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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!



Lisa1188
26.10.2011, 14:03
Mein Vermieter möchte meine Kaninchen aus der Wohnung haben. Ich habe 3 Nasen in einem 10 m² Zimmer... Was ist da erlaubt? Darf er das? Was kann ich tun?

Er hat schon angedeutet, dass wenn ich das nicht regel, er mich rausschmeißt. Er will die Wohnung halt bald verkaufen und dann dürfen da keine Tiere und Tiergeruch sein...

Alexandra K.
26.10.2011, 14:11
Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?

Wenn die Tiere da nichts kaputt gemacht haben würde ich nichts machen.
Kaninchenhaltung kann nicht verboten werden.

Jessikuh
26.10.2011, 14:11
Soweit ich weiss ist es ungefragt erlaubt Kleinltiere zu halten, sofern diese sich in einem Käfig befinden.

Alles weitere muss meines Wissens nach mit dem Vermieter geregelt werden.

Bin da aber auch kein Experte, habe es nur öfters schon gelesen.

Sunny3108
26.10.2011, 14:12
ich bin mir nicht ganz sicher, aber schau mal in deinen vertrag was drin steht. meistens sind kaninchen und co. ja nur erlaub, weil sie eigentlich als käfigtiere gelten. sobald katzen erlaubt sind denke ich sind die hasen auch okay.

Edit: Ah okay war zu langsam :)

Alexandra K.
26.10.2011, 14:16
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html


....Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. ....Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten. Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken.....

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.

moni89
26.10.2011, 14:17
wenn du dir unsicher bist kannst du auch den Vermieterschutzbund fragen, den gibt es in den meisten Städten.

Ich meine auch, dass eine Kleintierhaltung nicht verboten werden darf, wenn die Anzahl der Tiere normal bleibt. Man darf natürlich nicht unmengen an Kleintieren haben.

Lisa1188
26.10.2011, 14:17
wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag. Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren? Ist doch auch quatsch!

Alexandra K.
26.10.2011, 14:17
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Alexandra K.
26.10.2011, 14:20
Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren?
Nein, irgendwo stand das man die Tiere artgerecht unterbringen darf sofern sie die Wohnung nicht kaputt machen.


wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag
Das ist natürlich ganz schlecht!

Wie lange wohnst Du da schon, kannst Du über den Kontoauszug beweisen das Du regelmäßig Miete zahlst ??
Wenn ja wäre das einem Vertrag ähnlich, ansonsten kann er Dich natürlich sofort vor die Tür setzen.

Sunny3108
26.10.2011, 14:21
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

hab ich auch grad gelesen :)

mündlicher mietvertrag ist so aber auch nicht rechtens. alles was eine langfristige mietung von wohnräumen betrifft bedarf einer schriftform und wäre jetzt auch besser für dich.

denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen

Sandra C.
26.10.2011, 15:17
Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?




denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen

Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

Ich drück die Daumen :umarm:

Sarah R.
26.10.2011, 15:46
Kleintierhaltung ist wie schon geschrieben grundsätzlich erlaubt und kann nicht verboten werden, Uneinigkeit herrscht aber über Anzahl (bei 3 hast du aber kein Problem) und Haltungsform. Nur, weil irgendwo im Internet;) steht, man darf die Tiere möglichst artgerecht halten, heißt das noch lange nicht, dass man sie auch frei halten darf. Die Rechtsoprechung geht von Käfig- oder wenigstens Gehegehaltung aus - so kann das Tier die Wohnung nicht schädigen, ergo darf es nicht verboten werden. Sind die Tiere aber "Freigänger", sind sie für die Wohnung genau so gefährlich wie Katzen, die verboten werden dürfen.
Wegen Tiergeruch darf er sie dir nicht verbieten, nur wegen übermäßigem Gestank, der bei dir ja sicher nicht vorhanden ist;)

Bau doch einfach ein Gehege auf, wenn er sich anmeldet, und lass sie danach wieder frei. So bist du auf der sicheren Seite*g*

SabineM
26.10.2011, 16:16
Ich würde in jedem Fall Rat beim Mieterschutzverein suchen, schau mal hier:

http://www.muenster.org/mieterverein/

Wie lange wohnst du bzw. wohnen die Kaninchen denn schon dort? Offenbar wusste er ja davon und hat es bisher geduldet....aber Gesetz hin oder her, es ist natürlich immer schwierig, wenn so ein Thema erstmal im Raum steht. Er wird sicher immer wieder davon anfangen.

Drücke die Daumen!

lieselotte
26.10.2011, 17:50
Mündliche Verträge sind auch gültig.Hatte deswegen schonmal ne Gerichtsverhandlung und musste zahlen.Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...

TinaG
26.10.2011, 20:03
Beim Mieterverein musst du Mitglied werden und jährlich zahlen.
Die Verbraucherzentralen beraten auch im Mietrecht, da zahlst du pro 15 Minuten Beratung einen bestimmten Betrag.

Rabea G.
26.10.2011, 20:35
Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

Ich drück die Daumen :umarm:

Und selbst Eigenbedarf ist wohl nicht so simpel durchzusetzen. Es geht nicht, dass der vermieter sagt, dass er Eigenbedarf anmeldet und du innerhalb von 1 Woche oder einem monat ausziehen musst.
Und Eigenbedarf kann er nur nutzen, wenn er die Wohnung für sich oder jemanden seiner Familie benötigt. "Nur" zum Verkauf an irgendjemanden kann er dich nicht rauswerfen. Täuscht er Eigenbedarf vor, kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen.

Mein Freund sucht auch gerade nach einer Immobilie. Mittlerweile nur noch nach einer Wohnung, vorher nach einem Meherfamilienhaus. Aber die Mieter in diesem Haus hätte er "mitkaufen" müssen und dann halt die Miete einkassiert.

Ein Arbeitskollege hat auch mal eine Wohnung gekauft, wo es hieß, dass die Mieter darin ausziehen würden. Sie zogen nie aus und er konnte die Wohnung nicht nutzen, war ein Härtefall und die Mieter haben Widerspruch eingelegt.

Fisch
26.10.2011, 21:42
Soweit ich weiß, hast Du nach ner Zeit auch mit mündlichem Mietvertrag Gewohnheitsrecht. Eigenbedarf kann er nur mit Vorlaufzeit von 1 Jahr anmelden. Die Wohnung kann er sonst m.E. auch vermietet verkaufen, von daher wird es nicht einfach, Dich da raus zu kriegen ;)

Vor allem selbst wenn die Eigenbedarfskündigung nach 1 Jahr wirksam wird, ist es echt schwierig, einen unwilligen Mieter da rauszuschmeißen, erstmal muß der Vermieter klagen.

Lisa1188
27.10.2011, 10:08
Könnte er mir denn einfach so kündigen (aus frust, weil ich die kaninchen behalte)? gilt da auch die 3-monatsfrist? Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?

Sarah R.
27.10.2011, 10:13
Nein, er muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Das mit den Wänden ist wumpe, das fällt dann eben unter deine Schönheitsreparaturpflicht. Wenn du selbst die Wände beschädigt hättest, wäre es ja auch nicht anders;)

schnubbi
27.10.2011, 10:31
Hallo

soweit ich weis ist kleintierhaltung erlaubt und muss nirgens angegeben werden, außer in deinen mietvertrag steht ausdrücklich das kleintierhaltung nicht erlaubt ist! Ich drücke dir alle Tatzen das du deinen ärger bald los bist!

LG Andrea:umarm:

Alexandra K.
27.10.2011, 11:44
Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...
Das ist so nicht ganz richtig.
Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.

Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.

Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.

Wegen der Knainchen würde ich mir jedenfalls keine Gedanken machen.

Sarah R.
27.10.2011, 12:35
Das ist so nicht ganz richtig.
Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.

Wir sind hier aber nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht, und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt, abgesehen von einigen Beweislastumkehrregelungen;)


Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.

Dass der Vertrag besteht, ist ja nicht streitig, Lisa wohnt einvernehmlich rechtmäßig in der Wohnung...


Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.

Mündliche Mietverträge sind immer unbefristet und einen solchen hat Lisa mit ihrem Vermieter*g*

Gast***
27.10.2011, 12:38
Ich würde mir da auch nicht ins Boxhorn jagen lassen. Meiner Erfahrung nach versuchen Vermieter einfach mal alles, ob berechtigt oder nicht.

Wenn es keinen Mietvertrag gibt, gibt es die gesetzlichen Kündigungsfristen und auch Kündigungsgründe. Meines Wissens ist der Verkauf einer Wohnung noch kein Kündigungsgrund.

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall gleich einem Mieterschutzbund beitreten. Die beraten dich dann auch gleich. Den Rechtsschutz gibt's dann zwar noch nicht für den Fall, aber für die nächsten Fälle bestimmt.

Alexandra K.
27.10.2011, 12:41
und da muss jede Partei diejenigen Behauptungen beweisen, die sie für sich als günstig in Anspruch nimmt
Genau das habe ich gesagt!


Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...
Das ist damit also falsch! Wenn er ihr was anhängen will muß er ihr das auch beweisen!

lieselotte
27.10.2011, 12:59
Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?

Den Schaden (wenn es sichtbar ist das er von den Kaninchen ist) würde Ich so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen ansonsten kann er Dir auch noch die Reparaturkosten in Rechnung stellen.Deswegen war ich erst letztens beim Anwalt.Und lass Ihn vorher bloss nicht in Deine Wohnung.Falls er davon Fotos machen will.Dann hast Du schlechte Karten.

