Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Fundtieren
Hallo ihr Lieben,
heute Morgen auf den Weg zur Arbeit haben eine Freundin und ich ein Zwergkaninchen auf der Straße gefunden. Das Kaninchen ist fröhlich umher gehoppelt und hatte gar keine Angst vor mir. Natürlich hab ich es hoch genommen und vor der Arbeit zu mir nach Hause gebracht.
Er sitzt jetzt im Garten in einem Gitterauslauf.. der kleine Mann ist nicht kastriert.
Aufgrund des Äußeren und der riesig großen Genitalien schätze ich ihn schon etwas älter, 1/2 bis 1 Jahr mindestens.
Da er nicht kastriert ist, denke ich, er war in Einzelhaltung.
Vor etwa 2-3 Monaten schrieb mir eine alte Bekannte aus der Schule, dass auf dem Feld (hinter meinem Haus) ein Kaninchen rumläuft und aussieht wie meine Fee. Das Kaninchen war aber nicht da als ich nachgesehen habe. Das Kaninchen von heute sieht genau aus wie Fee und passt auf die Beschreibung der Bekannten. Also nehme ich mal an, es rennt schon länger draußen umher.
So nun wisst ihr etwa alles, schätze ich.
Bin ich dazu verpflichtet, den Fund beim Tierheim zu melden?
Lieber würde ich ihn morgen schon kastrieren lassen und gründlich durchchecken sowie eine Kotprobe und impfen, damit er in eine schöne Gruppe kann - sofern die sich verstehen.. ich schätze nämlich, dass er sonst wieder in einem Kinderzimmerkäfig landet, weil er doch so arg winzig und lieb und unkastriert ist. :ohje:
Freue mich auf ein paar Antworten bzgl. der Frage. :flower:
Ich habe Fundtiere bisher bei der Polizei gemeldet und denen war es sehr recht, dass ich sie selbst aufgenommen habe.
Ja, aber ist es eine Pflicht ein Kaninchen das vermutlich schon länger draußen rumirrt zu melden?
Oder genügt auch ein Aushang?
marinahexe
27.08.2013, 17:16
Du musst es im TH melden. Das kann telefonisch passieren, Du beschreibst das Kaninchen, dort werden sich Notizen gemacht. Normalerweise hat der bisherige Halter (wenn das Tierchen ausgebüxt ist) 6 Monate die Möglichkeit, das Tier zurück zu verlangen.
Ich würde es im TH melden und mit der Kastra ca. 14 Tage warten. Für den Fall, dass sich doch noch ein Besitzer findet. TA-Besuch, Kotprobe und Impfen kannst Du schon machen. Lass Dir darüber eine Rechnung ausstellen. Kennst Du schon eine Gruppe, in die er rein könnte?
Alexandra K.
27.08.2013, 17:17
Kaninchen die schon länger draußen leben werden in der regel scheu, ich denke daher nicht das es das Tier von vor 3 Monaten ist.
Man ist schon verpflichtet den Fund zu melden, der Besitzer hat dann 1/2 Jahr lang "Anrecht" auf das Tier.
Stell Dir vor es wäre Dein Tier......
Ich habe bisher Fundtiere beim Tierheim gemeldet, es hat sich nie ein besitzer gefunden, melden würde ich es aber trotzdem immer.
An Deiner Stelle würde ich es em Tierheim melden, würde das Tier aber trotzdem kastrieren und in eine Gruppe vergesellschaften.
Nadine B.
27.08.2013, 17:22
Also ich würde es auch dem TH melden, unbedingt.
Und ich muss Mausefuss in dem Punkt widersprechen, was die Kastration angeht. Ich bin mir zwar nicht zu 100 % sicher, aber ich meine, dass du ein Tier nicht einfach so kastrieren darfst, da sich der Eigentümer des Tieres immer noch zurückmelden könnte. Ich glaube, das darf man erst, sobald die 6 Monate um sind. Vllt. kannst du das nochmal beim TH erfragen, die haben doch sicher oft mit Fundtieren zu tun.
Hast du denn vor, den Rammler zu behalten oder anderweitig zu vermitteln? (Vorausgesetzt, der Eigentümer meldet sich nicht)
Rabea G.
27.08.2013, 17:26
Ich würde es auch melden. Gehört für mich dazu. Die Besitzer haben 6 Moante Rückforderungsrecht. Auch wenn es bei Kaninchen selten passiert, würde ich es immer machen.
Alexandra K.
27.08.2013, 17:31
Also ich würde es auch dem TH melden, unbedingt.
Und ich muss Mausefuss in dem Punkt widersprechen, was die Kastration angeht. Ich bin mir zwar nicht zu 100 % sicher, aber ich meine, dass du ein Tier nicht einfach so kastrieren darfst, da sich der Eigentümer des Tieres immer noch zurückmelden könnte. Ich glaube, das darf man erst, sobald die 6 Monate um sind. Vllt. kannst du das nochmal beim TH erfragen, die haben doch sicher oft mit Fundtieren zu tun.
Hast du denn vor, den Rammler zu behalten oder anderweitig zu vermitteln? (Vorausgesetzt, der Eigentümer meldet sich nicht)
Tierheime kastrieren Fundtiere ja auch und setzen sie nicht 1/2 jahr in Einzelhaft, sie vermitteln die Tiere sogar mit eben diesem Zusatz das der besitzer noch 1/2 Jahr Zeit hat sich zu melden. In der Praxis ist mir kein Fall bekannt wo das passiert ist, wenn jemand sein Kaninchen wirklich vermißt weil das Tierheim das meist schon in dem Moment wo ein Tier "eingeliefert" wird.
Ich würde daher das Tier kastrieren weil ich alles andere als unzumutbar für das Tier erachte.*g*
Nadine B.
27.08.2013, 17:38
Also ich würde es auch dem TH melden, unbedingt.
Und ich muss Mausefuss in dem Punkt widersprechen, was die Kastration angeht. Ich bin mir zwar nicht zu 100 % sicher, aber ich meine, dass du ein Tier nicht einfach so kastrieren darfst, da sich der Eigentümer des Tieres immer noch zurückmelden könnte. Ich glaube, das darf man erst, sobald die 6 Monate um sind. Vllt. kannst du das nochmal beim TH erfragen, die haben doch sicher oft mit Fundtieren zu tun.
Hast du denn vor, den Rammler zu behalten oder anderweitig zu vermitteln? (Vorausgesetzt, der Eigentümer meldet sich nicht)
Tierheime kastrieren Fundtiere ja auch und setzen sie nicht 1/2 jahr in Einzelhaft, sie vermitteln die Tiere sogar mit eben diesem Zusatz das der besitzer noch 1/2 Jahr Zeit hat sich zu melden. In der Praxis ist mir kein Fall bekannt wo das passiert ist, wenn jemand sein Kaninchen wirklich vermißt weil das Tierheim das meist schon in dem Moment wo ein Tier "eingeliefert" wird.
Ich würde daher das Tier kastrieren weil ich alles andere als unzumutbar für das Tier erachte.*g*
So sicher wäre ich mir da aber trotzdem nicht, da eine Kastration hier evtl. als Sachbeschädigung gelten würde, wenn das Tier als Zuchttier (was ich doch nicht hoffe :ohje:) eingesetzt werden würde. Da hier dann Vorsatz vorliegen würde, haftet das Tierheim nach § 968 BGB für den entstandenen Schaden. Die Verwendung als Zuchttier muss aber nachgewiesen werden, ansonsten sind nur die direkten Nachbehandlungskosten der Kastration erstattungsfähig.
Das habe ich nun mal recherchiert, aber wie gesagt, zu 100 % überzeugt es mich auch nicht.
Vllt. wäre es wirklich Glück für den Rammler, wenn sich der Eigentümer nicht meldet und er bald kastriert und in Gesellschaft von Artgenossen vermittelt werden könnte.
Wegen des halben Jahres bin ich mir nicht sicher.
In einem TH hier in der Nähe wird es so gehandhabt, dass Tiere 2 Wochen in Quarantäne/ Einzelhaft sind. In der Zeit passiert zwar eine Routinecheck, aber auch nicht mehr.
Erst wenn diese 2 Wochen rum sind, darf das Tier kastriert werden. Mädels werden ab den 2 Wochen vermittelt.
Ob ein "Besitzer" dann noch anrecht hat auf sein Tier glaub ich nicht. Zumindest wird soweit mir bekannt, es dort nicht so gehandhabt.
Das Tiere nach 2 Wochen wieder vermittelt werden kommt hier aber auch selten vor. In der Süderstraße(dem großen Hamburger TH) vielleicht, aber die vermitteln auch unkastrierte Böckchen.
Nadine B.
27.08.2013, 17:45
Es sind definitiv 6 Monate.
Wenn das TH vor Ablauf der 6 Monate das Tier vermittelt, erfolgt das unter Eigentumsvorbehalt.
Alexandra K.
27.08.2013, 17:47
Es sind definitiv 6 Monate.
Wenn das TH vor Ablauf der 6 Monate das Tier vermittelt, erfolgt das unter Eigentumsvorbehalt.
Jup, auf jeden Fall.
Hi,
danke für eure vielen Antworten. :)
Ich habe jetzt mal Zettel ausgehangen und warte 5 Tage. Wenn sich keiner meldet gebe ich es dem Tierheim bzw. gebe bescheid und pflege es weiter. :coffee:
Er hat keine Tätowierung in den Ohren also ist es schonmal kein Zuchtrammler, so wie mein Casimir (also war mal einer).
Ich denke er ist ein typisches Kinderzimmerkaninchen in Einzelhaltung.
Er ist so sehr handzahm, das glaubt man gar nicht.
Vielleicht wurde er auch ausgesetzt? Jetzt ist doch noch Urlaubszeit..
Alles ist möglich, wir warten jetzt erstmal die paar Tage ab. Wenn ihn wirklich jemand sucht, dann sucht er auch richtig und findet ihn auch wieder. :umarm: Schwer fallen würde es mir nur wenn plötzlich Eltern mit ihrem Kleinkind vor der Tür stehen, das Tier herzugeben.. das wäre ja als würde ich das unterstützen :ohje:
Wie heißen denn diese Mini-Zwergkaninchen? So eines ist er bestimmt, er ist echt winzig. Muss ihn gleich mal wiegen. Köttel sammel ich schon mal ein - 3 Tage muss man sammeln oder? Ich würde ihn behalten, wenn sich keiner meldet.
Nadine B.
27.08.2013, 19:03
Also eigentlich sollte man die Meldung an Tierheim bzw. Fundbüro / Gemeinde / Polizei gleich machen und nicht noch paar Tage abwarten, finde ich.
3 Tage Köttel sammeln für die Kotprobe ist richtig. :good:
Mini-Zwergkaninchen? Vllt. ein Zwerghase?
Hi,
ich habe nicht so gerne mit unserem Tierheim zu tun, deshalb warte ich erst mal ob sich so jemand meldet. Bis jetzt hat das immer gut geklappt. Hier haben leider sehr viele Kaninchen die im Garten in einer kleinen Bucht hausen, die interessiert das auch leider recht wenig was mit dem Tier geschieht. Falls jemanden doch etwas an dem Tier liegt, wird er sich bestimmt melden.
Und naja, eigentlich ist er doch als Herrenlos und nicht als Fundsache zu betrachten, wenn er frei im Park und in der anliegenden Straße rumhoppelt, oder? Vielleicht wollte auch ein Kind "Gassi" gehen und er ist entlaufen.. man weiß es nicht.
Er liegt gerade ganz ausgestreckt auf der Seite und schläft, nach dem anstrengenden Tag.. :love:
Nadine B.
27.08.2013, 19:18
Hi,
ich habe nicht so gerne mit unserem Tierheim zu tun, deshalb warte ich erst mal ob sich so jemand meldet. Bis jetzt hat das immer gut geklappt. Hier haben leider sehr viele Kaninchen die im Garten in einer kleinen Bucht hausen, die interessiert das auch leider recht wenig was mit dem Tier geschieht. Falls jemanden doch etwas an dem Tier liegt, wird er sich bestimmt melden.
Und naja, eigentlich ist er doch als Herrenlos und nicht als Fundsache zu betrachten, wenn er frei im Park und in der anliegenden Straße rumhoppelt, oder? Vielleicht wollte auch ein Kind "Gassi" gehen und er ist entlaufen.. man weiß es nicht.
Er liegt gerade ganz ausgestreckt auf der Seite und schläft, nach dem anstrengenden Tag.. :love:
Ich habe etwas im Internet recherchiert und da stand was von Fundbüro. Außerdem sollte man das der Gemeinde oder der Polizei bekannt geben, da die Gemeinden keine geeigneten Plätze für Funditere haben, werden die Tiere an den dort zuständigen Tierschutzverein oder dem dortigen Tierheim übergeben.
Herrenlos bezeichnet man nur Sachen oder Tiere, an denen der Eigentümer seine Besitzerrechte aufgegeben hat, sprich es wäre hier dann die Aussetzung des Tieres. Wenn das Tier weggelaufen ist, ist das Tier somit besitzerlos, aber der Eigentümer bleibt Eigentümer.
Wie heißen denn diese Mini-Zwergkaninchen?
Meinst Du die Mini Lops?
