich zu bewegen plus die überwiegende Wiesenfütterung müsste ausreichen, damit das Calcium gut ausgeschieden werden kann.
Ob denn nun jemals eine gravierende Blasenproblematik im Sinne von Blasenschlamm/Blasengries, wie diagnostiziert, bestand und ich es mit der Wiesenfütterung einfach in den Griff bekommen habe oder ob die Diagnose damals falsch war, dass wird wohl ein Rätsel bleiben.

Allerdings tastete die TA bei der anfänglichen Untersuchung im Bereich der Blase etwas, was nicht dahin gehört. Auf dem Rö-Bild konnte sie es nicht wirklich erkennen, nach dem US ging sie dann davon aus, dass der GB-Stumpf an der Blase festkleben würde. Warum, kann man pauschal nicht sagen. Sie geht aber davon aus, dass es entweder infolge einer Unverträglichkeit auf das Ligaturmaterial oder durch Keime, welche bei der Kastra den GB-Stumpf infiziert haben könnten, zu einer Entzündung kam und infolge dessen dann zu der Verklebung und Verdickung.

Prinzipiell rät sie natürlich auch zu einer OP ( "... was nicht dahin gehört, sollte auch entfernt werden !" ) , da Pauline aber insgesamt unauffällig ist, gut frisst, gut köttelt, und auch der Harnabsatz stimmt, könnte ich, da Außenhaltung, auch bis zum Frühjahr warten ... es sei denn natürlich, sie bekäme Probleme, das steht ja außer Frage.


Ansonsten hat sie leider Paulinchen für zu dick empfunden, dabei finde ich sie gar nicht so dick :ohje:
Klar wirken sie auf den ersten Blick rundlicher als noch vor ein paar Wochen, aber gerade unsere Widder haben auch schon ordentlich an Winterfell zu gelegt und sehen aus wie Plüschbälle mit 4 kurzen Beinchen. Außerdem lag Paulinchen die meiste Zeit platt wie eine Flunder auf dem Untersuchungstisch, dass ist ja auch nicht gerade figurtechnisch Silhouetten-fördernd :whistle: Und eine kleine Wamme haben doch fast alle Weibchen, das finde ich nun auch nicht unbedingt ein Indiz dafür ...
Fakt ist aber, dass "die Beule", welche sich beim Hoppeln auf der rechten Seite zeigt, nichts pathologisches sei, sondern laut TÄ nur Bauch.

Ich soll nun die Ernährung ändern, womit ich aber nicht wirklich klar komme, denn als ich sagte, dass sie doch überwiegend Wiese bekämen, meinte sie Heu, Heu und nochmal Heu, das würde eigentlich reichen ...


Möchte einmal vom TA kommen und nicht wieder neue "Baustellen" oder notwendige Überlegungen im Gepäck haben ... :scheiss:

april
08.10.2013, 11:20
Wenigstens scheinst Du jetzt eine vertrauenswürdige und brauchbare Diagnose zu haben.

Aber ich glaube, bezüglich der ehemaligen Tierärztin würde ich mich dann doch einmal bei der Tierärztekammer melden, oder wer immer für so etwas zuständig ist. Der Tierärztin könntest Du jetzt richtig Ärger machen, wenn Du dafür Zeit aufwenden wolltest.

Susanne K
08.10.2013, 12:04
... ja, aber was mache ich, wenn ich nach der OP ein inkontinentes oder Hasi habe ... und wenn die Blasenproblematik doch da war und sie nach Absetzen der Wiesenfütterung wieder kommt ? Außerdem finde ich nur Heu wirklich nicht gut :ohje:

april
08.10.2013, 12:24
Wieso nur Heu?

miri
08.10.2013, 12:43
Nach den Fütterungsempfehlungen würde ich keinen TA beurteilen, ich würde das einfach überhören und weiter Wiese füttern.
Habe schon oft erlebt, dass die besten TÄ zur Heufütterung raten, leider ist die Wiesenfütterung bei den meisten TÄ noch immer nicht angekommen, da würde ich überhaupt nichts drauf geben.
Das Wichtigste ist, dass TÄ in der Lage sind, eine ordentliche Diagnose zu stellen und das kann sie offensichtlich.
Wenn Kaninchen ein bisschen mehr auf den Rippen haben (vorausgesetzt sie gehen nicht auf wie ein Hefekloß) finde ich persönlich das auch nicht so schlimm. Wie schnell haben sie irgendein Problem und fressen schlecht, da ist man dann froh, wenn sie ein bisschen was entgegen zu setzen haben. ;)

Susanne K
08.10.2013, 13:08
Wieso nur Heu?