Alexandra K.
27.10.2011, 13:02
Den Schaden (wenn es sichtbar ist das er von den Kaninchen ist) würde Ich so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen ansonsten kann er Dir auch noch die Reparaturkosten in Rechnung stellen
Jup!!!!

Sunny3108
27.10.2011, 15:00
ein mietverhältnis das länger als ein jahr bestehen wird muss schriftlich festgehalten werden. macht man dies nicht wird der vertrag so behandelt als sei er für unbestimmte zeit geschlossen. frühstens nach einem jahr können beide parteien das mietverhältnis kündigen unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist.

ich glaub aber trotzdem am einfachsten wäre es doch auszuziehen, der wird bestimmt nie ruhe geben und wenn er erst mal auf die idee kommt eigenbedarf anzumelden ist es eh vorbei

Sunny3108
27.10.2011, 15:02
[QUOTE=UlrikeS;1998600
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall gleich einem Mieterschutzbund beitreten. Die beraten dich dann auch gleich. Den Rechtsschutz gibt's dann zwar noch nicht für den Fall, aber für die nächsten Fälle bestimmt.[/QUOTE]

ich bin auch im mieterschutzbund rechtssachen anwalt und so weiter machen die aber nicht, dafür muss man selber aufkommen, aber kostet ja nix wenn man nicht viel verdient*g*

Gast***
27.10.2011, 15:05
ich bin auch im mieterschutzbund rechtssachen anwalt und so weiter machen die aber nicht, dafür muss man selber aufkommen, aber kostet ja nix wenn man nicht viel verdient*g*

Bei meinem ist es mit drin.
Und dir Beratung hat sich schon beim letzten Umzug ausgezahlt. Da hat sich herausgestellt, dass ich nicht streichen, sondern nur ein paar Schönheitsreparaturen machen musste. Also Löcher zu und nur etwas Farbe jeweils drüber...

Sunny3108
27.10.2011, 15:15
aha, nee anwalt ist wirklich nicht mit drin und das obwohl ich schon einen der teueren mieterschutz habe. :)

hab den erst besten genommen damals den google ausgespuckt hat und nicht den hannoveranischen der wesentlich günstiger ist warum auch immer *g*

Alexandra K.
27.10.2011, 15:22
Für konkretere Infos bräuchte man von der TE mal die Infos wie lange das jetzt schon so geht ohne Vetrag und ob die Miete vom Konto abgeht und somit nachweisbar ist.....

Sarah R.
28.10.2011, 09:15
Sie HAT doch einen MV...........

Alexandra K.
28.10.2011, 10:54
Sie HAT doch einen MV...........

Nein, sie hat eben nichts schriftliches:


wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag

Sarah G.
28.10.2011, 13:12
was dann dem Standard-MV entspricht afaik*g*

Lisa1188
28.10.2011, 13:27
Also ich wohne seit 2 Jahren hier und hatte bis jetzt einen mündlichen Mietvertrag. Er terrorisiert uns schon die ganze Zeit und seine Immobilienmaklerin macht auch noch ordentlich Druck. Zu Lachen haben wir hier jedenfalls nichts mehr. Nächste Woche sollen wir nun endlich einen schriftlichen Mietvertrag unterschreiben, wo alle 3 Hauptmieter sind. Vorher wollte er mir die ganze Wohnung aufhalsen und ich sollte alleine die Wohnung mieten und für alles haften... habe natürlich "nein" gesagt und er ist ziemlich an die Decke gegangen.

Das Problem ist, die Tapete ist fast im ganzen Raum von der Wand ab... und ich hab natürlich nun Bretter davor, aber der Schaden ist da. Könnte er dann bewirken, dass ich sie abegeben muss?

Ich halte es mitlerweile auch für die beste Lösung auszuziehen und habe da auch schon etwas in Aussicht... aber auch da müsste ich meine Haltung reduzieren, sowohl aus finanziellen, als auch aus platztechnischen Gründen... :(

Alexandra K.
28.10.2011, 13:33
Könnte er dann bewirken, dass ich sie abegeben muss?
Eher nicht, aber Du mußt den Schaden natürlich beheben!

Sarah G.
28.10.2011, 13:50
Geh um Himmels Willen endlich zum Mieterschutzbund, sry, das musste raus :umarm:
a) nie nie nie einfach jetzt nen Vertrag zeichnen, v.a. nicht mit 3 Hauptmietern. da kommst nur raus, wenn 2 der Kündigung zustimmen, Mahlzeit. Wenn die anderen nicht zahlen, bist Du haftbar.
b) schnellstens die Wand neu tapezieren und drübermalern, anschließend die Wand sichern.
c) Mieterschutzbund!

Lisa1188
28.10.2011, 13:57
Die Sache ist die, er will das Zimmer auf seine Kosten neu machen, weil er es professionell haben will. Und welchen Mietvertrag soll ich sonst unterschreiben?

SabineM
28.10.2011, 14:00
Geh um Himmels Willen endlich zum Mieterschutzbund, sry, das musste raus :umarm:
a) nie nie nie einfach jetzt nen Vertrag zeichnen, v.a. nicht mit 3 Hauptmietern. da kommst nur raus, wenn 2 der Kündigung zustimmen, Mahlzeit. Wenn die anderen nicht zahlen, bist Du haftbar.
b) schnellstens die Wand neu tapezieren und drübermalern, anschließend die Wand sichern.
c) Mieterschutzbund!

:good: Genauso!!!

Sarah G.
28.10.2011, 14:01
dann kann er die Kosten aber nicht auf Dich abwälzen.
Und den Rat bei einem auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalt kann hier keiner ersetzen.
Die Gebühr ist gut investiert.
http://www.muenster.org/mieterverein/index.php/beitritt-mieterschutz-muenster-mieterverein.php

Gast***
28.10.2011, 14:02
Die Sache ist die, er will das Zimmer auf seine Kosten neu machen, weil er es professionell haben will. Und welchen Mietvertrag soll ich sonst unterschreiben?

Lass dir vom Mieterschutzbund einen Mustervertrag geben und gib ihm den.
Aber geh bitte dort hin. Die sind für solche Sachen da!!!! Was du dir jetzt evtl sparst, zahlst du hinterher zehnfach drauf. Mein Jahresbeitrag ist bei 60 Euro.

Sarah G.
28.10.2011, 14:04
Mal die Info aus dem Link hier reinkopiert
Mitgliedsbeiträge:

Jahresbeitrag: 49,00 EUR (Aufnahmegebühr 15,00 EUR)
Der Beitrag gilt für ein Zeitjahr, wird also für das laufende Kalenderjahr anteilig mit
monatlich 4,08 EUR berechnet (bzw. 3,58 EUR bei sozialer Ermäßigung).

Ermäßigter Jahresbeitrag: 43,00 EUR (Aufnahmegebühr 15,00 EUR)
Der ermäßigte Beitrag gilt für ALGII-, Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger, Studenten usw.

Mit Beginn der Mitgliedschaft ist ein Jahresbeitrag zu entrichten.
Gilt für Münster.
Mehr kann ich hier auch nicht raten.

Sarah R.
28.10.2011, 19:32
Nein, sie hat eben nichts schriftliches:

Ist völlig wumpe, ein mündlicher MV ist ebenfalls gültig.

BirgitL
28.10.2011, 21:33
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html



http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

... das ist absolut richtig:

Wenn die Kaninchenhaltung der einzige Grund für die Kündigung ist steht folgendes außer Frage: Kleintiere, zu denen Kaninchen definitiv zählen, sind kein Kündigungsgrund, der Vermieter kann dir nicht wegen drei Kaninchen kündigen. Würde er dies in die Kündigung schreiben wäre diese wahrscheinlich gar nicht wirksam.

Selbst wenn im MV stehen würde "Kleitiere verboten" wäre diese Klausel nichtig; Kleintiere sind im Mietrecht sogenannte "Käfigtiere" und immer erlaubt.

Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird, würde ich, wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, mich trotzdem schon mal nach einer neuen Bleibe umsehen.

Liebe Grüße
Birgit

Sunny3108
28.10.2011, 23:00
Ist völlig wumpe, ein mündlicher MV ist ebenfalls gültig.

wobei bei einem mietverhältnis über ein jahr ein schriftlicher vertrag abgeschlossen werden muss. passiert das nicht kann mieter und oder vermieter erst nach einem jahr das mietverhältnis kündigen. was ja eventuell interessant wäre, wenn sie da noch nicht so lange wohnt.

Sunny3108
28.10.2011, 23:01
Im Zweifelsfall hilft anwaltlicher Rat aber da dich das was kosten wird,
Birgit

wenn man wenige verdient brauch man den anwalt nicht bezahlen *g* dann bezahlt das der staat :D

Alexandra K.
01.11.2011, 10:28
Man kriegt Prozesskostenhilfe usw.....
Es kann aber nicht jeder der nicht viel verdient einfach mal so zum Anwalt gehen und dann bezahlen wir das, das wär ja wohl auch wahnsinn.

Sie hätte schon längst einfach mal Beratungsstellen aufsuchen können.
Mieterschutzbund etc...aber sie unternimmt ja nichts.

Mündliche Mietverträge sind vor Gericht ganz bestimmt nicht von Vorteil.

Lisa1188
02.11.2011, 10:15
Ich habe mich bereits entschieden, mir etwas neues zu suchen. Ich habe weder Zeit noch Geld um mich noch mit meinem Vermieter rumzustreiten und wer weiß, was da noch kommt.
Danke für eure Tipps!