Kaninchen können immer mal ausbüchsen und dann auf der Straße oder im Park sitzen, von daher würde ich ihn schon als Fundtier melden.
Wenn ihr ein nicht so tolles TH habt, kann ich verstehen, dass du mit denen nicht Telefonieren magst, trotzdem wäre es wichtig, das direkt zu machen. Wahrscheinlich wird sich niemand melden, aber dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite :umarm:
Alles klar, dann gehen wir morgen (wenn wir es rechtzeitig schaffen zwegs Arbeit) mal zum TH und geben dort einen Aushang ab, dann wissen die auch bescheid. Zur Pflege möchte ich es da nicht abgeben, denn da sind nur Käfige für Unkastrierte :ohje:
Er ist jetzt in meinem Zimmer und ich muss sagen, er stinkt fürchterlich.
Darf ich ihn denn sicher einfach kastrieren lassen?
Dann würde ich das direkt die Tage noch erledigen.
Wie heißen denn diese Mini-Zwergkaninchen?
Meinst Du die Mini Lops?
Weiß nicht, sind das nicht die Mini Widder? Er ist kein Widder.
Achja.. wenn er wirklich erst seit heute draußen sein sollte, verhält er sich aber komisch.. er klopft, knurrt und nagt am Gitter bzw. will unbedingt raus, dabei hat er genügend Platz.. dann schläft er wieder und wieder das gleiche :coffee:
Selene77
27.08.2013, 20:06
Wenn du ihn beim TH meldest, dann kannst du ja sagen, dass du dich auskennst und bereit bist ihn zu pflegen usw. Kann mir nicht vorstellen, dass sie dann auf abgabe bestehen.
Dort würde ich dann auch wg. der Kastra fragen. Dann kannst du dich auf die berufen, wenn was sein sollte.
Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch) :rollin::
Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.
Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.
Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :rw:
Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit :flower:
Liebe Grüße
Nadine S.
28.08.2013, 05:13
Achja.. wenn er wirklich erst seit heute draußen sein sollte, verhält er sich aber komisch.. er klopft, knurrt und nagt am Gitter bzw. will unbedingt raus, dabei hat er genügend Platz.. dann schläft er wieder und wieder das gleiche :coffee:
das hat aber mehr mit dem Charakter zu tun. Es gibt Kaninchen die lassen alles mit sich machen und dann die pfiffigen die sich dann beschweren.
Mein Happy macht das auch aber er kennt nur mini Buchten und sein jetziges Gehege.
Ich habe jetzt mal Zettel ausgehangen und warte 5 Tage.
Mit oder ohne Foto? Das würde ich aber nur ohne Foto machen.
Nachher steht jemand vor deiner Tür und behauptet es wär seins, denn seins sieht auch so und so aus.
Wenn jemand sein Tier vermisst, wird er sich auch auf eine Anzeige ohne Foto melden und dann sein Tier bescheiben. Wenn die dann passt, sagt er die Wahrheit :good:
Alexandra K.
28.08.2013, 10:33
Aushänge unbedingt ohne Foto machen, dem Tierheim solltest Du unbedingt Bescheid sagen, alles andere ist absolut unfair einem potenziellen Besitzer gegenüber.
Wie gesagt: Wenn wirklich jemand ein Tier vermißt dann weiß das Tierheim das in der regel schon ehe es gefunden wird.
Das Tierheim hat sicher nichts dagegen wenn Du das Tier nimmst.
Nadine B.
28.08.2013, 11:06
Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch) :rollin::
Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.
Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.
Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :rw:
Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit :flower:
Liebe Grüße
Das hat Svenni sehr schön erläutert. :good:
Und wie schon geschrieben, wenn du Aushänge vom Kaninchen machst, dann immer ohne Foto!
Bei dem einen Fundkaninchen (auch unkastrierter Rammler und sehr zahm, allerdings völlig zerbissen von mindestens einem anderen Kaninchen), das ich gefangen habe, hatte ich das Tierheim informiert und die waren froh, dass ich bereit war, ihn zu behalten, falls sich niemand meldet. Der Tierarzt hielt es auch für das normalste der Welt, ihn nach maximal 2 Wochen Wartezeit zu kastrieren und riet sogar dazu, obwohl er wusste, dass es ein Fundtier ist.
Rechtlich genommen musst du offenbar 6 Monate warten, aber ich persönlich würde nicht länger als ein paar Wochen warten, weil ich schlicht davon ausgehen würde, dass sich die Besitzer, wenn sie ihn wirklich suchen, viel früher melden werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass er einfach ausgesetzt wurde, ist sehr groß. Ich würde im Interesse des Tieres agieren hier. Melden ja, aber 6 Monate warten würde ich nicht, auch wenn ein Risiko natürlich besteht.