Na, das hat die TÄ doch gesagt ...

april
08.10.2013, 13:29
Wieso nur Heu?

Na, das hat die TÄ doch gesagt ...

Ah okay, den Satz hab ich überlesen. Selektive Wahrnehmung ist doch etwas wunderbares :)
Mit vielfältiger Wiesenfütterung kann man so etwas ignorieren.

Öhrchenfan
08.10.2013, 13:40
Mir sagte eine TÄ aus der TiHo in Hannover, dass mir mein E.C.-Tier mit nur Wiese verhungern wird.

Anfangs überdachte ich die Aussage kritisch und kam zu dem Entschluss, dass Ernährung eben nicht ihr Fachgebiet ist und mache so weiter wie bisher. *g*

Das macht sie zu keiner schlechten Ärztin für mich und meine Tiere.

Kassandra
08.10.2013, 13:57
Ich würde mir einfach denken, dass Wiese ungetrocknetes Heu ist :D
Gerade mit Blasenproblemen ist es mit Wasser drin ja besser...

Mein TA beurteilt das Gewicht nicht mit den Augen, sondern befühlt die Tiere... der Augenschein kann trügen und die Waage lügen... ich hatte ein Tier, dass man auf den ersten Blick "Dicker" nennen wollte, dabei war es rappelduerr unterm Plüschfell, auf der anderen Seite ein Tier, da sagte die Waage keine riesen Abnahme, dass Tier war aber knochig (Tumor)...
Daher befühlen... und bischen Reserve, gerade, wenn ne Op ansteht, ist bei Kaninchen wohl nicht so eng zu sehen, wie Hund/Katze... Ausnahmen: Arthrose, Herzprobleme, wunde Läufe....

Petra M.
08.10.2013, 14:30
Hallo Susanne

Naja nur Heu würde ich auch überhören.

Das mit den Bildern finde ich ja mal nicht so schön und ich würde auch versuchen das nicht einfach so hinzunehmen.
Manche Leute können es einem aber auch schwer machen. :(

Hat sie Paulinchen auch gewogen?
Ich finde man nur vom sehen kann man das wohl nicht beurteilen.

Lass dich nicht unterkriegen :umarm:

Kaga
08.10.2013, 15:27
Also "nur Heu" würde mir auch nicht gefallen,
unsere haben auch "etwas mehr" auf der Waage, aber mit nur Heu würde ich sie echt bestrafen, das würde für mich nicht infrage kommen.

Meine Erfahrungen sind die, dass die kompetentesten (Kaninchen)-TÄ diese sind,
welche selbst Kaninchen haben, darauf versuche ich zu achten.
Deshalb gehe ich nach Mannheim.

Susanne, auf jeden Fall gute Besserung für Pauline!!

roterlockenengel
08.10.2013, 21:50
*g*

hallo meine liebe... trotz mallorcaurlaub hat mir paulinchen sorgen gemacht.
nun habe ich das gelesen udn bin doch etwas beruhigter.
zwar nicht alles perfekt aber doch nicht so erschreckend wie ich vermutet habe.
und das die "nasen" etwas zugelegt haben, haben wir die tage ja schon gesehen.
vielleicht liegt es auch an deinem neuen "noesenberger-gemisch"... aber ich finde auch du solltest weiter wiese fuettern und dann eben heu sowieso jetzt wenn der winter kommt.
zumindest war der arztbesuch doch ganz gut verlaufen.....
druecke dich und schicke euch ganz viele bussis, bin erleichtert:kiss: