Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachkontrollen bei Kaninchen für das Tierheim
Sandra B.
02.06.2012, 14:13
Hallo.
ich weiß nicht, ob ich im richtigen Thread bin, aber ich bräuchte bitte euren Rat/eure Erfahrungen.
Ich habe in den letzten jahren einige Kaninchen aus dem Tierheim meines Wohnortes geholt und bisher hatte ich noch nie Nachkontrollen.
Ich habe dem Tierheim gestern angeboten, dies ehrenamtlich für die zu übernehmen und heute haben Sie tatsächlich zugesagt und das Angebot dankend angenommen.
Da ich erst nächste Woche dorthin fahren kann, um alles Weitere zu besprechen, ich aber trotzdem einige Frsgen habe, wollte ich es mal hier probieren.
Wie wird das durch euer Tierheim gehandhabt? Müssen die Kontrolltermine angekündigt werden oder darf man einfach unangemeldet vorbeifahren? Müssen die neuen halter einen ins Haus lassen, wenn sie den Schutzvertrag unterschrieben haben?
Und wie ist die Handhabung, wenn es tatsächlich missstände geben sollte, darf man das Tier dann mitnehmen?
Fragen über Fragen- ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe *g*
Liebe Grüße, Sandra
Ludovica99
02.06.2012, 14:49
Ich habe meine Tiere im wesentlichen immer aus zwei Tierheimen geholt. Das eine macht Nachkontrollen, unangemeldet, soweit ich mich erinnern kann musste ich da auch was unterschreiben, dass ich dem Kontrolleur Zutritt gewähren müsse.
Verweigerung derselbigen könne Rückforderung des Tieres bedeuten.
Da kam dann auch einer, unangemeldet. Allerdings hab ich den Eindruck dass die Tierheime bei erster erfolgreicher Kontrolle dann beim zweiten, dritten Tier nicht mehr kontrollieren. Bei mir wars zumindest so.
Das andere TH bringt die Tiere immer persönlich vorbei (das andere gibt die Tiere gleich mit nach Hause), dafür machen sie keine Kontrollen mehr (auch wenns im Vertrag steht). Aber auch da ist es dann so, dass sie beim zweiten, dritten Tier dann auch lockerer in den Regeln werden und dann Tiere auch mal direkt mitgeben ...
Da es bei mir gottseidank keine Missstände gibt, kann ich dazu leider nix sagen :-D Aber soweit ich weiss, nehmen die die Tiere dann gleich wieder mit, falls es echt schlimm ist oder geben noch ein Ultimatum mit Zeit für Veränderung.
Steht aber auch in den Schutzverträgen, die eigentlich jeder bekommt.
Sandra B.
02.06.2012, 14:58
Danke Ludovica, für deine Erfahrungen.
Ich muss mir mal den Schutzvertrag durchlesen, den ich bei meinen Tieren unterschrieben habe, habe das alles nicht mehr im Kopf. Ich denke mal, dass so eine Klausel bzgl. Nachkontrolle dort auch vermerkt ist.
Unangemeldete Besuche finde ich auch sinnvoller, obwohl ich zugeben muss, dass ich selber bei mir unangemeldete Besuche nicht unbedingt gutheiße, da ich etwas chaotisch bin und ich vor Besuchen gerne nochmal aufräume *g* Nichtsdestrotrotz geht es den Tieren gut und sie sind immer versorgt.
Hmm, bin auch mal gespannt, wie das Tierheim sich das dann genau vorstellt, auch bei eventueller Rücknahme des Tieres und wie sie es im Vertrag vermerkt.
Ich freue mich aber sehr auf die Aufgabe, fand es immer sehr schade, dass die Zeit für Kontrollbesuche nicht gebeben war.
Ludovica99
02.06.2012, 15:01
In der Regel ist die Nachkontrolle doch zeitnah, bei mir war das glaub ich nach 3 - 4 Wochen oder so.
Kann ich gut verstehen, ich mag es auch nicht, wenn abends plöztlich noch jemand vor der Tür steht, die Warterei damals hat mich auch genervt ... aber war dann nicht weiter schlimm ...
Kaninchen werden glaub ich in der Vermittlung noch als Stiefkinder behandelt, vielleicht weil viele glauben, dass sie ohnehin nicht alt werden und weil Katzen und Hunde als "wichtiger" erachtet werden. Jedenfalls hab ich den Eindruck, dass man bei Kleintieren nicht so streng ist ...
Sandra B.
02.06.2012, 15:32
Den Eindruck hab ich auch. Bei Kaninchen wird einfach viel weniger hinterfragt als bei Hunden und katzen.
Ich habe gestern mit einem Tierheim hier ,etwas entfernt von meinem Wohnort gesprochen und da läuft es so ab, wie ich es mir wünschen würde.
An 3-4 Wochen hätte ich auch gedacht für die Nachkontrolle.
Bei der Vermittlung wird ein Kontrollbogen ausgefüllt und dann werden bei jedem Tier(selbst Mäusen), wie man mir sagte, Nachkontrollen durchgeführt.
Wäre schön, wenn das dann auch so klappen würde und ich den haltern mit Rat etwas zur Seite stehen könnte
andreaD.
02.06.2012, 16:28
Ich mache NK für das TH Feucht.
Wir kontrollieren ohne Vorankündigung nach, außer bei Freigängerkatzen.
Das müssen die Leute dann ja die Möglichkeit haben, das Tier im Haus zu lassen.
Bei Kleintieren ist eine Vorankündigung ganz schlecht, weil evtl. Gehege (bei Ratten die Käfige etc.) dann natürlich schnell gesäubert werden.
Bei uns unterschrieben die Leute eine "Selbstauskunft", in deren sie private Dinge angeben müssen, u.a. wann eine NK grundsätzlich möglich wäre.
Somit hast du die Unterschrift zum Einverständnis für eine NK.
Ich mache das jetzt seit 4 Jahren und hatte noch nie schlechte Erfahrungen weil mich jemand nicht reinlassen wollte o.ä.
Sandra B.
02.06.2012, 16:35
@Andrea: Gut zu wissen, dass du bisher keinerlei Probleme mit nachkontrollen hattest.
Meine Befürchtung war nämlich, dass die Leute einen dann dumm vor der Tür stehen lassen und das rechtlich vielleicht sogar in ordnung wäre(kenne mich da bisher noch gar nicht aus).
Diese "Selbstauskunft" werde ich nächste Woche mal im Tierheim ansprechen, falls eine Nachkontrolle im Schutzvertrag nicht speziell geregelt ist. Habe es,wie gesagt, nicht mehr im Kopf, was da drin stand.
Nicht, dass es gar nicht im Schutzvertrag vermerkt ist(was ich mir nicht vorstellen kann) und es somit Probleme geben wird.
Hast du denn schonmal ein kaninchen wieder mitnehmen müssen, Andrea? machst du eine einmalige Kontrolle oder wiederholt sich das alle Jahre wieder?
Ich denke, mit der unangemeldeten Kontrolle hast du recht, das werde ich dann wohl auch so machen.
andreaD.
02.06.2012, 16:57
In den vier Jahren mußte ich leider 2 X veranlassen, dass ein Kaninchen wieder ins TH zurück mußte.
Einmal war das Tier krank und die Leute waren froh, als ich anbot das Tier direkt mitzunehmen und das andere Mal war das Tier in einem Käfig gehalten und das dulden wir nicht.
Im Großen und Ganzen finden die Leute es aber sogar gut, dass man kümmert und nachsieht ob die Tiere endlich besser aufgehoben sind als im TH.
Sandra B.
02.06.2012, 17:01
Machst du eine einmalige Kontrolle oder überprüfst du, z.B. nach 1 jahr nochmal, ob alles in Ordnung ist?
Sandra B.
02.06.2012, 17:02
Freut mich aber zu hören, dass es in den 4 Jahren erst zweimal dazu kommen musste, dass das Kaninchen wieder zurückmusste und die meisten halter verantwortungsvoll umgehen
andreaD.
02.06.2012, 17:06
Nein, es bleibt bei einer einmaligen Kontrolle.
Übertreiben darf man es auch nicht, sonst fühlen die Leute sich völlig überwacht und holen sich das nächste Tier vom Züchter weil der sich nicht dafür interessiert wo das Tier hinkommt.
Es kommt mal vor dass ich angebe dass MIR die Haltung nicht einwandfrei gefällt.
Dann schreibe ich auf einen Vordruck WAS genau ich bemängle und ein anderer NK fährt nach der von mir angegeben Zeit nochmal hin um zu sehen, ob diese Mängel beseitigt wurden.
Das wird den Leuten aber auch mitgeteilt.
Sandra B.
02.06.2012, 17:10
Stimmt, ich hatte nicht bedacht, dass sich die Leute dann eventuell überwacht oder gegängelt fühlen könnten.
Dann werde ich das wohl auch bei der einmaligen Kontrolle belassen und es bei Missständen so wie du halten und eine Frist zur Verbesserung setzen, die dann nochmal kontrolliert wird.
ich danke dir für deinen Rat!
andreaD.
02.06.2012, 17:15
Gerne!
Frag ruhig, wenn dir noch was einfällt.
Sandra B.
02.06.2012, 17:18
Wenn es erstmal losgeht und mir noch was einfällt, komme ich ganz bestimmt nochmal auf dich zu*g*
Danke und Liebe Grüße
Zur rechtlichen Seite kann ich Dir noch sagen, dass unangemeldete Kontrollen nicht rechtens sind (wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder zu grossem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte), egal, ob das im Schutzvertrag vereinbart wurde oder nicht.
Du hast kein Recht, eingelassen zu werden, egal, was im Schutzvertrag vereinbart wurde.
Du hast auch kein Recht, das Tier sofort mit zu nehmen. Es ist, wenn im Schutzvertrag oder nach nach Art der Umstände der Übergabe keine Aufbewahrung oder Versorgung vereinbart wurde, Eigentum des Tierhalters. Allenfalls kann das Tierheim über seine gesetzlichen Vertreter oder vor Gericht die Rückforderung durchsetzen. Wenn Du dazu keine Vollmacht hast, wirst Du das nicht tun dürfen.
Die Nachkontrollen finden aber de facto mehr auf der menschlichen Ebene und nicht auf der rechtlichen Ebene statt.
Sandra B.
04.06.2012, 05:41
Hallo April,
danke für die rechtlichen Erklärungen.
Ich möchte den Haltern auch lieber mit Hilfe zur Seite stehen(so denn nötig), als sie zu belehren, aber es ist immer wichtig zu wissen, wie weit man gehen darf.
Interessant-dankeschön!
Irgendwo gab es hier mal einen Thread, Erfahrungen mit Nachkontrollen hiess der; findest Du bestimmt über die Suche. Da waren einige, die fanden unangemeldet voll doof, aber ich kann mich erinnern, dass die ein oder anderen schrieben, wie man die unangemeldete Situation erleichtern kann. Das wäre vielleicht noch nützlich für Dich.
Sandra B.
04.06.2012, 07:43
Werde den Thread gleich mal raussuchen, das wäre sehr interessant für mich!
Selber würden mich unangemeldete Besuche vermutlich auch etwas nerven, aber ich denke, es wäre sinnvoll, damit die Leute nicht vorgewarnt sind und mögliche Missstände vorher beseitigen können.
Verstehen kann ich es dennoch, wenn die Halter es lieber vorher angemeldet hätten, aber ich denke, unangemeldet ist es wirklich an hilfreichsten.
Tipps, wie man diese Situationen "entschärfen kann" oder erleichtern kann, nehme ich gerne an.
Begebe ich jetzt auf die Suche nach dem Thread(danke für die Info)
hallo,
bei uns im tierheim unterschreiben die leute, die ein tier übernehmen im übereignungsvertrag, daß sie mit einer unangemeldeten nachkontrolle einverstanden sind.
dort steht auch noch, daß bei misständen das tier unverzüglich ohne rückerstattung des übereignungsbetrages mitgenommen werden darf.
allerdings ist das befristet auf 6 monate, dann geht das tier komplett in den besitz des neues besitzers über. danach ein tier herauszuholen geht dann über den ganz normalen wahnsinnsweg des amtsvet...wie normal üblich.
ich finde aber auch man sollte so ungefair 4 wochen mit einem besuch warten. ein tier benötigt eine gewisse eingewöhnungszeit und wird dann erst langsam seine persönlichkeit entfalten und gerade bei kaninchen sind vergesellschaftungen ja auch nicht mal schnell innerhalb einiger tage gemacht. das benötigt schon eine gewisse zeit.
es gibt aber auch die kehrseite.....da kamen schon kaninchen nach 4 wochen zurück, die waren halbtot gebissen. ...oder halbtot wegen eines schnupfenschubs durch stress verursacht ( bei uns im th ) :ohje:
ist alles etwas schwierig. grundsätzlich verpflichtet sich aber der neue besitzer eine kontrolle unangemeldet zuzulassen u. in den meisten th wird das m.e. auch so im vertrag aufgenommen.
ist alles etwas schwierig. grundsätzlich verpflichtet sich aber der neue besitzer eine kontrolle unangemeldet zuzulassen u. in den meisten th wird das m.e. auch so im vertrag aufgenommen.
Ist oft im Vertrag, wird aber dadurch nicht gültiger. Mit einem begrenzten Zeitraum besteht eine gewisse Möglichkeit, dass ein Richter das akzeptieren würde, aber drauf verlassen kann man sich nicht.
Die Rücknahme ist genau das gleiche, denn: So lange es keine wirklich eindeutig festgelegten Kriterien gibt, ab wann die Rückgabe abzuwickeln ist, kann die Rückgabe selbst strittig sein. In dem Fall verbleibt das Kaninchen dann beim Eigentümer bzw. können sich die Eigentümer wehren. Anders läge der Fall, wenn das Tierheim einen Eigentumsvorbehalt bis Abschluss der Nachkontrolle (oder Ablauf der 6 Monate) vertraglich vereinbart hätte. Denn dann wäre das Tierheim Eigentümerin und könnte das Tier selbstverständlich mitnehmen.
Sandra B.
04.06.2012, 12:17
ich werde die im TH mal fragen, wie sie es bei Hunden und katzen handhaben und wie ihre Erfahrungen dort sind.
Unterschreiben lassen würde ich die neunen halter dennoch einen Vertrag, in dem sie sich mit der Nachkontrolle einverstanden erklären.
Ist ja im Sinne des Tieres und die meisten Menschen werden wahrscheinlich gar nicht wissen, dass es da rechtliche Lücken gibt.
Ich mache ja die Nachkontrollen für das Tierheim Lübbecke und wir kommen auch immer unangekündigt. Gerade bei Kleintieren finde ich es wichtig, weil man sonst schnell den Käfig sauber machen kann, wie viele das schon gesagt haben.
Wenn mir etwas nicht passt, gebe ich eine gewisse Zeit um etwas zu ändern. Je nachdem was es ist muss man gucken wieviel Zeit angebracht ist.
99% der Leute freuen sich und finden das total super. Reingelassen hat mich bisher auch jeder, ich hab auch immer eine Kopie vom Vertrag dabei, den sie sich angucken können. Demnächst bekommen wir auch Ausweise.
Meine ersten beiden sind auch aus dem TH.zur nachkontrolle kamen sie ca 6 Wochen später,aber irgendwie haben die sich nicht für den kompletten Hasi Bereich interessiert,die haben nur ins Hasi Haus geschaut und sagten das ist Super so und dann sind sie wieder gegangen dabei hätte ich dennen gerne alles gezeigt damit sie sehen wie gut es Hasen gehen kann,bei meinem Neuzugang der seid März bei mir ist kam noch keiner dabei ist er aus einem anderen TH
Sandra B.
04.06.2012, 22:25
Es freut mich zu hören, dass kaum Probleme auftauchten, wenn es um Einlass in die Häuser/Wohnungen ging.
Ich hätte gedacht, dass sich da mehr querstellen und einen womöglich gar nicht zu den Tieren lassen.
Ist auch interessant zu hören, was für Erfahrungen ihr gemacht habt.
Wenn euch etwas nicht gefällt, wielange gebt ihr den haltern ca. Zeit, um die Mängel zu beseitigen?
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