Kassandra
28.08.2013, 18:02
Wenn du mit dem TH nix zu tun haben willst, reicht es, wenn du den Fund der Gemeinde (Fundbüro zB) meldest. Evtl. geht ersatzweise die Polizei...
Nur dem TH melden reicht rechtlich gesehen nämlich gar nicht aus...
Walburga
28.08.2013, 18:20
Ich weis nicht wie das rechtlich ist, aber die meisten Gemeinden sind heilfroh wenn sie sich nicht um die Unterbringung des Tiers kümmern müssen.
Normalerweise werden Tiere, die als Fundtiere ins Tierheim kommen nach 2 Wochen kastriert.
Bei rundbäuchigen Häsinnen sind manche Tierheime da deutlich eifriger, oder wenn sie sich sicher sind, das niemand das Tier zurückfordert.
Ich glaub wir haben sie verschreckt :ohje:
Nadine B.
28.08.2013, 21:12
Ich glaub wir haben sie verschreckt :ohje:
Mmh... :girl_sigh:
Walburga
28.08.2013, 22:02
Ich glaub nicht das wir sie verschreckt haben. :girl_sigh:
Hey :wink1:
Nein ihr habt mich nicht verschreckt, ich muss nur immer lange arbeiten und hab dann keine Zeit mehr :rw:
Bis heute hat sich keiner per Email.. über Ebay haben sich 3 gemeldet, passte aber nicht.
Die Anzeigen waren ohne Foto und mit der Bitte, mir Infos über das Kaninchen zu senden um zu sehen, ob es denjenigen gehört.
Um 17 Uhr heute haben wir ihn ins Tierheim gebracht, hoffe da meldet sich dann endlich jemand. Da wird er wenigstens kastriert.
Meinen Eltern war das nicht so recht, ihn zu behalten :heulh:
Das mit deinen Eltern ist natürlich schade :umarm:
Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch) :rollin::
Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.
Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.
Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen :rw:
Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit :flower:
Liebe Grüße
Im Prinzip fast richtig, nur dass die Meldung einer Fundsache/Fundtieres an die zuständige Kommune (Ordnungsamt) zu richten ist, nicht an die Polizei. Wenn man ein Fundtier im Tierheim abgibt, übernehmen manche Tierheime die Meldung, aber nach § 965 ff BGB ist der Finder zur Meldung verpflichtet.
Der Eigentümer hat sechs Monate Anspruch auf sein Tier, eine vorherige Weitervermittlung durch ein Tierheim erfolgt immer unter Eigentumsvorbehalt und der Eigentümer muss dem Tierheim bzw. dem neuen Besitzer die entstandenen Kosten erstatten. Bei Kastrationen kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen, wenn es sich nachweislich um ein Zuchttier handelt.
Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht (§ 958 ff BGB). Das sind ausgesetzte Tiere (stellt eine Ordnungswidrigkeit da) bzw. Wildtiere und u. U. auch verwilderte Haustiere. Das die Kurzfassung.
Ardanwen
29.08.2013, 20:13
...fehlt vielleicht nur noch, hinzuzufügen, dass man bei einem herrenlosen Tier durch Inbesitznahme auch das Eigentum daran erwirbt, wenn man das will.
Das gilt nicht für Wildtiere, aber für herrenlose Haustiere, also für solche, die ausgesetzt wurden, weil sie der Eigentümer nicht mehr haben wollte und daher das Eigentum an ihnen aufgegeben hat (ist streitig, aber dies ist wohl die h.M.).
Leider steht es den meisten Tieren nicht auf die Stirn geschrieben, ob sie herrenlos (also ausgesetzt) oder bloß verloren, also weggelaufen sind. Nur, wenn es offensichtlich ist (z.B. Kaninchen in einem Karton in einem Müllcontainer) kann man sicher von einer Eigentumsaufgabe durch den ehemaligen Eigentümer ausgehen. Dann kann man durch bloßes Ansichnehmen des Tieres selbst Eigentümer werden.
Ist das Tier "nur" verloren, also weggelaufen und der Besitzer/Eigentümer sucht es, wollte das Eigentum daran also nicht aufgeben, dann wird man natürlich nicht selbst Eigentümer, wenn man das Tier an sich nimmt, der wirkliche Eiegntümer kann es also wieder herausverlangen.
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